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Alt 26.02.2006, 12:44   #1
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holydream macht alles soweit korrekt

Maschinenabschreibung über 5 Jahre, Ust VA 01/2006?


Habe folgendes Problem.
Schreibe seit 2004 eine Maschine über 5 Jahre ab.
Sind über 700EUR brutto im Jahr.
Muss ich das jetzt durch die 12 Monate teilen und als Ausgaben in der Voranmeldung deklarieren? Wäre für mich logisch, aber bin mir nicht 100% sicher.
Hoffe mir kann das jemand bestätigen.
Ust freie Geschäfte müssen da auch nicht rein oder?

Weiterhin benutze ich das Fahrzeug einer Privatperson für den Postweg.
Da fallen pro Monat über 80km an.
Wo wird das verbucht? In der Voranmeldung wohl kaum sondern am Ende des Jahres in der Steuererklärung als Ausgaben oder?
holydream ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 26.02.2006, 12:54   #2
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Zitat:
Muss ich das jetzt durch die 12 Monate teilen und als Ausgaben in der Voranmeldung deklarieren?
Die Abschreibungen haben nichts mit der Umsatzsteuer zu tun.
Die Umsatzsteuer ist immer im Zeitpunkt der Anschaffung bzw. des Verkaufs interessant. Danach fällt keine USt mehr an, mal ausgenommen der privaten Nutzung von Gegenständen (z.B. private Kfz-Nutzung).

Zitat:
In der Voranmeldung wohl kaum sondern am Ende des Jahres in der Steuererklärung als Ausgaben oder?
Das geht auch am Ende des Jahres. Ich würde es aber jetzt buchen mit 0,30 EUR pro km. Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer fällt aber nicht an.
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Geändert von Sven (26.02.2006 um 13:00 Uhr).
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Alt 26.02.2006, 12:56   #3
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Was hat die Ust.-Voranmeldung mit Abschreibungen zu tun?
Wie hast du das denn bisher gemacht? Oder machst du jetzt zum ersten Mal die Ust.-Voranmeldung? Deine Abschreibung machst du einmal im Jahr in der E/Ü oder Bilanz.

Bei den Kosten für das Fahrzeug einer anderen Person, weiß ich leider nichts genaues. Bei Teilnutzung seines Fahrzeuges für Privat und Gewerbe muss/sollte man ein Fahrtenbuch führen. Dann kann man einen Betrag x pro km als Ausgaben geltend machen.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2006, 13:00   #4
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holydream macht alles soweit korrekt
Hi,
die UST kriege ich also nicht wieder, da ich 2004 noch Kleinunternehmer war?
Mache zum ersten mal die Anmeldung, hatte 2005 die Grenze überschritten, aber das für 2005 mache ich jetzt bald rückwirkend mit der Steuererklärung.
Wo wir grad dabei sind, geht das automatisch wenn ich in der Erklärung für 2005 Ust angebe oder muss ich das vorher irgendwie anmelden?

Dachte eigentlich die MwSt. wird mit abgeschrieben über die Jahre
Da ich das Gerät ja irgendwann mal verkaufe, zahle ich dann die MwSt. und dann zahle ich ja voll drauf, mist...
holydream ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2006, 13:19   #5
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Zitat:
die UST kriege ich also nicht wieder, da ich 2004 noch Kleinunternehmer war?
das Thema hatten wir doch schon einmal mit dem Berichtigungsobjekt von 1000 EUR (§ 15a Abs. 7 UStG und § 44 UStDV).

Zitat:
Mache zum ersten mal die Anmeldung, hatte 2005 die Grenze überschritten, aber das für 2005 mache ich jetzt bald rückwirkend mit der Steuererklärung. Wo wir grad dabei sind, geht das automatisch wenn ich in der Erklärung für 2005 Ust angebe oder muss ich das vorher irgendwie anmelden?
????
Wenn du in einem Jahr unter dem Gesamtumsatz von 17.500 EUR bleibst kannst du im Folgejahr ohne Weiteres die Kleinunternehemerregelung weiterführen. Übersteigst du in einem Jahr die 17.500 EUR, so musst du erst im Folgejahr USt ausweisen.

z.B.
2004: Gesamtumsatz 15.000
2005: Kleinunternehmerregelung möglich, weil Vorjahr unter 17.500 Gesamtumsatz; in 2005 dann Gesamtumsatz 70.000
70.000 sind selbst dann unerheblich, sofern du am Anfang des Jahres davon ausgegangen bist, dass du 50.000 nicht überschreitest. Es ist für das Finanzamt nahezu unmöglich dir nachzuweisen, dass du bewusst von falschen Zahlen ausgegangen bist und du von vornherein wusstest, dass du im laufenden Jahr über die 50.000 kommst (vgl. auch FAQ Kleinunternehmer)
2006: Im Vorjahr wurden 17.500 überschritten, so dass die Kleinunternehmerregelung nicht mehr angewendet werden kann.

Folglich bist du im Jahr 2006 Regelversteuerer und musst Voranmeldungen abgeben bzw. elektronisch übermitteln. Normalerweise sollte es bei der Abgabe dann keine Probleme geben, wenn du aber auf Nummer sicher gehen willst einfach vorher im Finanzamt anrufen und Bescheid sagen, dass das Umsatzsteuersignal von Kleinunternehmer auf Regelbesteuerer gesetzt werden soll. Erspart wahrscheinlich Papierkrieg, weil der PC der Finanzverwaltung mit falschem Signal unnötig rumzickt.

