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06.01.2006, 15:56
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Mannheim
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Kleinunternehmer UND Festanstellung
Hallo allerseits,
ich habe hier immer wieder fleißig gestöbert und finde es ganz toll was manche Leute so wissen. Leider habe ich für meine speziellen Fragen keine Antwort gefunden. Deshalb erhoffe ich mir von euch nun ganz spezifische Hilfe.
Ich bin seit 2005 (April) mit einem angemeldeten Gewerbe im Bereich Lebensberatung (Telefonisch und per Internet) selbstständig neben meinem Hauptberuf tätig. Meinen Hauptberuf übe ich mit einer 65% Stelle aus und zahle ganz normal als Angestellte Steuern und bin über meinen Arbeitgeber versichert. Mit meinem Gewerbe habe ich im letzten Jahr ca. 5000 Euro eingenommen und auch vorab beim Finanzamt schon schriftlich mitgeteilt, dass ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme. Nun geht es in den nächsten wochen an die Steuererklärung. Ich weiß schon soweit bescheid, dass ich mein Gewerbe als Anlage zu meinem bisherigen Lohnsteuerjahresausgleich aus der Festanstellung machen kann. Und ich weiß, dass ich als Kleinunternehmer die Gewinn- und Ausgaben gegenüberstellen muss und eine Gewinnsteuer abführen muss.
Nun zu meinen Fragen:
1. Um meinem Gewerbe nachgehen zu können brauchte ich ISDN, da ich ja telefonisch berate und ein Anschluss (eine Rufnummer) zu wenig war, da ich private von geschäftlichen Anrufen unterscheiden können muss.
Kann ich dann die Anschlussgebühren dafür und das zweite Telefon das ich brauchte GANZ als Ausgaben von den Einnahmen abziehen?
2. Und wie ist es mit den Telefonrechnungen. Mit den Grundgebühren. Ich nutze den Anschluss gewerblich und privat. Wieviel % kann ich dann als Ausgaben von den Grund/Tarifgebühren absetzen?
3. Da ich auch online/bzw. per email berate und mittels Homepage Kunden werbe brauche ich meinen computer und Internetanschluss so gut wie ausschließlich für gewerbliche Zwecke. Inwieweit kann ich also meine monatlichen Internetanschluss bzw. DSL-Anschluss als Ausgaben abziehen. Und wie sieht es mit sonstigen Anschaffungen den Computer betreffend aus.
4. Büromaterial und Postgebühren (für versendete Beratungsskripte z.B.) zählen ja auch als Ausgaben, oder?
5. Und wie ist das wenn ich was abziehe, was das Finanzamt nicht anerkennt? Werden die dann ALLE Ausgaben streichen oder nur die einzelnen?
6. Ich stelle keine Rechnungen aus und bekomme die Zahlungen meiner Kunden auf mein Konto überwiesen. Reichen dann die Kontoauszüge als Nachweis?
Es ist so, dass ich alle Zu- und Abgänge genau dokumentiert habe, aber das nützt nichts, wenn ich nicht weiß, ob ich auch alles so aufrechnen darf. Daher wäre ich für die Beantwortung insbesondere der Fragen zu den Ausgaben die gewerblich und privat genutzt werden sehr dankbar! BITTE!
Vielen Dank im voraus
Dani8
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07.01.2006, 16:10
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#2
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Mannheim
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Oh bitte
Oh bitte, kann mir denn keiner helfen?
Dani8
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07.01.2006, 16:46
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Oh bitte, kann mir denn keiner helfen?
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Ich wüsste nicht welche der Fragen nicht durch die Suchfunktion abgedeckt wird. Es handelt sich nicht um spezielle Fragen, sondern um die Fragen, die alle 2 Wochen hier im Forum gestellt werden. Aber keine Angst, dass bemängel ich ständig und wird sich wohl auch nicht mehr ändern.
1.
Die Anschlussgebühren sind betrieblich veranlasst und somit würde ich diese auch als BA abziehen.
2.
Wenn du private und betriebliche Gespräche aufzeichnest dann sind natürlich nur die betrieblichen Gespräche abzugsfähig. Die Grundgebühren werden nach dem gleichen Aufteilungsmaßstab aufgeteilt, so dass nur der betriebliche Anteil abzugsfähig ist.
3.
Die betrieblichen Kosten musst du glaubhaft machen und die "Aussage fast ausschließlich" finde ich immer ziemlich lächerlich. Nur die betrieblichen Kosten kannst du geltend machen. Zur Not wird ein Privatanteil geschätzt.
Zu den sonstigen Anschaffungen: => Suchfunktion
4.
richtig
5.
