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Alt 29.01.2006, 17:47   #1
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tschekowski macht alles soweit korrekt

Veränderungen Kleinunternehmer --> "normales" Gewerbe


Hi,

Ich betreibe nun schon seit über einem Jahr mein eigenes Gewerbe, allerdings als Kleinunternehmer.
Jetzt würde ich gerne ein zweites Gewerbe anmelden, das aber nicht mehr als Kleinunternehmer laufen soll (muss MwSt. ausweisen können)

Was sind die markantesten Unterschiede bzgl. der laufenden Geschäfte (Buchhaltung) und der Steuererklärung ?

Soviel ich weiß, muss ich in bestimmten Abständen eine Umsatzsteuervoranmeldung machen und die an das Finanzamt abführen - in welchen Intervallen findet diese Voranmeldung statt ?
Wir die Umsatzsteuer zuerst geschätzt und muss im vorraus überwiesen werden oder im nachhinein ?

Bei den Beträgen, die ich ausgebe erhalten ich keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (Privatpersonen - Kleinbeträge) - was gibt es dabei zu beachten ?

tschekowski
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Alt 29.01.2006, 17:52   #2
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Zitat:
Jetzt würde ich gerne ein zweites Gewerbe anmelden, das aber nicht mehr als Kleinunternehmer laufen soll (muss MwSt. ausweisen können)
Geht nicht.

Umsatzsteuerlich gibt es nur ein Unternehmen. Entweder alles als Kleinunternehmen laufend lassen oder alles als Regelbesteuerer.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Alt 29.01.2006, 18:00   #3
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Registriert seit: Apr 2004
tschekowski macht alles soweit korrekt
ich will nicht aus einem Unternehmen 2 kleine machen, das "neue" Gewerbe hat einen komplett neues Tätigkeitsfeld
Gewerbe 1: Online Shop (Handel)
Gewerbe 2: Agentur für Online Marketing (Dienstleistung)

So kann ich doch 2 Gewerbe anmelden, oder ?
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Alt 29.01.2006, 18:34   #4
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Innova ist auf einem guten Weg
Kannst du aber steuerrechtlich gibts wirklich nur ein Unternehmen. Wie Sven ja schon sagte.

Mal zum Verständnis: Wenn man 2 Gewerbe hat wird ans zuständige Finanzamt trotzem nur EINE Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben. Nur bei der Einnahmeüberschussrechnung kann man beide Unternehmen wieder trennen. Du kannst nicht mit einem Unternehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und mit dem anderen ne Umsatzsteuervoranmeldung (anfangs übrigens monatlich um die Frage auch gleich zu beantworten) abgeben.

Aber mal für MEIN Verständnis: Wie kannst du einen Onlineshop betreiben als Kleinstunternehmen? Da schneidest du dir doch ins eigene Fleisch. So könntest du die Einkaufkosten bzw. die Steuer daraus für die Artikel die du sicher vorher irgendwo einkaufst bevor du sie wieder verkaufst von der Steuer absetzen. Und auch das Onlinemarketing richtet sich vermutlich hauptsächlich an Firmenkunden und die sind sicher gar nicht begeistert wenn du keine MWST ausweisen kannst.

Geändert von Innova (29.01.2006 um 18:38 Uhr).
Innova ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2006, 19:08   #5
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Registriert seit: Apr 2004
tschekowski macht alles soweit korrekt
zum Online Shop:
Als Kleinunternehmer bringt der mehr Gewinn, ich kann zwar die 16% vom Einkauf nicht geltend machen, kann dafür aber die kompletten Einnahmen behalten.
Den Online Shop würde ich gerne weiter als Kleinunternehmer laufen lassen, da hier viele Kleinbeträge eingehen und die Buchhaltung und Steuererklärung damit aufwändiger ist.

Beim Online Marketing sieht es so aus, dass die Firmen auf eine ausgewiesene Mehrwertsteuer wert legen und ich sowieso den Freibetrag von 17.500 EUR nicht einhalten kann.

Das ich nur eine Umsatzsteuervoranmeldung machen kann mag sein, da ich aber nur eine Firma habe, bei der die Umsatzsteuer eine Rolle spielt kommt das ja im Endeffekt aufs Gleiche raus, oder darf ich den Online Shop nicht mehr als Kleinunternehmen laufen lassen ?

