Hi,
hab mal n paar fragen zur gründung einer GBR ohne gewerbe, also privat (wie in FAQ erwähnt)... es geht um die "ABI-Parties" mei bruder veranstaltet mit seiner klasse eine solche (mit alkohiolausschank), nun ist es vor einigen wochen vorgekommen dass die polizei bei einer solchen ABI-Party eine überprüfung des jugendschutzgesetzes gemacht hat und ca 50 minderjährige aussortiert haben, nun muss der verantwortliche schüler strafe zahlen... jetzt möchte die klasse meines bruders das risiko für den eigznen möglichst gering halten, denn bei einer solchen Veranstaltung mit bis zu 600 Gästen ist eine kontrolle des Jugendschutzgesetzes besonders dass die minderjähringen auch pünktlich die veranstaltung verlassen schwierig. nun möchte mein bruder und seine klasse eine private GBR gründen, ohne gewerbe und so eventuelle strafen vertraglich auf alle gleichmäßig vertilen, sonst müsste der verantwortliche alles zahlen (ca 150€ pro angetroffenem minderjähringen)... so ist das sinnvoll, überhaubt möglich eine GBR mit bis zu 50 Gesellschaftern zu gründen. also die GBR ist dann veranstalter und nicht nur ein schüler.
ich habe ihm den vorschlage gemacht alle minderjährigen unterschreiben zu lassen, dass sie, wenn sie mach mitternacht von der polizei oder ordnungsamt angetrofen werden, dass sie die strafe dann zahlen müssen, problem ist.. dürfen minderjährige sowas unterschreibn, ist es rechtskräftig, oder überflüssig, weil sie minderjährig sind und eh keine rechtliche wirkung hat... mein bruder meinte, wenn das so einfach währe würde das ja jede dico machen...
so.. viel text

... ich hoffe mir kann hier jemand ein wenig weiterhelfen

also:
ist GBR sinnvoll ??
Ist ein solcher vertrag möglich/sinnvoll??
EDIT: ach ja thema steuern.. darauf komme ich später zurück... ich glaub das hier reicht erstmal...
DoubleBig