Wenn eine Sache falsch und der Rest richtig ist dann wird man wohl kaum alles rausstreichen, oder? Steht im Gesetz der Logik
6.
Ja, aber dann bitte auch die Kontoauszüge entsprechend lange aufbewahren und nicht wegschmeißen.
Gruß
Sven
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07.01.2006, 17:26
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Mannheim
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erstmal danke
Hallo Sven,
erstmal danke!
"Die Grundgebühren werden nach dem gleichen Aufteilungsmaßstab aufgeteilt, so dass nur der betriebliche Anteil abzugsfähig ist"
Ja, aber wie ist der Aufteilungsmaßstab, und wie rechne ich das aus? Oder gebe ich nur die Grundgebühren an und das Finanzamt errechnet das dann? Tut mir leid, aber wirklich verstehen tu ich nicht, wie ich das machen muss.
Kannst du mir vielleicht eine Steuersoftware empfehlen dafür?
DANKE!
Dani8
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07.01.2006, 17:54
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Kannst du mir vielleicht eine Steuersoftware empfehlen dafür?
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Kann ich nicht, weil ich nichts mit Buchführungsprogrammen zu tun habe.
Zitat:
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Ja, aber wie ist der Aufteilungsmaßstab, und wie rechne ich das aus? Oder gebe ich nur die Grundgebühren an und das Finanzamt errechnet das dann? Tut mir leid, aber wirklich verstehen tu ich nicht, wie ich das machen muss.
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Reine Mathematik!!!
betriebliche Telefonkosten x 100 / gesamte Telefonkosten* = betrieblicher Gesprächsanteil an den gesamten Telefonkosten in %
* mit den gesamten Telefonkosten sind sowohl die betrieblichen als auch die privaten Gespräche gemeint. Die Grundgebührkosten sind in die obige Berechnung nicht einzubeziehen.
Der errechnete Prozentsatz wird dann auf die Grundgebühr angewandt. So einfach ist das.
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08.01.2006, 17:20
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Mannheim
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Hallo Sven,
und genau da liegt mein Problem: Meine betrieblichen Kosten beschränkten sich ja nur auf die Grundgebühr, da die Kunden MICH anrufen, oder auf den Hotlines, auf denen ich arbeite, die Anrufe ZU mir durchgestellt werden. Ich habe also keine Gebühren im Sinne, dass ich rumtelefonieren muss. Meine gewerblichen Telefonkosten bestehen darin, dass ich diesen ANSCHLUSS mit der Grundgebühr (denn keine Anschluss ohne Grundgebühr) nutzen muss, damit ich ANGErufen werden kann.
Deshalb wollte ich eben genau wissen, wieviel Prozent ich von den Grundgebühren als gewerblich absetzten kann. Halbe-Halbe?
Ebenso ist es mit dem Internet. Da ich eine Flatrate habe, kann ich nicht seperieren wieviel Zeit ich für's Geschäft und wieviel privat nutze. Gibt es denn keine Pauschalen?
Tut mir leid, ich wüsste aber wirklich nicht, wie ich das sonst in Erfahrung bringen sollte, wenn nicht hier.
Und wer kann denn bitteschön genau angeben, welche und somit wieviel Telefonate bzw. Minuten sprich Telefongebühren er für den Beruf aufgewendet hat, wenn er den Anschluss auch privat nutzt? Das kann doch kein Mensch so genau sagen, oder?
Also ich wäre wirklich nochmal für Hilfe dankbar.
Gruß
Dani
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08.01.2006, 17:30
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Deshalb wollte ich eben genau wissen, wieviel Prozent ich von den Grundgebühren als gewerblich absetzten kann. Halbe-Halbe?
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Halbe halbe sollte m.E. anerkannt werden. Es sollte eine glaubhafte Schätzung bei herauskommen. Näheres zum Thema Schätzungen gibt's beim Steuerberater.
Zitat:
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Gibt es denn keine Pauschalen?
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Nein. Es gibt keine Pauschalen für die Internetnutzung. Die Erfassung kann nur im Rahmen einer glaubhaften Schätzung erfolgen und da weist du am besten Bescheid in welchem Umfang dies geschehen sollte.
Zitat:
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Das kann doch kein Mensch so genau sagen, oder?
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Richtig, deshalb wird oftmals für die privaten Telefongespräche ein Ansatz i.H.v. 320 EUR angesetzt. Ansonsten ruf mal beim Finanzamt an, vielleicht wird dir dort auch geholfen, was eine Schätzung angeht.
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11.01.2006, 15:23
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Mannheim
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Hallo Poloatze,
wenn auch etwas verspätet: VIELEN HERZLICHEN DANk für deine weitere Auskunft!!!
Gruß
Dani8
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