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Alt 15.01.2006, 20:02   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2006
be.angeld macht alles soweit korrekt

Hauptberuf+Kleinunternehmer nebenzu


Hallo,

ich habe mir jetzt über eine Stunde alles was die Kleinunternehmerregelung betrifft und was man dabei alles beachten muß durchgelesen und es wurden auch fast alle Fragen die ich hatte damit beantwortet.
Danke erstmal an die Verfasser!!!

Aber eine Frage hätte ich jetzt noch: Ich bin hauptberuflich angestellt (ganztags) und verdiene monatlich ca. 1700€ Brutto, jetzt würde ich gerne noch nebenzu einige Ebayverkäufe für andere tätigen und dafür ein Gewerbe auf Kleinunternehmerbasis anmelden. Wenn ich das richtig verstanden habe, werden beide "Löhne" ja als Gesamtgewinn in der jährlichen Einkommenssteuererklärung gesehen!? Also würde ich mit meinem normalen Lohn und den zusätzlichen Einkünften ja über die 17.000€ die man im ersten Jahr in der Kleinunternehmerregelung haben darf kommen und somit kann ich die Kleinunternehmerregelung vergessen!
Ist das so richtig?? Oder habe ich das missverstanden??
Über eine Antwort wäre ich dankbar!!
be.angeld ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 15.01.2006, 20:22   #2
TP-Insider
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von be.angeld

Aber eine Frage hätte ich jetzt noch: Ich bin hauptberuflich angestellt (ganztags) und verdiene monatlich ca. 1700€ Brutto, jetzt würde ich gerne noch nebenzu einige Ebayverkäufe für andere tätigen und dafür ein Gewerbe auf Kleinunternehmerbasis anmelden. Wenn ich das richtig verstanden habe, werden beide "Löhne" ja als Gesamtgewinn in der jährlichen Einkommenssteuererklärung gesehen!
Nein, Dein Gewinn aus Deinem Unternehmen und Dein Lohn/Gehalt werden als Dein Einkommen gesehen - die Begriffe Umsatz und Gewinn beziehen sich auf's Unternehmen, nicht auf Dich als Privatperson.

Zitat:
Zitat von be.angeld
Also würde ich mit meinem normalen Lohn und den zusätzlichen Einkünften ja über die 17.000€ die man im ersten Jahr in der Kleinunternehmerregelung haben darf kommen und somit kann ich die Kleinunternehmerregelung vergessen! Oder habe ich das missverstanden??
Das hast Du missverstanden. Aus den FAQ Kleinunternehmer:
Zitat:
Im Gründungsjahr muss der Gesamtumsatz glaubhaft geschätzt werden:

1) Er darf die Grenze von 17.500 € nicht übersteigen.
2) Der Gesamtumsatz des Folgejahres muss ebenfalls geschätzt werden und darf die Grenze von 50.000 € nicht übersteigen.
Wie hieraus ersichtlich, geht es allein um den Gesamtumsatz Deines Unternehmens - nicht um Dein Einkommen. BTW: Es sind 17.500, nicht 17.000 €.
__________________


~ ...! ~
hezen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2006, 22:07   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2006
be.angeld macht alles soweit korrekt
Vielen Dank für Deine Hilfe!!!
Jetzt ist meine letzte Frage auch geklärt und es kann losgehen
be.angeld ist offline   Mit Zitat antworten
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