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Alt 20.01.2006, 11:13   #1
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Registriert seit: Jan 2006
r0y4l macht alles soweit korrekt

USt.-Voranmeldungen - Jetzt viertelährlich?!


Hallo Forengemeinde,

gerade war ich beim Briefkasten und es lag ein Brief vom Fiskus drinne das ich ab sofort meine Umsatzsteuer-Voranmeldungen vierteljährlich abzugeben habe eben aus dem Grunde das ich letztes Jahr nicht mehr als 6.136 EUR Umsatzsteuer gezahlt habe (§ 18 Abs. 2 Satz 1 Umsatzsteuergesetz).

Das ist jetzt für mich eine ganz neue Situation, ich verstehe nicht ganz wie ich das jetzt zu machen habe? Soll ich jetzt etwa meine zukünftigen Ein-/Ausgaben an Hand des letzten Jahres schätzen oder wie funktioniert das jetzt?

Vielen Dank für Antworten schonmal im Voraus!
r0y4l ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 20.01.2006, 12:07   #2
TP-Insider
 
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Ort: Bonn
hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von r0y4l
[...] ab sofort meine Umsatzsteuer-Voranmeldungen vierteljährlich abzugeben habe eben aus dem Grunde das ich letztes Jahr nicht mehr als 6.136 EUR Umsatzsteuer gezahlt habe (§ 18 Abs. 2 Satz 1 Umsatzsteuergesetz).

[...] ich verstehe nicht ganz wie ich das jetzt zu machen habe? Soll ich jetzt etwa meine zukünftigen Ein-/Ausgaben an Hand des letzten Jahres schätzen oder wie funktioniert das jetzt?
Die USt-Voranmeldung basiert nicht auf einer Schätzung:
Zitat:
Zitat von § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG
Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats (Voranmeldungszeitraum) eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen hat.
Also in Kurzform: Die ans FA abzuführende USt. - oder aber der Dir vom FA zu erstattende Betrag - für den jew. Voranmeldungszeitraum berechnet sich aus
  • den Deinen Kunden von Dir in Rg. gestellten USt.-Beträgen für diesen Zeitraum
  • abzgl. der Vorsteuer, die Dir im gleichen Zeitraum berechnet wurde.

Ergo gibt's da nichts zu schätzen. Wie war's denn bisher bei Dir - monatliche Abgabe (wobei sich Deine Frage dann imho gar nicht ergeben dürfte)?
__________________


~ ...! ~

Geändert von hezen (20.01.2006 um 12:23 Uhr).
hezen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.01.2006, 12:26   #3
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Registriert seit: Jan 2006
r0y4l macht alles soweit korrekt
Ich verstehe nicht ganz was du damit meinst, das Finanzamt hat mich jetzt aufgefordert für das 1. Quartal 2006 eine Voranmeldung abzugeben, wie soll ich diese Voranmeldung denn abgeben wenn ich noch nicht weiß wieviel ich in den nächsten drei Monaten (Januar, Februar, März) verdienen oder ausgeben werde? Deswegen meine Frage der Schätzung. Ich habe in einer anderen Firma die FiBu gefragt und die meinte leider nur "so ähnlich funktioniert es".

Ich muss ja auch eine Vorauszahlung an das Finanzamt entrichten und in welcher Höhe? Wie wird das berechnet? Wieso macht man es nicht einfach so das man am Ende des Quartals mitteilt was man verdient und ausgegeben hat und zahlt demnach eben seine Steuern.

Letztes Jahr habe ich monatlich meine Anmeldungen vorgenommen, jetzt wurde ich aber aufgefordert dies eben quartalsweise zu machen.

Edit:

Also ich glaube ich habe den Satz in dem Brief fehl interpretiert... der genaue Wortlaut lautet:

"Geben Sie bitte erstmalig für das 1. Kalendervierteljahr 2006 eine Voranmeldung ab."

Ich ging davon aus das ich das eben jetzt _sofort_ tun muss, gehe ich davon aus das ich diese dann eben spätestens zum 10. April abgegeben muss?

Geändert von r0y4l (20.01.2006 um 12:29 Uhr).
r0y4l ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.01.2006, 12:32   #4
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hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von r0y4l
Ich ging davon aus das ich das eben jetzt _sofort_ tun muss, [...]
Nein.
Zitat:
Zitat von r0y4l
[...] gehe ich davon aus das ich diese dann eben spätestens zum 10. April abgegeben muss?
Genau.
__________________


~ ...! ~
hezen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.01.2006, 12:35   #5
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r0y4l macht alles soweit korrekt
hezen: Vielen Dank! Ich reagiere auf Briefe vom Finanzamt immer sehr panisch. Daher auch dieses kleine Misverständnis *g*
r0y4l ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.01.2006, 12:45   #6
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Zitat:
Zitat von r0y4l
hezen: Vielen Dank! Ich reagiere auf Briefe vom Finanzamt immer sehr panisch. Daher auch dieses kleine Misverständnis *g*
Was ich jetzt allerdings nicht zu sagen weiß: Ob auch bei quartalsweiser Abgabe eine Dauerfristverlängerung gg. Entrichtung einer Sondervorauszahlung möglich ist. Aus eigener Erfahrung kann ich das nur für die monatl. Abgabe bestätigen; lt. einem Schrieb vom FA ist diese auch nur für Unternehmer, die monatlich abgeben, möglich; ich kenne allerdings einige Quartals-Abgeber, die Stein und Bein schwören, dass sie ebenfalls eine DFV haben ... Falls das für Dich in Frage käme: Am besten mal bei Deinem zuständigen FA nachfragen.

Oder aber Poloatze/Epic/die anderen Steuerspezis können das an dieser Stelle noch aufklären ...? *mitdemZaunpfahlwink*
__________________


~ ...! ~
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Alt 20.01.2006, 13:58   #7
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Bzgl. Dauerfristverlängerung lese ich eben hier dies:

Zitat:
Die Frist-Verlängerung können Monats- und Quartalszahler gleichermaßen in Anspruch nehmen. Der Antrag muss bis zum 10. Februar (bei monatlicher Zahlung) bzw. 10. April (bei vierteljährlicher Zahlung) gestellt sein.
__________________


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hezen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.01.2006, 14:23   #8
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Rechtsgrundlagen: §§ 46 - 48 UStDV und A 228 UStR

Zitat:
Zitat von § 46 S. 1 UStDV
Das Finanzamt hat dem Unternehmer auf Antrag die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen (§ 18 Abs. 1, 2 und 2a des Gesetzes) um einen Monat zu verlängern.
die Fristen = Plural

=> gilt auch für Quartalszahler
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Alt 20.01.2006, 14:26   #9
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hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Poloatze
Rechtsgrundlagen: §§ 46 - 48 UStDV und A 228 UStR

die Fristen = Plural

=> gilt auch für Quartalszahler
Ah, danke.
__________________


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