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Alt 20.02.2006, 16:33   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Feb 2006
drohn macht alles soweit korrekt

EinführUST & co Drittland=>DE


Hallo,

mal andersrum...

Aus Gesetzestexten geht hervor das ein Gewerbetreibender aus dem Drittland eine DE- UstNr. auch ohne Fiskalverträter erhalten kann.

Das heisst er (oder ich) kann seine Steuerpflichtigen Umsätze selbst erklären und abgeben was auf elektronischem Weg einfach zu erfühlen ist.

Meine konkrete frage:
Wie ist es auf seriösem Weg machbar Warenlieferung an Endkunden über Logistikpartner zu tätigen und dabei gleichzeitig Exporteur als auch Importeur zu sein?? Ist solch eine Zolldeklaration zullässig??
Ist eine Einführumsatzsteuer bei Einführ zu begleichen obwohl noch nicht verkauft?

TIPPS WILKOMMEN
Merci
drohn ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 22.02.2006, 08:42   #2
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
drohn, deine frage ist derart spezifisch, dass du dich, alleine schon aus haftungsgründen, damit an einen steuerberater wenden solltest.

aber ich finden den sachverhalt interessant, kannst du das mal näher erläutern??
__________________

fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.02.2006, 20:45   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Feb 2006
drohn macht alles soweit korrekt
gerne,

Also am einfachsten zu Verstehen ist es als eine Art Auslandsniederlassung.

Allerdiens ohne Niederlassung- da mann ja mittlerweile alles auf elektronischem Weg abwickelt; zur Lagerhaltung Komisionierung & co. Logistiker beauftragt und da mann ja BWL Studiert hat auch selber Buchhaltung & co. macht...

NUN hat mann eben dann PECH noch nicht im Vollen Umfang zur EU zur gehören und muss eben Drittlandregelung nachkommen.

rein thoretisch:
wäre es das gleiche wenn du z.B. ein Händler in USA wärst;
alles nach besten wissen und gewissen handelst, Steuern Lieferanten und Kooperanten pünktlich bezahlst, davon lebst und weiterhin leben willst
nur sitzt du eben in DE
drohn ist offline   Mit Zitat antworten
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