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01.03.2006, 01:14
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2004
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Freistellungsauftrag: Wo rausbekommen, wofür man welchen Betrag freigestellt hat?
Guten Tag zusammen,
jeder kennt sicher den Freistellungsauftrag, den man bei jeder Kontoeröffnung, Bausparer-abschluss, Depoteröffnung, usw. ausfüllt. Nun ja, bei mir ist es aktuell wieder soweit und ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, welche Freistellungen ich bereits für was beantragt habe....
Gibt es eine Möglichkeit dies herauszufinden und entsprechend zu ändern (außer der Weg, bei jeder einzelnen Institution anzurufen)?
Kann ich dies aktuell für alle Konten/Bausparer, usw. neu definerien, um somit wieder die volle Kontrolle zu erhalten? Wenn ja, wie geht dies, reicht hier ein einfacher Brief an das entsprechende Institut/Bank?
Vielen Dank für Infos!
Schönen Tag Euch noch!
M
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Schönen Tag noch!
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01.03.2006, 18:49
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2006
Ort: Sachsen
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Das beste wäre natürlich, du findest die Belege wieder. Oder aber du machst alles komplett neu. Die Formulare gibt es bei jeder Bank im Internet. Ein Exemplar für die Bank - eins für dich!!! Man kann es aber nicht faxen, sondern muss es per Post mit der original-Unterschrift hinschicken oder abgeben.
Viel Spass!
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01.03.2006, 19:50
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2004
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Danke für die Antwort. Wird wohl etwas Arebit auf mich zukommen...
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Schönen Tag noch!
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01.03.2006, 19:54
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#4
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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gibt es wirklich keine Alternative?
würd' mich nämlich auch interessieren 
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01.03.2006, 20:40
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2006
Ort: Sachsen
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Beim Online-Banking wird es angezeigt, zumindest bei DB und DIBA und Comdirect kann ich mich auch schwach erinnern.
Als ich mich das letzte Mal diesem Thema gewidmet habe, mußte ich feststellen, dass durch die Reduzierung des Betrages sowieso nichts mehr stimmte.
Antje
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01.03.2006, 21:40
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#6
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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ich verschieb' den Thread mal zu unseren Steuerfuzzis 
vielleicht hat da jemand noch 'ne Idee 
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01.03.2006, 21:48
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2004
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Nun dann eine Fragenerweiterung
Ist es schlimm, wenn ich mehr als 14xx (den zulässigen Betrag für einen Single) bei verschiedenen Konten freigestellt habe, diesen aber in der Praxis nicht überschreite. D.h. ich habe im Jahr nicht mehr als 14xx Zinserträge, Börsenerträge,...).
Da fällt mir noch etwas ein:
Wenn ich Aktien kaufe und diese
- innerhalb eines Jahres wieder verkaufe --> Ich muss den Gewinn versteuern?
- länger als ein Jahr halte und dann verkaufe --> Ich muss den Gewinn nicht versteuern, allerdings die Einnahmen aus der Dividende (sofern die Erträge wiederum die 14xx übersteigen)
Danke und schönen Abend Euch!
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Schönen Tag noch!
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03.03.2006, 08:24
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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Zitat:
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Zitat von Mike_Trust
Ist es schlimm, wenn ich mehr als 14xx (den zulässigen Betrag für einen Single) bei verschiedenen Konten freigestellt habe, diesen aber in der Praxis nicht überschreite. D.h. ich habe im Jahr nicht mehr als 14xx Zinserträge, Börsenerträge,...).
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Da kannst Du Dich jetzt schon auf NAchfragen des FA gefasst machen, die erfahren nämlich wieviel Du insgesamt freigestellt hast und wundern sich dann, dass Du nicht alles in der Erkl. angeben hast. Die vermuten sofort eine Steuerhinterziehung; dann musst Du erstmal nachweisen, dass Du gar nicht soviel erhalten hast....ERGO=> Freistellungsaufträge besser korrigieren
Zitat:
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Zitat von Mike_Trust
Wenn ich Aktien kaufe und diese
- innerhalb eines Jahres wieder verkaufe --> Ich muss den Gewinn versteuern?
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Ja, das sind steuerpflichte Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, Anlage SO
Zitat:
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Zitat von Mike_Trust
- länger als ein Jahr halte und dann verkaufe --> Ich muss den Gewinn nicht versteuern,
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Noch korrekt, das soll aber geändert werden; zukünftig sollen diese Veräußerungsgewinne alle steuerpflichtig sein.
Zitat:
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Zitat von Mike_Trust
allerdings die Einnahmen aus der Dividende (sofern die Erträge wiederum die 14xx übersteigen)
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die Dividende hat nichts mit dem Veräußerungsgewinn zu tun; die Divende gehört zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, Anlage KAP
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03.03.2006, 20:18
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2004
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Dickes Danke!
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Schönen Tag noch!
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03.03.2006, 20:25
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#10
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von fridge
... des FA ..... die erfahren nämlich wieviel Du insgesamt freigestellt hast
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Da wäre doch eine Stelle die über alle deine Freistellungsaufträge bescheid weiss. Ist nur die Frage, ob die auch Auskunft geben.
