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04.02.2006, 12:12
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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Gewerbe vom Kleinunternehmer auf Nicht-Kleinunternehmer ummelden
Hi,
Ich habe bislang ein Gewerbe das unter der Kleinunternehmerregelung läuft.
Ich habe mein Gewerbe mit der Eigenschaft "Handel" angemeldet, da ich bislang einen Online Shop betrieben habe.
Jetzt möchte ich meine Tätigkeit erweitern auf eine Agentur für Advertising (kann man ja eigentlich auch als Handel mit Werbeplätzen bezeichnen).
Frage1: Muss ich dafür ein neues Gewerbe anmelden, oder kann ich beide Tätigkeiten mit meinem bisherigen Gewerbeschein weiterführen ?
Frage2: Unter Firmennamen habe ich die Domain meines Online Shops angegeben, da ich aber nicht im Handelsregister eingetragen bin muss ich sowieso immer meinen Namen mit angeben, kann ich bei der Agentur dann einen anderen namen verwenden als auf dem Gewerbeschein angegeben, wenn ich gleichzeitig meinen vollen namen mit angebe ?
Frage3: Ich würde dazu gerne die bisherige Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen, wie teile ich dem Finanzamt das mit und wie gehe ich damit bei der Steuererklärung um ? (bei einem Teil muss ich ja keine Umsatzsteuer abführen und bei einem anderen Teil schon)
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04.02.2006, 12:20
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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zu 1. Der Gewerbeschein muss ergänzt werden, würd ich sagen.
zu 2. Relevant ist als Einzelunternehmer sowieso nur dein Name, alles andere sind maximal Ergänzungen. So rum gehört das, nicht der Name als Ergänzung.
zu 3. Für das Finanzamt bist du nur ein Unternehmen, deshalb gilt für beide Sachen die gleiche Besteuerung.
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04.02.2006, 12:38
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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zu1: Inwieweit muss er ergänzt werden ? Bist du der Meinung, dass es sich bei der Agenur dann um Dienstleistungen handelt und man das deswegen ändern muss ?
zu3: beides läuft dann unter einem gewerbeschein, ich muss doch dann monatlich die umsatzsteuer abführen und es ändert sich ja auch sonst einiges, das muss das finanzamt noch im vorraus wissen, oder ?
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04.02.2006, 12:43
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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zu 1: Jepp, bin aber keine Fachfrau für sowas
zu 2: klar, so wie du vorher die Kleinunternehmerregelung beantragt hast, must du es jetzt wieder dem Finanzamt melden. Die können ja nicht hellsehen 
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04.02.2006, 14:01
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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zu1: Darf man überhaupt ein "Mischunternehmen" betreiben, d.h. zum einen Dienstleistungen und zum anderen gleichzeitig handel ?
oder muss man dann ein extra gewerbe anmelden ?
zu3: als ich das Gewerbe neu angemeldet hatte hat sich da finanzamt bei mir gemeldet und alle relevanten daten abgefragt, das ist jetzt ja nicht mehr der fall - gibt es ein spezielles formular für sowas oder reicht ein formloser brief in dem steht, dass ich die kleinunternehmerregelung nicht mehr in anspruch nehmen will ?
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04.02.2006, 15:16
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
zu1: Darf man überhaupt ein "Mischunternehmen" betreiben, d.h. zum einen Dienstleistungen und zum anderen gleichzeitig handel ?
oder muss man dann ein extra gewerbe anmelden ?
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Klar darst du das.
Du verwechselt das wahrscheinlich mit einer gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeit in einem Unternehmen zusammen. Dies geht auch nur sollte es steuerlichen Gründen vermieden werden.
Zitat:
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zu3: als ich das Gewerbe neu angemeldet hatte hat sich da finanzamt bei mir gemeldet und alle relevanten daten abgefragt, das ist jetzt ja nicht mehr der fall - gibt es ein spezielles formular für sowas oder reicht ein formloser brief in dem steht, dass ich die kleinunternehmerregelung nicht mehr in anspruch nehmen will ?
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Ein formloser Brief sollte ausreichen. Allerdings gilt die Regelbesteuerung dann ab dem 01.01.06 und nicht ab Abgabe der Verzichtserklärung.
