Hallo Forum!
Ich brüte gerade über dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Ich werde in jedem Fall die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Meine Waren werde ich größtenteils aus Deutschland beziehen, z. T. aber auch aus EU-Ländern (Frakreich, UK) und China.
Ich hänge nun bei Punkt 7.5, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Ich habe gelesen, dass man diese auch als Kleinunternehmer haben kann, nur verstehe ich nicht, wie das dann laufen wird, wer dann wem wo Steuern berechnet, wer wohin abführen muss etc. Da hier im Forum immer alles so schön verständlich erklärt wird, hoffe ich, dass sich jemand erbarmt und mir das erläutert bzw. einen Link zur Lektüre nennt. Ich bin bereits auf §1a Abs. 4 UstG gestoßen, hat mir aber auch nicht weitergeholfen.
Meiner Meinung nach kreuze ich im Formular an
Ich beantrage eine Ust-IdNr. weil
->Innergemeinschaftliche Erwerbe zu versteuern sind, da die Erwerbsschwelle von 12.500€ jährlich
->Nicht überschritten wird [...]
(Was, wenn doch?)
Wie immer vielen Dank im Voraus