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03.03.2006, 23:48
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Leider wissen die aber nicht die gesamten Freistellungsaufträge, sondern nur die tatsächlich freigestellten Zinsen und das sind maximal 1.421 EUR bzw. demnächst 801 EUR. Wenn dem Finanzamt also exakt dieser Betrag genannt wird, liegen mit hoher Wahrscheinlichkeit höhere Zinseinnahmen vor.
Alles andere geschieht wenn dann über das Kontenabrufverfahren und dazu bedarf es treffender Gründe. Außerdem wird das Kontenabrufverfahren in der Praxis wenig bis überhaupt nicht genutzt.
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04.03.2006, 16:51
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#12
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2006
Ort: Sachsen
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18.03.2006, 12:19
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#13
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2006
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Ich brauche mal eure Hilfe  Es ist erst meine zweite Steuererklärung und so ganz sehe ich nicht durch.
Ich habe Fonds im Depot, die teilweise auch im Ausland investieren. Zudem habe ich einige Fonds innerhalb eines Jahres wieder verkauft. Eigentlich hätte ich das alles gar nicht angegeben, da ich alles im Rahmen meines Freistellungsauftrages gemacht habe und daher gar keinen Bedarf für die Anlage KAP habe. Nur durch Zufall fiel mir aber die Jahresbescheinigung meines Depots in die Hände.
Auf der Bescheinigung sieht es wie folgt aus:
Inländische Kap.erträge: 41,60
Ausländische Kap.erträge: 154,60
Ausländische Einkünfte (Einnahmen aus einem inl. Sondervermögen, die aus ausl. Quellen stammen, für die das Halbeinkünfteverfahren nicht gilt): 4,42
Außerdem habe ich durch die vorzeitigen Fondsverkäufe 3 Private Veräußerungsgeschäfte getätigt. Alle drei führten aber zu negativen Ergebnissen (weil die Ausschüttungen vor dem Verkauf waren).
Muss ich das nun alles angeben? Habe nicht wirklich Lust auf die Anlage KAP, AUS und SO, weil ich ja sonst auch noch die Steuerbescheinigungen für all meine Sparbücher, Girokonto usw. anfordern muss. Steuern müsste ich doch aber eh nicht zahlen, oder?
Also, meine große Frage: Muss ich es angeben oder geht es auch ohne?
Edit: Vielleicht sinnvoller gefragt: Die negativen Einkünfte sind ja nicht steuerpflichtig. Daher brauche ich sie doch nicht angeben, oder? Und die ausl. Kapitalerträge sind doch im Freistellungsauftrag enthalten und damit auch nicht relevant, oder?
Geändert von amilo (18.03.2006 um 12:42 Uhr).
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18.03.2006, 12:29
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#14
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Also, meine große Frage: Muss ich es angeben oder geht es auch ohne?
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was willst du für eine Antwort erwarten.
Natürlich musst du die Sachen angeben
Allerdings würde ich auch schön doof sein, wenn ich es nicht machen würde. Es werden definitiv Steuern einbehalten worden sein. Ich persönlich habe nämlich nicht bei jedem Fonds einen Freistellungsauftrag gegeben, so dass da zwangsweise Kapitalertragsteuer und Soli einbehalten werden und so tippe ich es auch bei dir. Du würdest dadurch zuviel Steuern zahlen. Ob das jetzt die Millionenbeträge sind sei mal dahingestellt, eher Beträge im zweistelligen Bereich.
Zitat:
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Außerdem habe ich durch die vorzeitigen Fondsverkäufe 3 Private Veräußerungsgeschäfte getätigt. Alle drei führten aber zu negativen Ergebnissen (weil die Ausschüttungen vor dem Verkauf waren).
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Die Verluste würde ich auf jeden Fall angeben. Sie mindern ja schließlich deine Steuerlast.
Zitat:
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Muss ich das nun alles angeben? Habe nicht wirklich Lust auf die Anlage KAP und SO
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Vermutlich kommt Anlage AUS auch noch hinzu. Aber die Banken und Gesellschaften sind ja nach § 24c EStG verpflichtet eine entsprechende Bescheinigung auszustellen, so dass du schon vorher weißt wo was einzutragen ist.
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18.03.2006, 12:47
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#15
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2006
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Habe nur ein Depot und dort ausreichend freigestellt. Steuer sind defintiv keine geflossen weder im Ausland noch im Inland. Auch bei meinen Sparkonten und dergleichen sind keine Steuer geflossen, da habe ich schon sehr genau draufgeachtet. Daher ja meine Hoffnung, dass ich kein KAP und AUS ausfüllen muss. Ist ja nur Arbeit und bringt ja nix.
Also laut ELSTER werden die negativen Einkünfte bei SO nicht beachtet, weil ich gar keine Einkünfte aus Kapitalvermögen habe...
Und daher sehe ich auch keinen Sinn darin, diese negative Einkünfte gelten zu machen.
Alles so verwirrend 
Geändert von amilo (18.03.2006 um 12:51 Uhr).
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