Zitat:
|
Zitat von be.angeld
Aber eine Frage hätte ich jetzt noch: Ich bin hauptberuflich angestellt (ganztags) und verdiene monatlich ca. 1700€ Brutto, jetzt würde ich gerne noch nebenzu einige Ebayverkäufe für andere tätigen und dafür ein Gewerbe auf Kleinunternehmerbasis anmelden. Wenn ich das richtig verstanden habe, werden beide "Löhne" ja als Gesamtgewinn in der jährlichen Einkommenssteuererklärung gesehen!
|
Nein, Dein Gewinn aus Deinem Unternehmen und Dein Lohn/Gehalt werden als Dein
Einkommen gesehen - die Begriffe Umsatz und Gewinn beziehen sich auf's Unternehmen, nicht auf Dich als Privatperson.
Zitat:
|
Zitat von be.angeld
Also würde ich mit meinem normalen Lohn und den zusätzlichen Einkünften ja über die 17.000€ die man im ersten Jahr in der Kleinunternehmerregelung haben darf kommen und somit kann ich die Kleinunternehmerregelung vergessen! Oder habe ich das missverstanden??
|
Das hast Du missverstanden. Aus den FAQ Kleinunternehmer:
Zitat:
Im Gründungsjahr muss der Gesamtumsatz glaubhaft geschätzt werden:
1) Er darf die Grenze von 17.500 € nicht übersteigen.
2) Der Gesamtumsatz des Folgejahres muss ebenfalls geschätzt werden und darf die Grenze von 50.000 € nicht übersteigen.
|
Wie hieraus ersichtlich, geht es allein um den Gesamt
umsatz Deines Unternehmens - nicht um Dein Einkommen. BTW: Es sind 17.500, nicht 17.000 €.
