Hallo,
Zitat:
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Zitat von AmberLight
- Werden diese vorbereitenden Kosten für die Selbständigkeit in der St.-Erklärung 2005 mit abgesetzt?
- Oder fallen sie später bei der St-Erkl. 2006 an, da die Selbständigkeit erst ab dem Jahr 2006 in Gang gesetzt wurde?
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M. E. weder noch, jedenfalls nicht
direkt in der Einkommensteuererklärung. Anschaffungen im Vorfeld der Gründung sind sog. vorweggenommene Betriebsausgaben; als Betriebsausgaben gehören sie dann nach der Gründung in EÜR bzw. Bilanz. Berührungspunkt mit der EkSt-Erklärung ist insofern gegeben, als dass Betriebsausgaben Deinen Gewinn mindern, und somit natürlich auch das zu versteuernde Einkommen. Falls die Kleinunternehmerregelung nicht angewandt wird, so kann auch aus den vorweggenommenen Betriebsausgaben die Vorsteuer gezogen werden, sofern dafür entsprechende Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorliegen.
Siehe dazu u. a. auch diese Threads/Beiträge:
Und ansonsten: Suchfunktion benutzen, Suchbegriff: vorweggenommene Betriebsausgaben.
