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Zitat von Purzel
Hallo Ihr lieben...
zunächst mal die Zahlen dann die Fragen:
2003 (Eröffnungsjahr Umsatz war unter 17.500 Euro)
2004 (Umsatz war unter 50.000 Euro)
2005 (Gewerbeabmeldung im 0ktober Umsatz bis Ende Sept. 17.341 Euro)
So nun die Fragen: Das Finanzamt sagt das ich 2005 hätte besteuern müssen. Dafür habe ich ja noch Zeit bis 31.05.06. Ist es auch möglich die Umsatzsteuervoranmeldungen nachträglich für das komplette 2005 abzugeben? Ich war leider in keinster Weise darüber informiert das ich 2005 besteuern muss. Ich bin davon ausgegangen das die Grenze im 2.ten Jahr von 50.000 Euro auch für die darauffolgenden Jahre gilt. Kann ich also für 2005 die Umsatzsteuervoranmeldungen nachreichen gemeinsam mit der Steuererklärung für 2005?
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Hier müssen die Voranmeldungen für jeden Monat nachgereicht werden.
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Zitat von Purzel
Zweite Frage.
Im Februar 2006 ist eine neue Selbstständigkeit geplant. Die Umsätze für 2006 sollen unter 17.500 Euro liegen. Ist es möglich 2006 wieder in die Kleinunternehmerregelung zu gehen? Es handelt sich ja zum einen um eine Neugründung und desweiteren ist der Umsatz im Vorjahr REAL ja unter 17.500 Euro geblieben. Es heisst ja : Wenn man im vorangegangenen Jahr unter 17.500 geblieben ist oder aber : Wenn im Gründungsjahr 17.500 vorrausichtlich nicht überschritten werden..
Wer weiss also ob ich 2006 wieder in die kleinunternehmerregelung gehen kann?
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Die Antwortt lautet Nein, ja, kommt drauf an. Ohne nähere Angaben würde ich so eine vorgehen erstmal als Gestaltungsmissbrauch ansehen. Folge Kleinunternehmeregeltung wäre nicht möglich.
Liegt zwischen den beiden Unternehmungen eine angemessene Zeit könnte man zu einer andere Beurteilung kommen. Hierzu sollte deshalb ein Steuerberater gezielt zu Rate gezogen werden, da eine flasche Entscheidung sehr teuer werden kann.
Gruß Epic03