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Alt 07.02.2006, 23:06   #1
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frankyhh macht alles soweit korrekt

Schadensersatz + umsatzsteuer


Hallo zusammen,

bei mir war eine Warenlieferung im Werte von 1600,- bei UPS abhanden gekommen. Habe die Maschine nun aus Anlagevermögen entnommen und will jetzt die erhaltene Summe (520,- Euro von UPS) als Einnahme buchen.
UPS hat bereits überwiesen- aber was schriftliches habe ich nicht bekommen.
Muss ich von den Euro 520,- die MWst. rausrechnen und abführen?
Oder sind das netto Zahlungen , die nicht der UST unterliegen?

Gruß
frank
frankyhh ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 07.02.2006, 23:23   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
echte Schadenersatzleistungen sind USt.-freie Zahlungen

würde aber bei UPS auf schriftlichen Unterlagen bestehen

bei DPD schreibe ich eine USt.-freie Rechnung an DPD, die dann bezahlt wird, wie handhabt UPS das denn?
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.02.2006, 14:36   #3
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fridge bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Thomas
echte Schadenersatzleistungen sind USt.-freie Zahlungen
sorry Thomas, muss dich korrigieren, echte schadensersatzleistungen sind nicht ust-steuerbare zahlungen; da liegt steuertechnisch ein kleiner unterschied dazwischen
__________________

fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.02.2006, 19:13   #4
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
lasse mich gerne korrigieren, von dir immer

aber im Endeffekt läuft es für unsereins Unternehmer doch auf's Gleiche hinaus, oder?

es wird keine USt. berechnet bei Schadensersatzleistungen, egal ob die Begründung "USt.-frei" oder "nicht ust-steuerbar" lautet
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2006, 09:59   #5
TP-Member
 
Registriert seit: Mar 2005
marcopolo macht alles soweit korrekt
Schadensersatzzahlungen sind laut Auskunft von DPD und UPS immer Ust.frei ( wir hatten auch schon diese Probleme )

Am besten eine Netto Rechnung an UPS ausstellen mit Vermerk warum, wieso, weshalb ... und dann Ust frei buchen


meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung !
marcopolo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2006, 11:52   #6
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
wenn es sich um echten Schadensersatz handelt ist dieser nicht steuerbar. Wie hier wahrscheinlich der Fall ist.

Beim unechten Schadensersatz liegt ein Leistungsaustausch vor, z.B.

A ist Inhaber einer Reparaturwerkstatt und B beschädigt mutwillig dessen PKW. Es besteht somit eine Forderung von A gegenüber dem B diesen Schaden zu beseitigen. Würde A den PKW in einer fremden Werkstatt reparieren und B ihm die Kosten dafür zahlen ist dies ein echter Schadensersatz, der nicht steuerbar ist. Wenn A den PKW jedoch in seiner eigenen Werkstatt reparieren würde liegt ein Leistungsaustausch vor und dieser wäre steuerbar und auch steuerpflichtig.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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