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Alt 06.02.2006, 12:36   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2004
DoubleBig macht alles soweit korrekt

Fragen zur GBR ohne Gewerbe(Privat), Haftung, Steuern


Hi,
hab mal n paar fragen zur gründung einer GBR ohne gewerbe, also privat (wie in FAQ erwähnt)... es geht um die "ABI-Parties" mei bruder veranstaltet mit seiner klasse eine solche (mit alkohiolausschank), nun ist es vor einigen wochen vorgekommen dass die polizei bei einer solchen ABI-Party eine überprüfung des jugendschutzgesetzes gemacht hat und ca 50 minderjährige aussortiert haben, nun muss der verantwortliche schüler strafe zahlen... jetzt möchte die klasse meines bruders das risiko für den eigznen möglichst gering halten, denn bei einer solchen Veranstaltung mit bis zu 600 Gästen ist eine kontrolle des Jugendschutzgesetzes besonders dass die minderjähringen auch pünktlich die veranstaltung verlassen schwierig. nun möchte mein bruder und seine klasse eine private GBR gründen, ohne gewerbe und so eventuelle strafen vertraglich auf alle gleichmäßig vertilen, sonst müsste der verantwortliche alles zahlen (ca 150€ pro angetroffenem minderjähringen)... so ist das sinnvoll, überhaubt möglich eine GBR mit bis zu 50 Gesellschaftern zu gründen. also die GBR ist dann veranstalter und nicht nur ein schüler.

ich habe ihm den vorschlage gemacht alle minderjährigen unterschreiben zu lassen, dass sie, wenn sie mach mitternacht von der polizei oder ordnungsamt angetrofen werden, dass sie die strafe dann zahlen müssen, problem ist.. dürfen minderjährige sowas unterschreibn, ist es rechtskräftig, oder überflüssig, weil sie minderjährig sind und eh keine rechtliche wirkung hat... mein bruder meinte, wenn das so einfach währe würde das ja jede dico machen...

so.. viel text ... ich hoffe mir kann hier jemand ein wenig weiterhelfen
also:
ist GBR sinnvoll ??
Ist ein solcher vertrag möglich/sinnvoll??

EDIT: ach ja thema steuern.. darauf komme ich später zurück... ich glaub das hier reicht erstmal...
DoubleBig

Geändert von DoubleBig (06.02.2006 um 17:45 Uhr).
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Alt 06.02.2006, 16:34   #2
TP-Insider
 
Benutzerbild von newtronic
 
Registriert seit: Nov 2004
newtronic macht alles soweit korrekt
Hallo,

hui das ist eine heikle Sache.
Ich << selber Abiturient habe solche eine Art noch nicht gesehen.
Was mir komisch vorkommt:

Warum sind die Veranstalter?
Wir hatten / haben immer Verträge mit der Disco, dass:

wir die Jugendlichen bringen, einen Teil der Einnahmen bekomme da wir selb er an den Bars mithelfen.
Rechtlich ect. obliegt alles dem Inhaber der Disco.
Eine Abiparty wird bei uns als normaler Discobesuch behandelt.

Grüße New...
newtronic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.02.2006, 16:58   #3
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
reintheoretisch ließe sich das risiko von strafzahlungen mittels gbr auf alle verteilen, aber ob das dann auch bestand hat. denn den gbr-vertrag müssten alle veranstalter/teilnehmer (je nachdem) unterschreiben. die minderjährigen müssen sich dabei natürlich von ihren erziehungsberechtigen vertreten lassen (boa das wird schwierig...).

also da finde ich die vorgehensweise von newtronic schon besser...

mensch soviel gedöns wegen einer abiparty, ich glaub ich werde alt.
__________________

fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.02.2006, 17:26   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2004
DoubleBig macht alles soweit korrekt
ja, den Geellschaftsvertrag müssten dann alle unterschreiben, die sind soweit ich weiss alle mindestends 18... hier in der umgebung gibts nur eine disco... hier wird von den veranstaltern(also den schülern) nur der raum gemietet (Schützenhalle, Gemeindehalle, Vereinshaus...), die getränke eingekauft, ausschankgenehmigung usw bei den behörden beantragt.. usw.. bisher hat immer ein schüler alle verträge unterschrieben und war für die organisation zuständig... aber nach diesem vorfall: http://www.abendblatt.de/daten/2006/01/25/526845.html möchte natürlich keiner mehr alleine die verantwortung auf sichnehmen sondern die gesamte Jahrgangsstufe seiner schule soll im notfall gemeinsam zahlen... also auch als veranstalter auftreten... das war die erste so groß angelegete überprüfung bei einer solchen veranstalting in den latzten jahen soweit ich weiss....
da bei den behörden auch immer eine verpflichtung zum Juendschutz oder so ähnlich unterschrieben werden muss... wo drinn steht dass für jeden der nach mitternacht angetroffen strafe gezahlt werden muss...
mein vorschlage jeden minderjährigen der reinwill unterschreiben zu lassen wird sich wohl nicht machen lassen.. soweit ich weiss wir aber beim einlass das alter jedes gastes geprüft, und die bekommen dann verschiedenfahrbige armbänder... ich kann ihn ja nochmal fragen.. er kann sich dann hier ja nochmal selbst äußern...

DoubleBig

Geändert von DoubleBig (06.02.2006 um 17:43 Uhr).
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