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19.01.2006, 23:38
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2005
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monitor (audio und video) / umsatzsteuervoranmeldung
hi,
ich falle nicht unter die kleinunternehmerregelung, und ich würde gerne wissen, ob ich die mehrwertsteuer (49,66 euro), die ich für meinen monitor (kaufpreis 360 euro inklusive mehrwertsteuer) bezahlt habe, direkt in der nächsten monatlichen voranmeldung geltend machen kann?
oder kann ich den erst bei der jährlichen steuererklärung miteinfließen lassen?
wie sieht es eigentlich mit meiner abhöranlage die ich für mein gewerbe (dienstleistung im audiobereich, musiklabelbetreiber) brauche aus? pro lautsprecher 398 euro kaufpreis. gwg? direkt einfließen lassen?
vielen dank für eure hilfe, und falls ich eine redundante frage stelle (ich habe die suche benutzt, ich schwör  )bitte einfach mit dem entsprechenden link zum thema antworten.
ich bin für jede hilfe dankbar,
dual
Geändert von dualaud (20.01.2006 um 01:01 Uhr).
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20.01.2006, 12:28
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Zitat:
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Zitat von dualaud
hi,
ich falle nicht unter die kleinunternehmerregelung, und ich würde gerne wissen, ob ich die mehrwertsteuer (49,66 euro), die ich für meinen monitor (kaufpreis 360 euro inklusive mehrwertsteuer) bezahlt habe, direkt in der nächsten monatlichen voranmeldung geltend machen kann?
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Wenn Du die Voranmeldungen monatlich abgibst: klar.
Zitat:
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Zitat von dualaud
wie sieht es eigentlich mit meiner abhöranlage die ich für mein gewerbe (dienstleistung im audiobereich, musiklabelbetreiber) brauche aus? pro lautsprecher 398 euro kaufpreis. gwg? direkt einfließen lassen?
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Sprichst Du jetzt vom Thema USt./Vorsteuerabzug oder von Abschreibungen?  Oder kann's sein, dass Du das durcheinander wirfst?
__________________
♥
~ ...! ~
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23.01.2006, 22:33
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2005
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hi,
danke für Deine antwort.
ich denke bei mir ist was durcheinander gegangen, und wage mich da jetzt mal auf dünnes eis.
die monatliche umsatzsteuervoranmeldung die ich über elster machen muss, verrechnet ja die umsatzsteuer:
z.b. ich stelle eine rechnung an A (inklusive umsatzsteuer), die umsatzsteuer müsste ich ja als durchlaufenden posten an das finanzamt weitergeben.
wenn ich jetzt aber z.b. den monitor gekauft habe rechnet elster die umsatzsteuer die ich da bezahlt habe gegen die umsatzsteuer, die ich über meine rechnung von A bekommen habe, so dass ich weniger an das finanzamt überweisen muss.
soweit sollte ich richtig liegen. (bitte um korrektur, falls ich daneben liege)
jetzt dünnes eis:
- in elster muss ich doch jetzt alles was ohne mehrwertsteuer unter 410 euro kostet eintragen, oder?
- gilt dies denn nur für dinge unter 410 euro?
- und auch nur für gegenstände die für das gewerbe sinn machen, oder?
- aber ich kann doch nicht jeden monat einen monitor (quasi) umsatzsteuerfrei kaufen?
- muss ich jetzt am besten die umsatzsteuerbeträge, die ich nicht an das finanzamt weiterleiten muss (also die ohne gegenrechnung) auf dem konto lassen, um im bedarfsfall die umsatzsteuer doch dem finanzamt weiterzugeben (falls die das, was ich gekauft habe nicht aktzeptieren)? um vorzubeugen, dass mich plötzlich riesige vorderungen vom finanzamt überraschen.
- gwg bezieht sich also nur auf die jährliche steuererklärung?
- wieso heisst es eigentlich umsatzsteuervoranmeldung?
ich bin mir jetzt ein wenig unsicher, ob ich die umsatzsteuervoranmeldungen richtig gemacht habe.
vielen dank für eure/Deine hilfe,
dual
Geändert von dualaud (23.01.2006 um 22:36 Uhr).
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25.01.2006, 08:52
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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ich kann dir nur den tipp geben, dich mal vom steuerberater beraten zu lassen.... das prinzip der ust zu erklären sprengt den rahmen hier im forum um vieles..
du wirfst in der tat ertragsteuerliches und umsatzsteuerliches zusammen bzw. durcheinander. zu dem kommt hinzu, dass die meisten "vorgänge" sowohl ertragsteuerlich als umsatzsteuerlich zu beurteilen sind, daher wahrscheinlich auch deine verwirrung
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10.02.2006, 00:42
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2005
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also bezieht sich der begriff Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG), und somit die absetzbarkeit bzw. abschreibbarkeit von z.b. nur selbständig nutzbaren gegenständen auf die einkommenssteuererklärung?
bei anschaffungen für das gewerbe, und das geltendmachen im rahmen der monatlichen umsatzsteuervoranmeldung gibt es dann keine 410-euro grenze?
da ich ja (meines wissens nach 2 jahre lang) eine monatliche umsatzsteuervoranmeldung machen muss, fällt bei mir die umsatzsteuerjahreserklärung weg?
danke für die hilfe,
dual
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10.02.2006, 10:58
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Die Umsatzsteuer wird immer sofort (also Monat später) geltend gemacht, egal ob die Rechnung für Materialeinkauf 100 oder 1000 Euro beträgt, egal ob du dir zur Geschäftsausstattung 'nen Monitor kaufst oder 'nen Firmenwagen. deshalb kann es sich lohnen, mal darüber nachzudenken, wann man sich was anschafft.
Die Ausgaben für längerfristig nutzbare Gegenstände unter 410 Euro werden in der jährlichen E/Ü-Rechnung oder Bilanz in voller Höhe abgeschrieben, Werte über diesem Betrag entsprechend den Abschreibungstabellen über mehrere Jahre verteilt.
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