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29.01.2006, 17:47
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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Veränderungen Kleinunternehmer --> "normales" Gewerbe
Hi,
Ich betreibe nun schon seit über einem Jahr mein eigenes Gewerbe, allerdings als Kleinunternehmer.
Jetzt würde ich gerne ein zweites Gewerbe anmelden, das aber nicht mehr als Kleinunternehmer laufen soll (muss MwSt. ausweisen können)
Was sind die markantesten Unterschiede bzgl. der laufenden Geschäfte (Buchhaltung) und der Steuererklärung ?
Soviel ich weiß, muss ich in bestimmten Abständen eine Umsatzsteuervoranmeldung machen und die an das Finanzamt abführen - in welchen Intervallen findet diese Voranmeldung statt ?
Wir die Umsatzsteuer zuerst geschätzt und muss im vorraus überwiesen werden oder im nachhinein ?
Bei den Beträgen, die ich ausgebe erhalten ich keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (Privatpersonen - Kleinbeträge) - was gibt es dabei zu beachten ?
tschekowski
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29.01.2006, 17:52
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Jetzt würde ich gerne ein zweites Gewerbe anmelden, das aber nicht mehr als Kleinunternehmer laufen soll (muss MwSt. ausweisen können)
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Geht nicht.
Umsatzsteuerlich gibt es nur ein Unternehmen. Entweder alles als Kleinunternehmen laufend lassen oder alles als Regelbesteuerer.
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29.01.2006, 18:00
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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ich will nicht aus einem Unternehmen 2 kleine machen, das "neue" Gewerbe hat einen komplett neues Tätigkeitsfeld
Gewerbe 1: Online Shop (Handel)
Gewerbe 2: Agentur für Online Marketing (Dienstleistung)
So kann ich doch 2 Gewerbe anmelden, oder ?
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29.01.2006, 18:34
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
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Kannst du aber steuerrechtlich gibts wirklich nur ein Unternehmen. Wie Sven ja schon sagte.
Mal zum Verständnis: Wenn man 2 Gewerbe hat wird ans zuständige Finanzamt trotzem nur EINE Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben. Nur bei der Einnahmeüberschussrechnung kann man beide Unternehmen wieder trennen. Du kannst nicht mit einem Unternehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und mit dem anderen ne Umsatzsteuervoranmeldung (anfangs übrigens monatlich um die Frage auch gleich zu beantworten) abgeben.
Aber mal für MEIN Verständnis: Wie kannst du einen Onlineshop betreiben als Kleinstunternehmen? Da schneidest du dir doch ins eigene Fleisch. So könntest du die Einkaufkosten bzw. die Steuer daraus für die Artikel die du sicher vorher irgendwo einkaufst bevor du sie wieder verkaufst von der Steuer absetzen. Und auch das Onlinemarketing richtet sich vermutlich hauptsächlich an Firmenkunden und die sind sicher gar nicht begeistert wenn du keine MWST ausweisen kannst.
Geändert von Innova (29.01.2006 um 18:38 Uhr).
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29.01.2006, 19:08
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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zum Online Shop:
Als Kleinunternehmer bringt der mehr Gewinn, ich kann zwar die 16% vom Einkauf nicht geltend machen, kann dafür aber die kompletten Einnahmen behalten.
Den Online Shop würde ich gerne weiter als Kleinunternehmer laufen lassen, da hier viele Kleinbeträge eingehen und die Buchhaltung und Steuererklärung damit aufwändiger ist.
Beim Online Marketing sieht es so aus, dass die Firmen auf eine ausgewiesene Mehrwertsteuer wert legen und ich sowieso den Freibetrag von 17.500 EUR nicht einhalten kann.
Das ich nur eine Umsatzsteuervoranmeldung machen kann mag sein, da ich aber nur eine Firma habe, bei der die Umsatzsteuer eine Rolle spielt kommt das ja im Endeffekt aufs Gleiche raus, oder darf ich den Online Shop nicht mehr als Kleinunternehmen laufen lassen ?
Wie sieht es mit der Steuererklärung aus ? Die mache ich doch auch für jede Firma einzeln, oder ?
