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04.01.2006, 23:11
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
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Kleinunternehmer - Rechnung aus England
Hallo,
ich habe als Kleinunternehmer (verzichte auf MwSt-Ausweisung) eine Rechnung für eine Internetdienstleistung über 35 USD aus England bekommen.
Auf der Rechnung ist folgendes vermerkt:
"Please note that the price indicated is exclusive of any local taxes or import duties that may additionally be payable in your region. No UK VAT was required to be added to this purchase."
Da ich ja auf die Umsatzsteuer-Sachen verzichte habe ich keine UST-ID, wie muss ich die Rechnung jetzt verbuchen? Mit 35 USD oder mit 35 USD +16%? Habe schließlich genau 35 USD bezahlt...
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05.01.2006, 09:10
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Deinen Ausführungen nach würde ich meinen das es sich um einen 13b UStG Fall handelt.
In dem Falle wird der Rechnungsbetrag Gewinnmindernd gebucht. Auf den Rechnungsbetrag musst Du dann selber die USt berechnen und in Zeile 58 Umsatzsteuervoranmeldung eintragen und natürlich bei Deinem Finanzamt abgeben und bezahlen. Die Zahlung der Steuer ist dann ebenfalls Gewinnmindern zu erfassen. Als Vorsteuer ist der gemeldete Betrag nicht abzugsfähig, da Du Kleinunternehmer bist.
Die meisten Buchführungsprogramme sollten über ein entsprechendes Automatikkonto verfügen auf dem Du lediglich den Zahlbetrag buchen musst.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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05.01.2006, 10:50
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
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Ist die Umsatzsteuervoranmeldung mit der Steuererklärung abzugeben? Bekomme ich dazu ein Formular? Letztes Jahr hatte ich nämlich keines bekommen.
D.h. ich sollte die 35 USD als Betriebsausgabe und die 16% von 35 USD auch als Betriebssausgabe angeben? Oder fällt die Steuer unter eine andere Kategorie in der EÜR?
Wie sähe es aus, wenn ich eine Ust-ID hätte? Eigentlich ja genauso?!
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05.01.2006, 17:54
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
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Wenn auf der Rechnung die britische Steuer enthalten wäre, wie sähe es dann aus? Müsste ich dann die Umsatzsteuervoranmeldung machen?
Theoretisch dürfte er mir gar keine steuerfreie Rechnung ausstellen, da ich keine Ust-ID habe?
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06.01.2006, 11:05
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
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Habe ich vergessen zu erwähnen. Es handelt sich um eine Dienstleistung in der Datenverarbeitung die in Rechnung gestellt wurde.
Ich habe gelesen, dass man für diese u.U. gar keine Umsatzsteuer zahlen braucht.
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08.01.2006, 09:54
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
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habe noch diesen Thread gefunden...
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10.01.2006, 20:19
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#7
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Guest
Registriert seit: May 2005
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Ja, du musst MwSt zahlen...in der USTErklärung angeben.
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10.01.2006, 23:11
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
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Auch wenn der Ort der Leistung England ist oder gerade dann? Sorry...ist schon spät...
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11.01.2006, 00:01
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
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Hallo, Du hast ja den Wert über die Warensendung - 35 USD, hier zahlst Du bei Import einmal den Zollsatz und die Mwst (EUST- Einfuhrumsatzsteuer). Da es allerdings einen solchen geringen Wert hatte, fallen diese Kosten weg. Normalerweise hätte die Transportgesellschaft die das Päckchen hierher transportiert, Dir die anfallenden Kosten in Rechnung stellen müssen, und dann hättest Du auch dieses Problem nicht
Hoffe, Du bist beruhigt, Mario139
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11.01.2006, 06:13
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
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Bei dieser Internetdienstleistung wurde kein Päkchen verschickt :-)...
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11.01.2006, 07:24
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Zitat von qdream
Auch wenn der Ort der Leistung England ist oder gerade dann? Sorry...ist schon spät...
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Nein, dann gerade nicht. Was ich oben geschrieben habe gilt nur wenn der Umsatz in Deutschland als ausgeführt gilt.
Gruß Epic03
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11.01.2006, 12:50
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
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Hallo,
schau Dir dazu mal die Seite http://www.eu.int/comm/taxation_cust...0051029_de.pdf
Ist auf deutsch geschrieben, und da kannst Du dich sicher auch mit Hilfe der Anlagen mit einordnen.
Ansonsten ruf die da mal an, denn die sagen es Dir dann wie Du es jetzt handhaen sollst.
Gruß, mario139
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11.01.2006, 13:58
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#13
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
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Also muss ich keine MwSt zahlen, da es eine Leistung war, die auf einem Server in England von einem Unternehmen in England ausgeführt wurde und das Ergebnis wurde mir elektronisch nach Deutschland übermittelt?
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11.01.2006, 17:58
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#14
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Zitat von qdream
Also muss ich keine MwSt zahlen, da es eine Leistung war, die auf einem Server in England von einem Unternehmen in England ausgeführt wurde und das Ergebnis wurde mir elektronisch nach Deutschland übermittelt?
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Sag hast Du meinen Beitrag (No.2) überhaupt gelesen ??? Dort hab ich doch bereits erklärt wie ich die Sache sehe. Sei nicht beleidigt, aber ständig alles mehrfach schreiben zu müssen macht echt keine Laune.
Gruß Epic03
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11.01.2006, 20:26
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#15
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
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Zitat:
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Zitat von Epic
Sag hast Du meinen Beitrag (No.2) überhaupt gelesen ??? Dort hab ich doch bereits erklärt wie ich die Sache sehe. Sei nicht beleidigt, aber ständig alles mehrfach schreiben zu müssen macht echt keine Laune.
Gruß Epic03
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Ich finde, dass sich Beitrag #11 genau gegen diese Aussage in #2 ist. Wahrscheinlich habe ich das "Gerade dann nicht" falsch gedeutet.
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