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Alt 13.02.2006, 17:48   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Feb 2006
Ort: Kelsterbach
Naddl macht alles soweit korrekt
Smile

Anschafffung Wirtschaftsgüter-Umsatzsteuer Traglast


Hallo,
hab eine ganz banale Frage. Arbeite mich hier gerade durchs Forum, einfach um mein Wissen etwas aufzufrischen. Aber hier ist ja einiges sehr verwirrend.
Wie führe ich denn meine monatlichen Betriebsausgaben ab, d.h. Büromaterial etc.? In die Umsatzsteuervoranmeldung gehören doch nur die Ausgaben für Waren die ich wieder verkaufe, oder? Also, wenn ich Autos verkaufe, dann rechne ich die Vorsteuer meiner Ausgaben für die Autos in diesem Monat gegen die Einnahmen der gleichen Autos gegeneinander (Umsatzsteuertraglast abzüglich Vorsteuer) und je nach dem ob + oder -, muss ich zahlen oder ich bekomme...
Weil in einem Beitrag steht, dass man die Vorsteuer für ein Notebook von der Umsatzsteuertraglast des Nettoumsatzes abzieht und dann x E vom Finanzamt wieder bekommt. Aber das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun, oder steh ich jetzt völlig auf dem Schlauch.
Würd mich freuen, wenn mir jemand mein Problem lösen könnte


viele Grüße

Naddl
Naddl ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 13.02.2006, 18:07   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Für die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung kannst du alle Verbrauchsmittel(Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe) geltend machen, egal in welcher Höhe.

Ebenso kannst du die gezahlte Umsatzsteuer auf angeschaffte Wirtschaftsgüter (Produktionsmaschinen, Geräte, Ladenausstattungen usw.) zurück bekommen.

Die Ausgaben(Nettobetrag) für Wirtschaftsgüter werden entsprechend den Abschreibungstabellen über mehrere Jahre(in der E/Ü-Rechnung oder Bilanz) abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter(GWG), unter 410 Euro, werden komplett im Anschaffungsjahr abgeschrieben.

Sehr geringe GWG werden im Anschaffungsmonat als Ausgabe gebucht, ich glaub irgendwas unter 60 Euro.
dorintia ist gerade online   Mit Zitat antworten
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