Gruß
Sven
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04.02.2006, 15:56
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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Zitat:
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Ein formloser Brief sollte ausreichen. Allerdings gilt die Regelbesteuerung dann ab dem 01.01.06 und nicht ab Abgabe der Verzichtserklärung.
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Wie ist das dann mit der Umsatzsteuervoranmeldung ?
Da hätte ich doch dann schon zwei abgeben müssen, oder ?
zu1: muss ich das nur dem gewerbeamt mitteilen oder auch dem finanzamt ?
Reicht auch hier ein formloser Brief oder muss der gesamte Gewerbeschein neu erstellt werden ?
Geändert von tschekowski (04.02.2006 um 16:00 Uhr).
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10.02.2006, 16:57
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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bitte um antwort auf meine frage.
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10.02.2006, 17:03
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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jaja, nur nicht hetzen. Hab' in der Woche keinen Internetanschluss zur Verfügung.
Zitat:
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Da hätte ich doch dann schon zwei abgeben müssen, oder ?
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richtig
Zitat:
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muss ich das nur dem gewerbeamt mitteilen oder auch dem finanzamt ?
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das Gewerbeamt hat mit der Kleinunternehmerregelung nichts zu tun. Beim Gewerbeamt müsste der Tätigkeitsbereich neu angegeben werden. M.E. völliger Schwachsinn, da es eh keinen interessiert. Ob da jetzt der ganze Schein neu ausgestellt wird weiß ich nicht. Einfach mal dort anrufen.
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10.02.2006, 17:51
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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wie läuft dann eine rückwirkende umsatzsteuer voranmeldung genau ab ?
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10.02.2006, 18:15
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2006
Ort: Sachsen
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Hallo!
Bin zwar kein Steuerberater, aber bislang konnte ich folgende Erfahrung machen, d.h. ich bin letztes Jahr im Mai auf MwSt- umgesattelt:
zu 1. Zum Gewerbeamt würde ich nur gehen, wenn das Neue nicht zu dem passt, was bereits im Gewerbeschein drin ist. Rufe doch am besten im Gewerbeamt an. Eine Änderung kostet ??? 15 EUR ???
zu 3. Als ich im Mai auf MwSt. umgesattelt bin, bin ich erst zum Finanzamt, habe mit denen geredet und dann ab dem Folgemonat rückwirkend zum 1.1. MwSt. abgeführt. Letztlich würde ich behaupten, dass es reicht, wenn man anfängt die MwSt. abzuführen. Aber ein Gespräch mit dem Finanzamt kann nie schaden. Ich kenne meinen Betreuer jetzt und gerade bei der ersten Umsatzsteuererklärung kommen Fragen auf. Da ist es immer gut, wenn man weiss, an wen man sich wenden kann.
Grüsse!
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10.02.2006, 18:25
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#12
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2006
Ort: Sachsen
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Ich habe dann im Juni für die Monate Januar bis Mai jeweils eine abgegeben, wobei Januar bis April "0" drin stand und der Rest im Mai. War allerdings persönlich dort und die haben das sozusagen selbst gemacht.
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10.02.2006, 19:04
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#13
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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hast du trotz umsatz als kleinuntenehmer 0 bei januar bis april eingetragen ?
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10.02.2006, 19:26
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#14
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2006
Ort: Sachsen
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Ja, alles stand dann im Mai (auch das vom Januar)! Diese Vorgehensweise wurde vom Finanzamt vorgeschlagen. Rede doch einfach mal mit denen - am besten persönlich. Habe es nie bereut, dass ich mal persönlich dort war. Das Problem ist nur, denjenigen im FA zu finden, der wirklich Auskunft geben kann. Die von der Abteilung "Umsatzsteuer" buchen anscheindend nur die Zahlen und bei konkreten Fragen wird man gleich weitergeleitet an den eigentlichen Betreuer, der auch nicht immer die Antwort hat.
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10.02.2006, 20:37
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#15
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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wie läuft das allgemein mit der umsatzsteuervoranmeldung ab:
meine prognose kann ich ja nicht genau vorhersehen, sondern kann sie nur schätzen - was ist wenn ich den betrag zu hoch bzw. zu niedrig geschätzt habe - wie verrechnet das finanzamt das mit dem was effektiv gezahlt werden muss ?
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