Willkommen im TP-Hilfe-Forum! Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst.
Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team.
Aus Gesetzestexten geht hervor das ein Gewerbetreibender aus dem Drittland eine DE- UstNr. auch ohne Fiskalverträter erhalten kann.
Das heisst er (oder ich) kann seine Steuerpflichtigen Umsätze selbst erklären und abgeben was auf elektronischem Weg einfach zu erfühlen ist.
Meine konkrete frage:
Wie ist es auf seriösem Weg machbar Warenlieferung an Endkunden über Logistikpartner zu tätigen und dabei gleichzeitig Exporteur als auch Importeur zu sein?? Ist solch eine Zolldeklaration zullässig??
Ist eine Einführumsatzsteuer bei Einführ zu begleichen obwohl noch nicht verkauft?
Also am einfachsten zu Verstehen ist es als eine Art Auslandsniederlassung.
Allerdiens ohne Niederlassung- da mann ja mittlerweile alles auf elektronischem Weg abwickelt; zur Lagerhaltung Komisionierung & co. Logistiker beauftragt und da mann ja BWL Studiert hat auch selber Buchhaltung & co. macht...
NUN hat mann eben dann PECH noch nicht im Vollen Umfang zur EU zur gehören und muss eben Drittlandregelung nachkommen.
rein thoretisch:
wäre es das gleiche wenn du z.B. ein Händler in USA wärst;
alles nach besten wissen und gewissen handelst, Steuern Lieferanten und Kooperanten pünktlich bezahlst, davon lebst und weiterhin leben willst nur sitzt du eben in DE