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Arbeitszimmer / Lagerraum bei nebenberuflichen Gewerbe absetzen möglich
Hallo,
ich betreibe nebenberuflich ein Gewerbe. Hierfür verwende ich in meinem
Wohnhaus ein Arbeitszimmer und einen Lagerraum im Keller.
Ich war immer davon ausgegangen, das ich dann mein Büro als Arbeitszimmer wieder voll absetzen kann (das Gewerbe wird ja ausschließlich aus diesem Büro ausgeübt), habe jatzt aber gehört das das nicht so ist.
Weiß jemand den aktuellen Stand zu diesem Thema?
Und gibt es ggf,. eine Möglichkeit den Lagerraum im Keller abzusetzen?
MFG
Peter
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