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29.01.2006, 19:37
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
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Die Steuererklärung bzw. die Einnahmeüberschussrechnung die du vermutlich meinst kannst du für jedes einzeln machen ja aber letztendlich kommt alles in ein und die selbe Einkommenssteuererklärung. Aber was den Rest der Fragen angeht, bitte ruf dein zuständiges Finanzamt morgen mal an und frag die. Uns glaubst du´s ja nicht 
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29.01.2006, 20:14
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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ok, dann mal back to (rest)-topic:
welche Änderungen kommen in der Buchhaltung bw. Steuererklärung auf mich zu ?
Muss die Umsatzsteuer im vorraus entrichtet werden ?
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31.01.2006, 15:29
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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ich hab mir gerade folgende Seite durchgelesen: http://www.mbu-online.com/MServ4.html
Ist es richtig, dass sich zumindest bei der Buchhaltung bei mir nichts ändern wird, da mein Jahresumsatz unter 300.000 EUR und mein Gewinn unter 30.000 EUR liegt ?
WIe genau läuft eine Umsatzsteuervoranmeldung ab ?
Meldet sich das Finanzamt ? Wird die Umsatzsteuer geschätzt und muss im vorraus entrichtet werden ? Wie umfangreich ist diese Anmeldung ?
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31.01.2006, 22:07
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
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- Gewinnermittlung über Einnahme-Überschuss-Rechnung
- Umsatzsteuervoranmeldung jeweils zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt senden
Und ansonsten ruf dein Finanzamt an - mit dem hast du mitlerweile ja eh einiges zu klären und informier dich oder hol dir aus dem Internet eine Umsatzsteuervoranmeldung dann kannst du sie dir mal ansehn. Und: Benutz die Foren-Suche damit könntest du dir viele Fragen schon sparen.
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31.01.2006, 22:31
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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also Buchhaltung wie beim Kleinunternehmer oder mit Unterscheid Haben <-> Soll ?
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01.02.2006, 10:07
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#11
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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was kann es denn für einen unterschied bei soll <-> haben zwischen EÜR und Bilanz geben????
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01.02.2006, 19:20
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#12
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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ich meinte etwas anderes:
beim kleinunternhmer reicht ein normales kassen buch, bei einem "normalen" gewerbe sollte (oder muss?) man das ganze noch mit haben und soll aufschlüsseln. Gibt es sonst noch einen Unterschied in der Buchhaltung ?
(bei Gewinn unter 30TSD gibt es ja keine Buchführungspflicht)
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01.02.2006, 19:31
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#13
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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sorry, verstehe ich noch immer nicht.
der, der EÜR macht braucht nur einnahmen und ausgaben aufzuzeichnen
der, der bilanziert muss dagegen "Bücher" führen.
in beiden varianten muss du zwischen soll und haben unterscheiden, sonst wird das nix mit dem gewinn 
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12.07.2006, 07:51
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#14
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Frankfurt
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Wie Wechseln in Kleinstunternehmen, da keine Handelswaren, nur Dienstleistung. Leider hatte ich für die Ust. Ist-Verst. optiert beim Beginn
(,hatte ja aus Invests Vorsteuer zum absetzen,). Nun habe ich aber sehr geringen Umsatz und verdiene nur durch meiner Hände Arbeit, dann müsste ich davon die Mwst. abführen und hätte grossen Nachteil, da kaum Vorst.
, weder in der Miete, noch Waren, noch Leasing,... Wie kann ich mich zurückstufen lassen. Es ist erst 2 Jahre her, und eine Entscheidung der Art woll einen für 5 Jahre binden.? Wie kann ich beim Finanzamt die Einstufung als Kleinstunternehmerin erwirken. Sonst muss ich höhere Preise verlangen, was der Markt nicht hergibt, oder aufgeben.
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12.07.2006, 09:07
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#15
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Es ist erst 2 Jahre her, und eine Entscheidung der Art woll einen für 5 Jahre binden.?
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dann sieht das natürlich schlecht aus, weil du nämlich an die Option zur Regelbesteuerung 5 Jahre gebunden bist. Erst danach ist der Wechsel zum Kleinunternehmer möglich.
Gruß
Sven
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