habe jetzt mal hier geschaut was § 13b UStG besagt siehe
http://www.stb-mundorf.de/ustg/13b.htm
Zitat:
" 1. Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers;
2. Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens;
3. Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren durch den Vollstreckungsschuldner an den Ersteher.
"
da Punkt 2 und 3 nicht in Frage kommen sehe ich bei Punkt 1 eindeutig das dieser sich auf Exportwaren bezieht, d.h. alle Güter die ich in D mit 16% wiederverkaufen kann.
Ich denke nicht das sich eine CZ-Standplatzmiete in D USt.-pflichtig verhalten kann, die Dienstleistung fällt ja eindeutig in CZ an, tja kannst du da trotzdem nochmal nachhaken ob sich da was machen lässt mit 0% CZ-MWSt. Rechnungen?