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Alt 03.01.2006, 10:12   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2005
pe_schrader macht alles soweit korrekt

Arbeitszimmer / Lagerraum bei nebenberuflichen Gewerbe absetzen möglich


Hallo,

ich betreibe nebenberuflich ein Gewerbe. Hierfür verwende ich in meinem
Wohnhaus ein Arbeitszimmer und einen Lagerraum im Keller.

Ich war immer davon ausgegangen, das ich dann mein Büro als Arbeitszimmer wieder voll absetzen kann (das Gewerbe wird ja ausschließlich aus diesem Büro ausgeübt), habe jatzt aber gehört das das nicht so ist.

Weiß jemand den aktuellen Stand zu diesem Thema?

Und gibt es ggf,. eine Möglichkeit den Lagerraum im Keller abzusetzen?

MFG

Peter
pe_schrader ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 03.01.2006, 18:22   #2
TP-Senior
 
Benutzerbild von Innova
 
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
Innova ist auf einem guten Weg
Jipp, schaust du dir einfach die wunderbaren Sammlungen an die hier im oberen Teil des Forums so toll zusammengestellt wurden:

http://www.traum-projekt.com/forum/9...ht-and-co.html

Poloatze hat dazu ne ganze PDF im Angebot

http://www.tt-wagenfeld.de/ust/arbeitszimmer.pdf
Innova ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2006, 14:51   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2005
pe_schrader macht alles soweit korrekt
Hallo,

erst mal vielen Dank für die Infos.
Habe ich jetzt alles durchgearbeitet, bin mir aber leider immer noch nicht ganz sicher, ob ich es jetzt absetzen kann oder nicht.

Hier nochmal zu Erläuterung:

- meinen Hauptberuf übe ich in dem Gebäude meines Arbeitzgeners zu 100% aus
- das Gewerbe (also meine Nebentätigkeit) übe ich zu 100% in meinem Arbeitszimmer Zuhause aus

Vieleicht gibt es ja hier Leute mit einer gleichen Aufgabenstellung die damit schon Erfahrunegn haben.

MFG

Peter
pe_schrader ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2006, 18:43   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Habe ich jetzt alles durchgearbeitet, bin mir aber leider immer noch nicht ganz sicher, ob ich es jetzt absetzen kann oder nicht.
Nach lektüre der Pdf sollten eigentlich keine Fragen mehr offen sein....... Wenn Du die Sicherheit brauchst das Dir jemand sagt "Ja Du kannst das absetzen", dann musst Du leider zu einem Steuerberater gehen, da uns hier eine individuelle Rechtsberatung leider nicht erlaubt ist ;-(

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2006, 19:07   #5
TP-Senior
 
Benutzerbild von Innova
 
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
Innova ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von pe_schrader
- das Gewerbe (also meine Nebentätigkeit) übe ich zu 100% in meinem Arbeitszimmer Zuhause aus
Wie du ja sicher in der PDF gelesen hast ist auch wichtig ob du das Arbeitszimmer auch für private Zwecke nutzt, nicht nur ob du dort dein Gewerbe ausübst. Eine individuelle Berechnung kann dir hier leider keiner aufstelln.

Mein Tip: Statt nem Steuerberater tuts für den Fall auch ein Steuerprogramm (ich benutze z. B. WISO Sparbuch für sowas) das berechnet dir das dann mit Privatanteil und Kosten geht aber anhand der PDF Beispielrechnung auch ganz gut per Hand.
Innova ist offline   Mit Zitat antworten
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