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Alt 09.01.2006, 00:41   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2005
Purzel macht alles soweit korrekt

Nachbesteuerung Kleinunternehmen Neugründung welche Grenze etc.


Hallo Ihr lieben...

zunächst mal die Zahlen dann die Fragen:


2003 (Eröffnungsjahr Umsatz war unter 17.500 Euro)
2004 (Umsatz war unter 50.000 Euro)
2005 (Gewerbeabmeldung im 0ktober Umsatz bis Ende Sept. 17.341 Euro)

So nun die Fragen: Das Finanzamt sagt das ich 2005 hätte besteuern müssen. Dafür habe ich ja noch Zeit bis 31.05.06. Ist es auch möglich die Umsatzsteuervoranmeldungen nachträglich für das komplette 2005 abzugeben? Ich war leider in keinster Weise darüber informiert das ich 2005 besteuern muss. Ich bin davon ausgegangen das die Grenze im 2.ten Jahr von 50.000 Euro auch für die darauffolgenden Jahre gilt. Kann ich also für 2005 die Umsatzsteuervoranmeldungen nachreichen gemeinsam mit der Steuererklärung für 2005?

Zweite Frage.

Im Februar 2006 ist eine neue Selbstständigkeit geplant. Die Umsätze für 2006 sollen unter 17.500 Euro liegen. Ist es möglich 2006 wieder in die Kleinunternehmerregelung zu gehen? Es handelt sich ja zum einen um eine Neugründung und desweiteren ist der Umsatz im Vorjahr REAL ja unter 17.500 Euro geblieben. Es heisst ja : Wenn man im vorangegangenen Jahr unter 17.500 geblieben ist oder aber : Wenn im Gründungsjahr 17.500 vorrausichtlich nicht überschritten werden..

Wer weiss also ob ich 2006 wieder in die kleinunternehmerregelung gehen kann?
Purzel ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 10.01.2006, 12:15   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Purzel
Hallo Ihr lieben...

zunächst mal die Zahlen dann die Fragen:


2003 (Eröffnungsjahr Umsatz war unter 17.500 Euro)
2004 (Umsatz war unter 50.000 Euro)
2005 (Gewerbeabmeldung im 0ktober Umsatz bis Ende Sept. 17.341 Euro)

So nun die Fragen: Das Finanzamt sagt das ich 2005 hätte besteuern müssen. Dafür habe ich ja noch Zeit bis 31.05.06. Ist es auch möglich die Umsatzsteuervoranmeldungen nachträglich für das komplette 2005 abzugeben? Ich war leider in keinster Weise darüber informiert das ich 2005 besteuern muss. Ich bin davon ausgegangen das die Grenze im 2.ten Jahr von 50.000 Euro auch für die darauffolgenden Jahre gilt. Kann ich also für 2005 die Umsatzsteuervoranmeldungen nachreichen gemeinsam mit der Steuererklärung für 2005?
Hier müssen die Voranmeldungen für jeden Monat nachgereicht werden.

Zitat:
Zitat von Purzel
Zweite Frage.

Im Februar 2006 ist eine neue Selbstständigkeit geplant. Die Umsätze für 2006 sollen unter 17.500 Euro liegen. Ist es möglich 2006 wieder in die Kleinunternehmerregelung zu gehen? Es handelt sich ja zum einen um eine Neugründung und desweiteren ist der Umsatz im Vorjahr REAL ja unter 17.500 Euro geblieben. Es heisst ja : Wenn man im vorangegangenen Jahr unter 17.500 geblieben ist oder aber : Wenn im Gründungsjahr 17.500 vorrausichtlich nicht überschritten werden..

Wer weiss also ob ich 2006 wieder in die kleinunternehmerregelung gehen kann?
Die Antwortt lautet Nein, ja, kommt drauf an. Ohne nähere Angaben würde ich so eine vorgehen erstmal als Gestaltungsmissbrauch ansehen. Folge Kleinunternehmeregeltung wäre nicht möglich.
Liegt zwischen den beiden Unternehmungen eine angemessene Zeit könnte man zu einer andere Beurteilung kommen. Hierzu sollte deshalb ein Steuerberater gezielt zu Rate gezogen werden, da eine flasche Entscheidung sehr teuer werden kann.

Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2006, 01:09   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2005
Purzel macht alles soweit korrekt
ja es liegen ca. 5-6 monate zwischen den beiden unternehmungen. Die erste selbstständigkeit wurde übrigends aufgrund von insolvenz beendet also in keinster weise gewollt. Kann in dem fall dann trotzdem gestaltungsmissbrauch vorgeworfen werden? Ich denke eine Insolvenz plant man ja nicht, angenehm ist sie auch nicht. Man kann mir also nicht nachsagen das ich das gewerbe abgemeldet habe und im darauffolgenden jahr nicht besteuern zu müssen sondern es eine nicht vermeidbare insolvenz ...denkst du dann ist das kleinunternehmen möglich?
Purzel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2006, 07:30   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Ich kann leider nicht konkreter werden, da es gesetzlich keinen festen Zeitraum gibt wo man sagen könnte "warte so und so lange dann ist es ok". Halbes Jahr finde ich ehrlich gesagt zu wenig....

Gruß Epic03
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