Hallo,
ich bin Kleingewerbetreibender und von der USt. freigestellt. Ich arbeite mit einer E/Ü Rechnung. Im vergangenen Geschäftsjahr hat das Gewerbe auf dem Papier einen Verlust von ca. 1.500 EUR erwirtschaftet (1. Jahr und daher durch die vielen Anschaffungen noch leicht im Minus). Dementsprechend werde ich für dieses Jahr auch keine Steuern zu zahlen haben. Der Verlust ist ja allerdings trotzdem noch vorhanden und es erscheint mir unlogisch im neuen Geschäftsjahr einfach wieder von Null anzufangen.
Daher ist meine Frage, ob ich den den Verlust aus 2005 auf 2006 übertragen kann und sollte dies möglich sein, wie ich das dann zu buchen hätte.
Ich habe im Internet leider wenig dazu gefunden, allerdings schonmal gehört, dass man die "Übertragung" des Verlustes auf das nächste Jahr beim Finanzamt beantragen muss .. Naja, vielleicht weiß ja jemand hier etwas mehr dazu.
Herzlichen Dank !