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Alt 11.01.2006, 19:17   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
Jordan macht alles soweit korrekt

Zeitversetztes buchen?


Wie ihr merkt habe ich tausende von fragen.

ich habe ende dezember was bezahlt bekomme die ware aber erst in 2 wochen cirka.

wie sieht es den mit dem buchen aus? msus ich wareneingang an bank erst buchen wenn ich die ware habe mit rechnung? oder muss ich sofort dann buchen wenn ich zahle?

wie ist denn das allgemein? immer erst buchen wenn rechnung vorliegt oder?


gruß
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Alt 11.01.2006, 19:54   #2
TP-Member
 
Registriert seit: Dec 2005
julchri macht alles soweit korrekt
ja
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Gruss
julchri
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Alt 11.01.2006, 22:39   #3
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von julchri
ja
nicht ja, "Nein" bei Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG gilt das Zufluss- Abflussprinzip. Es wird also erst dann gebucht wenn Geld kommt oder geht.

Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Alt 12.01.2006, 00:47   #4
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
Jordan macht alles soweit korrekt
ich versteh jetzt nicht.

also ich hätte schon den buchungssatz wareneingang an bank schon ende dezember buchen müssen obwohl ich noch garnicht die ware und die rechnung hatte?

für mich etwas unverständlich!
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Alt 12.01.2006, 06:49   #5
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Jordan
ich versteh jetzt nicht.

also ich hätte schon den buchungssatz wareneingang an bank schon ende dezember buchen müssen obwohl ich noch garnicht die ware und die rechnung hatte?

für mich etwas unverständlich!
Wenn Du tatsächlich Rechnungen bezahlst ohne das Du eine Rechnung geschweige den überhaupt Ware bekommen hast ist das so...... allerdings ist die Vorsteuer erst abziehbar wenn die Leistung ausgeführt wurde und Dir eine Ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

Normalfall läuft aber so: Kunde bestellt Ware......... Ware wird geliefert........ Rechnung kommt............ Kunde bezahlt Rechnung........

der Kunde bucht bei sich die Betriebsausgabe zum Zeitpunkt des Geldabflusses wenn er den seinen Gewinn nach § 4 (3) EStG ermittelt

Gruß Epic03
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Alt 12.01.2006, 11:05   #6
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
Jordan macht alles soweit korrekt
normalfall...es gibt auch so was wie vorkasse nicht wahr
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Alt 12.01.2006, 11:07   #7
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
Jordan macht alles soweit korrekt
und wenn ich erst jetzt buche im januar? ist das schlimm? gibts da irgendwelche probleme?
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Alt 12.01.2006, 11:47   #8
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Elric
 
Registriert seit: Aug 2003
Ort: Wehr
Elric bringt sich richtig einElric bringt sich richtig ein
das sind doch zwei unterschiedliche buchungen

1) lager an verbindlichkeiten (eingang)
2) verbindlichkeiten an bank (bezahlung ohne USt)

ist aba auch ein paar jährchen her, seitdem ich das demletzt gemacht habe

edit: uuuups - mann sollte die posts besser lesen. normalerweise kann man für anzahlungen auch unterkonten eröffnen:

Anzahlungen im Einkauf

Geleistete Anzahlungen werden ebenfalls auf ein spezielles Konto gebucht: 1517 (Geleistete Anzahlungen). Die Buchungen erfolgen ähnlich wie beim Einkauf:

1. Buchung der Anzahlung

Haben 1200 Bank 11.600,00
Soll 1517 Geleistete Anzahlungen 10.000,00
Soll 1575 Vorsteuer 16 % 1.600,00

2. Buchung der Rechnung

Haben 1600 Verbindlichkeiten aus Lief. u. Leist. 23.200,00
Soll 3400 Wareneingang 20.000,00
Soll 1575 Vorsteuer 16 % 3.200,00

3. Auflösung der Anzahlung

Soll 1600 Verbindlichkeiten aus Lief. u. Leist. 11.600,00
Haben 1517 Geleistete Anzahlungen 10.000,00
Haben 1575 Vorsteuer 16 % 1.160,00

4. Buchung der Restzahlung

Soll 1600 Verbindlichkeiten aus Lief. u. Leist. 11.600,00
Haben 1200 Bank 11.600,00


weitere gute hilfe findest du auch hier: http://www.collmex.de/einfuehrung_buchhaltung.html
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"Ich bin kein Held, denn jedes Land hat die Helden, die es verdient. Michael Schumacher ist ein Held,
weil er schnell um die Kurven fährt und keine Steuern zahlt."

Mux Mäuschenstill

Geändert von Elric (12.01.2006 um 11:52 Uhr).
Elric ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2006, 11:50   #9
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
Jordan macht alles soweit korrekt
ehm ich glaub da liegst du daneben soweit ich weiss gibt es kein konto "lager" und wieso verbindlichkeiten hab doch direkt gezahlt, das ist keine verbindlichkeit.

oder weiss es doch jemand besser?
Jordan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2006, 19:10   #10
TP-Member
 
Registriert seit: Dec 2005
julchri macht alles soweit korrekt
Zitat von Epic
Zitat:
Normalfall läuft aber so: Kunde bestellt Ware......... Ware wird geliefert........ Rechnung kommt............ Kunde bezahlt Rechnung........
Ich finde Epic hat recht: Erhalt der Ware und Rechnung....Bezahlung. Das Datum der Abbuchung vom Bank-Konto (oder Barzahlung aus der Kasse) ist Buchungsdatum in der Buchhaltung, oder?
Sonst hätte ich 30 Jahre was falsch gemacht.
__________________
Gruss
julchri
julchri ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2006, 17:48   #11
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
Also EÜR = Zufluss-/Abflussprinzip, wie EPic schon sagt:

Zahlung im Dez. 05 buchen, die Vorsteuer auf das Konto "Vorsteuer i Folgejahr abziehbar", den Nettobetrag als Aufwand (Wareneingang=Lager)

Bei der Bilanz nimmst Du stattdessen geleistete Anzahlungen als Gegenkonto.
__________________

fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.01.2006, 00:29   #12
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
Jordan macht alles soweit korrekt
und was wenn ich das später buche? bzw alles aufschreibe und dem steuerberater abgebe? geht doch auch?
Jordan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2006, 15:23   #13
TP-Member
 
Registriert seit: Dec 2005
julchri macht alles soweit korrekt
Das kannst Du machen. Aber bedenke, je mehr der Steuerberater wieder ändern muß, desto teurer wird er.
__________________
Gruss
julchri
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