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Alt 21.01.2006, 20:06   #1
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Fexxx ist auf einem guten Weg

Software als Kleinunternehmer abschreiben


Hallo zusammen,

sitze gerade vor meiner ersten Steuererklärung 2005 (mit Quicksteuer Deluxe 2006) als Festangestellter + Kleingewerbe. Nun versuche ich verzweifelt mein Macromedia Studio (> 410€ )unterzubringen. Das einzig passende ist "Abschreibungsbeträge auf bewegliche und immaterielle Wirtschaftsgüter" ??? Bei dem Betrag müsste man das ja auf 3 Jahre Abschreiben, aber ich kann das nirgends angeben ...Hilfe.

Danke
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Alt 21.01.2006, 20:15   #2
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Zitat:
Das einzig passende ist "Abschreibungsbeträge auf bewegliche und immaterielle Wirtschaftsgüter"
Richtig. Da es kein Trivialprogramm ist, ist dieses über 3 Jahre als immaterielles Wirtschaftsgut abzuschreiben. Das sollte auch ohne Probleme mit Quicken gehen.

Schon mal an den F1-Button gedacht?
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Alt 21.01.2006, 20:54   #3
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ok danke, dann bin ich ja schonmal im richtigen menü . F1 Button - ja habe mich 2 Stunden totgesucht, aber nichts Konkretes zu dem Thema gefunden. Wie gesagt ist meine 1. Steuererklärung.

Noch eine kleine Frage zu den Fortbildungskosten. Ist das egal, ob die bei selbstständiger Arbeit oder Arbeitnehmer stehen? Die privaten Fortbildungskosten waren für beide Tätigkeiten gedacht.
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Alt 21.01.2006, 21:07   #4
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Anschaffung:
0027 Nettobetrag
1575 Vorsteuer
an Geldkto (1000 oder 1200 oder was auch immer da zutrifft) Bruttobetrag

Wahrscheinlich wird Kto #1575 ein Automatikkonto sein, so genau kenn' ich mich dann auch nicht aus.

Abschreibungen: Kto 0027 : 3 Jahre = Betrag x
4822 Betrag x
an 0027 Betrag x

Ich persönlich würde die Fortbildungskosten im Einzelunternehmen ansetzen. Im übrigen liegt keine selbstständige Tätigkeit vor, sondern Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Gruß
Sven
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Alt 21.01.2006, 21:36   #5
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Habe Besteuerung als Kleinunternehmer ausgewählt -> Selbstständige Arbeit -> Freiberufler. Meine Einkünfte daraus liegen unterhalb 17.500.
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Alt 21.01.2006, 22:09   #6
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Dann würde die Vorsteuer im ersten Buchungssatz wegfallen und du würdest den Bruttobetrag buchen.
=>

0027 Bruttobetrag
an Geldkonto Bruttobetrag

Zitat:
Habe Besteuerung als Kleinunternehmer ausgewählt -> Selbstständige Arbeit -> Freiberufler.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine umsatzsteuerliche Sache und hat nichts mit der einkommensteuerlichen Einkünftequalifizierung zu tun. Es sind gewerbliche Einkünfte, vgl. dazu den Fachaufsatz aus der Zeitschrift "Der Betrieb" in meiner Signatur in der Linkliste Steuerrecht.
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Alt 25.01.2006, 09:12   #7
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Zitat:
Zitat von Fexxx
F1 Button - ja habe mich 2 Stunden totgesucht, aber nichts Konkretes zu dem Thema gefunden. Wie gesagt ist meine 1. Steuererklärung.
dafür gibt es steuerberater, die kosten zwar auch geld, aber in den zwei stunden suche hättest du schon wieder umsatz machen können....
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Alt 25.01.2006, 21:58   #8
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Zitat:
Zitat von fridge
dafür gibt es steuerberater, die kosten zwar auch geld, aber in den zwei stunden suche hättest du schon wieder umsatz machen können....
ganz heißer tipp, danke - noch verdiene ich keine 300€++ in 2 Stunden.
AAABER da das meine erste umfangreichere Steuererklärung ist, werde ich Sie nochmal vom Steuerberater gegenchecken lassen und mir ein paar Tipps holen.

Danke allen!
Jetzt weiß ich selbst auch wieder ein bischen mehr, kann ja auch nie schaden
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