Wie sieht es mit der Steuererklärung aus ? Die mache ich doch auch für jede Firma einzeln, oder ?
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Alt 29.01.2006, 19:37   #6
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Benutzerbild von Innova
 
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Innova ist auf einem guten Weg
Die Steuererklärung bzw. die Einnahmeüberschussrechnung die du vermutlich meinst kannst du für jedes einzeln machen ja aber letztendlich kommt alles in ein und die selbe Einkommenssteuererklärung. Aber was den Rest der Fragen angeht, bitte ruf dein zuständiges Finanzamt morgen mal an und frag die. Uns glaubst du´s ja nicht
__________________
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Innova ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2006, 20:14   #7
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Registriert seit: Apr 2004
tschekowski macht alles soweit korrekt
ok, dann mal back to (rest)-topic:

welche Änderungen kommen in der Buchhaltung bw. Steuererklärung auf mich zu ?

Muss die Umsatzsteuer im vorraus entrichtet werden ?
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Alt 31.01.2006, 15:29   #8
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Registriert seit: Apr 2004
tschekowski macht alles soweit korrekt
ich hab mir gerade folgende Seite durchgelesen: http://www.mbu-online.com/MServ4.html
Ist es richtig, dass sich zumindest bei der Buchhaltung bei mir nichts ändern wird, da mein Jahresumsatz unter 300.000 EUR und mein Gewinn unter 30.000 EUR liegt ?

WIe genau läuft eine Umsatzsteuervoranmeldung ab ?
Meldet sich das Finanzamt ? Wird die Umsatzsteuer geschätzt und muss im vorraus entrichtet werden ? Wie umfangreich ist diese Anmeldung ?
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Alt 31.01.2006, 22:07   #9
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Innova ist auf einem guten Weg
- Gewinnermittlung über Einnahme-Überschuss-Rechnung
- Umsatzsteuervoranmeldung jeweils zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt senden


Und ansonsten ruf dein Finanzamt an - mit dem hast du mitlerweile ja eh einiges zu klären und informier dich oder hol dir aus dem Internet eine Umsatzsteuervoranmeldung dann kannst du sie dir mal ansehn. Und: Benutz die Foren-Suche damit könntest du dir viele Fragen schon sparen.
__________________
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Innova ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2006, 22:31   #10
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tschekowski macht alles soweit korrekt
also Buchhaltung wie beim Kleinunternehmer oder mit Unterscheid Haben <-> Soll ?
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Alt 01.02.2006, 10:07   #11
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fridge bringt sich richtig ein
was kann es denn für einen unterschied bei soll <-> haben zwischen EÜR und Bilanz geben????
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fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2006, 19:20   #12
TP-Member
 
Registriert seit: Apr 2004
tschekowski macht alles soweit korrekt
ich meinte etwas anderes:

beim kleinunternhmer reicht ein normales kassen buch, bei einem "normalen" gewerbe sollte (oder muss?) man das ganze noch mit haben und soll aufschlüsseln. Gibt es sonst noch einen Unterschied in der Buchhaltung ?

(bei Gewinn unter 30TSD gibt es ja keine Buchführungspflicht)
tschekowski ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2006, 19:31   #13
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
sorry, verstehe ich noch immer nicht.

der, der EÜR macht braucht nur einnahmen und ausgaben aufzuzeichnen

der, der bilanziert muss dagegen "Bücher" führen.

in beiden varianten muss du zwischen soll und haben unterscheiden, sonst wird das nix mit dem gewinn
__________________

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Alt 12.07.2006, 07:51   #14
TP-Newbie
 
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emme macht alles soweit korrekt
Wie Wechseln in Kleinstunternehmen, da keine Handelswaren, nur Dienstleistung. Leider hatte ich für die Ust. Ist-Verst. optiert beim Beginn
(,hatte ja aus Invests Vorsteuer zum absetzen,). Nun habe ich aber sehr geringen Umsatz und verdiene nur durch meiner Hände Arbeit, dann müsste ich davon die Mwst. abführen und hätte grossen Nachteil, da kaum Vorst.
, weder in der Miete, noch Waren, noch Leasing,... Wie kann ich mich zurückstufen lassen. Es ist erst 2 Jahre her, und eine Entscheidung der Art woll einen für 5 Jahre binden.? Wie kann ich beim Finanzamt die Einstufung als Kleinstunternehmerin erwirken. Sonst muss ich höhere Preise verlangen, was der Markt nicht hergibt, oder aufgeben.
emme ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2006, 09:07   #15
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Zitat:
Es ist erst 2 Jahre her, und eine Entscheidung der Art woll einen für 5 Jahre binden.?
dann sieht das natürlich schlecht aus, weil du nämlich an die Option zur Regelbesteuerung 5 Jahre gebunden bist. Erst danach ist der Wechsel zum Kleinunternehmer möglich.

Gruß
Sven
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