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27.02.2006, 07:06
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2005
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Wann verfällt die Einkommensteuererklärung?
Hallo erstmal, ich bin es mal wieeder
Ähh, meine Frage: Ich habe letzte Woche vom Finanzamt Post bekommen, und zwar wurde ich aufgefordert meine Einkommenssteuererklärung für 2002 (!) zu machen.....Ist das denn noch möglich?? Oder verfällt das nicht mal irgendwann??
Vielen Dank für evtl. Hilfe
Cpunkt
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27.02.2006, 10:30
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#2
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TP-Greis
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Berlin, Germany
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"Verfallen" tut das nie. 
__________________
“My software never has bugs. It just develops random features ...”
» DevShack - die Website des freien Webentwicklers Boris
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03.03.2006, 08:49
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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Deine Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Es kommt auf verschiedene Dinge an.
Welche Einkünfte hast Du???
Grundsätzlich beträgt die Festsetzungsfrist 4 Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist oder wenn eine Erklärung abgegeben wurde, mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Erklärung abgegeben wurde.
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03.03.2006, 16:00
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2005
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Welche Einkünfte?
Also ich bin nicht gewerblich oder so, ich bin Angestellter. Und 2002 hab ich mal von einem vorhergehenden Arbeitgeber eine Steuerfreie Nachzahlung erhalten. Deshalb möchte das Finanzamt sicher eine Steuererklärung von mir. Aber wir haben nun 2006....!? Ist es noch rechtens oder nicht??
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03.03.2006, 16:27
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Fristberechnung. Immer wieder ein Thema zum Kotzem mit Ablaufhemmung bei Festsetzungs- und Feststellungsfristen und § 181 Abs. 5 AO. Aber hier liegt Gott sei Dank nur ein ganz normaler Standardfall vor.
Bei der Festsetzungsverjährung beginnt die Festsetzungsfrist gem. § 170 Abs. S. 1 AO mit Ablauf des Jahres in dem die Steuer entstanden ist. Demnach beginnt diese Frist am 31.12.2002 und dauert 4 Jahre nach § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO. Folglich endet die Frist am 31.12.2006.
Bis dahin können die Bescheide noch wirksam bekannt gegeben werden.
Evtl. dauert die Frist sogar noch länger aufgrund von Anlauf- (§ 170 Abs. 2 AO) oder Ablaufhemmungen (§ 171 AO). Dazu müsste man dann aber kennen, ob du gesetzlich verpflichtet bist die Erklärung abzugeben (z.B. Steuerklassenwahl III/V oder Freibetrag auf Lohnsteuerkarte und und und) oder ob es sich nur um eine Antragsveranlagung handelt.
Lange Rede kurzer Sinn: Das Finanzamt kann die Erklärung auf jeden Fall noch von dir verlangen
Gruß
Sven
Geändert von Sven (03.03.2006 um 16:36 Uhr).
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03.03.2006, 16:36
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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vielen Dnak Sven, besser kann man es nicht ausdrücken, aber Du solltest es ja auch wissen... 
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03.03.2006, 17:05
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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aber Du solltest es ja auch wissen...
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Was soll das denn heißen?
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03.03.2006, 17:57
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2005
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Danke für die ausführliche Antwort.
Hab heute Post vom FA bekommen, die dem Faß den Boden ausschlägt!!
Also wie gesagt, die haben mich aufgefordert die Steuererklärung für 2002 abzugeben.
So, also hab ich diese Woche gleich noch für 2003 die Steuererklärung abgegben.....
Da schreibt mir doch das FA heuto so sinngemäß:
Ihre Einkommenssteuererklärung ist am 01.03.2006 beim FA XX somit nicht fristgemäß eingegangen und muß als rechtsunwirksamer Antrag zurückgewiesen werden.
Ja ist denn das die Möglichkeit?? Für 2003 hätte ich nämlich was zurückbekommen, doch da ist die Frist plötzlich vorrüber und was ist mit 2002??
Ich hab übrigens Steuerklasse 2 und 0,5 Kinderfreibetrag, falls das hier zur Sache mit beiträgt.
Muß ich nun für 2002 machen?? Obwohl 2003 schon 'verfallen' ist??
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04.03.2006, 00:01
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Ja ist denn das die Möglichkeit??
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Kurz und knapp: Es ist die Möglichkeit - steht in § 46 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 EStG.
Bei denjenigen, die nicht verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben, dies aber dennoch möchten hat dies innerhalb von 2 Kalenderjahren nach Entstehung der Steuer zu erfolgen.
Hier: Entstehung der Steuer für Kj. 2003 am 31.12.2003 => bis 31.12.2005 muss Steuererklärung eingereicht werden
Das dies natürlich ungerecht ist weiß ich auch, zumal das Finanzamt die Erklärung noch von dir fordern kann, du diese aber freiwillig nicht mehr einreichen kannst. Es ist aber nunmal so.
Gruß
Sven
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04.03.2006, 16:39
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#10
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Echt, ist das so? Sprich, man ist nicht verspflichtet die Erklärung abzugeben, aber das Finanzamt kann die Erklärung einfordern? *kopfschüttel*
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04.03.2006, 18:22
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Bitte nicht verallgemeinern. In diesem Fall ist das so.
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04.03.2006, 20:06
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#12
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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Zitat:
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Zitat von Poloatze
Was soll das denn heißen?
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Ich meinte damit, dass die Damen und Herren aus der Finanzverwaltung sehr gut in AO-Dingen geschult sein sollten.
War als LOB oder Anerkennung zu verstehen 
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