Zitat:
Dachte eigentlich die MwSt. wird mit abgeschrieben über die Jahre
Nein, nein. Die ist immer vollständig mit Ausführung der Leistung anzumelden (Sollversteuerung) bzw. mit Vereinnahmung des Geldes (Istversteuerung). Bei Betriebsausgaben ist die USt bzw. dann ja Vorsteuer mit Empfang der Rechnung abzugsfähig.

Zitat:
Da ich das Gerät ja irgendwann mal verkaufe, zahle ich dann die MwSt. und dann zahle ich ja voll drauf, mist...
Voll drauf zahlen??? Umsatzsteuer wirkt sich bei der immer gewinnneutral aus

z.B.
Du kaufst einen Artikel für 100 zzgl. Ust und verkaufst diesen für 200 zzgl. USt

Einkauf:
Ausgabe Gewinn -116
Vorsteuererstattung Gewinn +16
=> Gewinnauswirkung -100 in Höhe des Nettobetrags

Verkauf
Einnahme Gewinn +232
Zahlung der USt ans FA Gewinn -32
=> Gewinnauswirkung +200 in Höhe des Nettobetrags

Insgesamt verhält sich die USt also gewinnneutral, wenn man von den zeitlichen Verschiebungen im Zahlungszeitpunkt absieht.

Gruß
Sven
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Alt 26.02.2006, 13:38   #6
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holydream macht alles soweit korrekt
Hi,
sorry, habe mich unklar ausgedrückt.

Gerät 2004 gekauft als KU, keine MwSt. zurückbekommen, bei Verkauf Ust pflichtig und MwSt. muss abgeführt werden.
Wenn man im Jahr 2004 natürlich sehr viel verdient hat könnte es sich gelohnt haben, da man die MwSt. die man nicht zurückbekommt mit der MwSt. die man halt bei den Verkäufen nicht abgeführt hat, kompensiert.
Ist leider nicht der Fall, da das Gerät Ende 2004 gekauft wurde und erst dann der Verkauf begann.

Ich muss mich für 2005 Ust-pflichtig melden, da ich (2005) gekaufte Ware für mehrere Tausend Euro habe und wenn ich dafür die MwSt. nicht aus dem Jahr 2005 kriege, aber im Jahr 2006 beim Verkauf abführe, zahle ich wieder drauf.
So hat es mir mein Steuerberater auch erklärt, geht nicht anders sagt er, muss rückwirkend für 2005 mich Ust-pflichtig melden.

Ust-pflichtig bin ich jetzt gemeldet, aber erst seit Januar 2006.
Damit ich für 2005 die Ust-Regelung bekomme, reicht es dann aus, bei der Einkommenssteuererklärung für 2005 Ust. anzugeben, da die mich ja erst im Januar auf Ust. umgestellt haben.

Hoffe es ist etwas klarer geworden.
holydream ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2006, 13:47   #7
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Zitat:
Ich muss mich für 2005 Ust-pflichtig melden, da ich (2005) gekaufte Ware für mehrere Tausend Euro habe und wenn ich dafür die MwSt. nicht aus dem Jahr 2005 kriege, aber im Jahr 2006 beim Verkauf abführe, zahle ich wieder drauf. So hat es mir mein Steuerberater auch erklärt, geht nicht anders sagt er, muss rückwirkend für 2005 mich Ust-pflichtig melden.
Also optierst du freiwillig im Jahr 2005 zur USt-pflicht. OK, das geht natürlich auch.

Zitat:
Damit ich für 2005 die Ust-Regelung bekomme, reicht es dann aus, bei der Einkommenssteuererklärung für 2005 Ust. anzugeben, da die mich ja erst im Januar auf Ust. umgestellt haben.
An sich sollte das ohne Probleme gehen, aber gerade das Setzen des Umsatzsteuersignals ab dem jeweiligen Datum wird gerne vergessen. Zur Not einfach durchklingeln im Amt.
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Alt 26.02.2006, 14:21   #8
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holydream macht alles soweit korrekt
Gut, hab dann die Anmeldung fast fertig...
Werde meinen Steuerberater nochmal fragen wegen der Maschine...
Hoffe da geht noch was, sonst hab ich derbe Miese eingefahre.
Ich benutze das Gerät ja jetzt noch und verdiene damit Geld, daher sollte das doch möglich sein, mal sehen...
holydream ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2006, 14:29   #9
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von holydream
wegen der Maschine...
Hoffe da geht noch was, sonst hab ich derbe Miese eingefahre.
Ich benutze das Gerät ja jetzt noch und verdiene damit Geld,
Diese Sichtweise finde ich ein wenig daneben. Dafür kannst du doch die Maschine abschreiben. Es ist doch nicht Sinn und Zweck diese dann noch gewinnbringend zu verkaufen, denn eigentlich hat sie nach der Abschreibung ja keinen Wert mehr.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2006, 14:31   #10
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holydream macht alles soweit korrekt
Hi,
es geht mir hier NUR um die Ust, um nix anderes.
Wieso hat die dann keinen Wert mehr?
Wenn ich die verkaufe, weil der Markt für die erzeugten Produkte zu ist, muss ich die MwSt. vom Verkauf abführen, die ich beim Kauf nicht als Vorsteuer geltend machen konnte...
holydream ist offline   Mit Zitat antworten
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