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Alt 16.01.2006, 22:53   #1
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TobiasKa ist auf einem guten Weg

Umsatzsteuer wieder "rückgängig"


Hallo,
seit Jan. 2003 zahle ich regelmäßg Umsatzsteuer. Da sich bei mir aber aufgrund meines Unfalles manches verändert hat und ich meine Firma nicht mehr so in dem Umfang betreibe wie vorher, möchte ich wieder gerne die Kleinstunternehmensregelung verwenden.
Ich glaub aber, dass ich die Umsatzsteuer min. 5 Jahre durchziehen muss, oder?
Mein Tätigkeitsgebiet hat sich aber auch geändert und so wollte ich fragen ob es ok ist, wenn ich meine Firma mit Ust. abmelde und gleichzeitig eine andere ohne uST anmelde, die ein verändertes aufgabengebiet hat.
Geht das?
Was gibt es noch für eine Möglichkeit?
Gruß
Tobi
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Gruß
Tobias

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[Karl Heinz Söhler]
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Alt 19.01.2006, 09:06   #2
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fridge bringt sich richtig ein
das ist nicht so einfach wie du denkst. denn im rahmen der umsatzsteuer ist nicht dein unternehmen sondern du als unternehmer der jenige. wenn du nun verschiedene betriebe hast, fallen alle unter eine umsatzsteuersteuernummer.

ich bin mir im moment nicht ganz sicher, aber ich glaube du kannst die wahl 19 (=Kleinunternehmer) nur einheitlich für alle betriebe ausüben.

ansonsten, stimmt es, du bist 5 jahre daran gebunden, §19 Abs. 2 UStG
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Alt 19.01.2006, 09:42   #3
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Das heißt ich kann daran jetzt nichts ändern?
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Tobias

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Alt 24.01.2006, 11:10   #4
TP-Insider
 
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fridge bringt sich richtig ein
vermutlich nicht, aber Du solltest den Fall noch mal mit Deinem Steuerberater besprechen.
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