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Alt 27.02.2006, 07:06   #1
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Wann verfällt die Einkommensteuererklärung?


Hallo erstmal, ich bin es mal wieeder

Ähh, meine Frage: Ich habe letzte Woche vom Finanzamt Post bekommen, und zwar wurde ich aufgefordert meine Einkommenssteuererklärung für 2002 (!) zu machen.....Ist das denn noch möglich?? Oder verfällt das nicht mal irgendwann??

Vielen Dank für evtl. Hilfe

Cpunkt
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Alt 27.02.2006, 10:30   #2
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Alt 03.03.2006, 08:49   #3
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Deine Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Es kommt auf verschiedene Dinge an.

Welche Einkünfte hast Du???

Grundsätzlich beträgt die Festsetzungsfrist 4 Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist oder wenn eine Erklärung abgegeben wurde, mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Erklärung abgegeben wurde.
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Alt 03.03.2006, 16:00   #4
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Welche Einkünfte?

Also ich bin nicht gewerblich oder so, ich bin Angestellter. Und 2002 hab ich mal von einem vorhergehenden Arbeitgeber eine Steuerfreie Nachzahlung erhalten. Deshalb möchte das Finanzamt sicher eine Steuererklärung von mir. Aber wir haben nun 2006....!? Ist es noch rechtens oder nicht??
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Alt 03.03.2006, 16:27   #5
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Fristberechnung. Immer wieder ein Thema zum Kotzem mit Ablaufhemmung bei Festsetzungs- und Feststellungsfristen und § 181 Abs. 5 AO. Aber hier liegt Gott sei Dank nur ein ganz normaler Standardfall vor.

Bei der Festsetzungsverjährung beginnt die Festsetzungsfrist gem. § 170 Abs. S. 1 AO mit Ablauf des Jahres in dem die Steuer entstanden ist. Demnach beginnt diese Frist am 31.12.2002 und dauert 4 Jahre nach § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO. Folglich endet die Frist am 31.12.2006.

Bis dahin können die Bescheide noch wirksam bekannt gegeben werden.
Evtl. dauert die Frist sogar noch länger aufgrund von Anlauf- (§ 170 Abs. 2 AO) oder Ablaufhemmungen (§ 171 AO). Dazu müsste man dann aber kennen, ob du gesetzlich verpflichtet bist die Erklärung abzugeben (z.B. Steuerklassenwahl III/V oder Freibetrag auf Lohnsteuerkarte und und und) oder ob es sich nur um eine Antragsveranlagung handelt.

Lange Rede kurzer Sinn: Das Finanzamt kann die Erklärung auf jeden Fall noch von dir verlangen

Gruß
Sven
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Geändert von Sven (03.03.2006 um 16:36 Uhr).
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Alt 03.03.2006, 16:36   #6
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vielen Dnak Sven, besser kann man es nicht ausdrücken, aber Du solltest es ja auch wissen...
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Alt 03.03.2006, 17:05   #7
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Zitat:
aber Du solltest es ja auch wissen...
Was soll das denn heißen?
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Alt 03.03.2006, 17:57   #8
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Danke für die ausführliche Antwort.

Hab heute Post vom FA bekommen, die dem Faß den Boden ausschlägt!!

Also wie gesagt, die haben mich aufgefordert die Steuererklärung für 2002 abzugeben.
So, also hab ich diese Woche gleich noch für 2003 die Steuererklärung abgegben.....
Da schreibt mir doch das FA heuto so sinngemäß:

Ihre Einkommenssteuererklärung ist am 01.03.2006 beim FA XX somit nicht fristgemäß eingegangen und muß als rechtsunwirksamer Antrag zurückgewiesen werden.

Ja ist denn das die Möglichkeit?? Für 2003 hätte ich nämlich was zurückbekommen, doch da ist die Frist plötzlich vorrüber und was ist mit 2002??

Ich hab übrigens Steuerklasse 2 und 0,5 Kinderfreibetrag, falls das hier zur Sache mit beiträgt.

Muß ich nun für 2002 machen?? Obwohl 2003 schon 'verfallen' ist??
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Alt 04.03.2006, 00:01   #9
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Zitat:
Ja ist denn das die Möglichkeit??
Kurz und knapp: Es ist die Möglichkeit - steht in § 46 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 EStG.

Bei denjenigen, die nicht verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben, dies aber dennoch möchten hat dies innerhalb von 2 Kalenderjahren nach Entstehung der Steuer zu erfolgen.
Hier: Entstehung der Steuer für Kj. 2003 am 31.12.2003 => bis 31.12.2005 muss Steuererklärung eingereicht werden

Das dies natürlich ungerecht ist weiß ich auch, zumal das Finanzamt die Erklärung noch von dir fordern kann, du diese aber freiwillig nicht mehr einreichen kannst. Es ist aber nunmal so.

Gruß
Sven
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Alt 04.03.2006, 16:39   #10
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Echt, ist das so? Sprich, man ist nicht verspflichtet die Erklärung abzugeben, aber das Finanzamt kann die Erklärung einfordern? *kopfschüttel*
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Alt 04.03.2006, 18:22   #11
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Bitte nicht verallgemeinern. In diesem Fall ist das so.
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Alt 04.03.2006, 20:06   #12
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Zitat:
Zitat von Poloatze
Was soll das denn heißen?
Ich meinte damit, dass die Damen und Herren aus der Finanzverwaltung sehr gut in AO-Dingen geschult sein sollten.

War als LOB oder Anerkennung zu verstehen
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