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Alt 12.03.2006, 17:09   #1
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cliffi macht alles soweit korrekt

Wareneinkaufsquittung verloren-wie verbuchen? (Kleinunternehmer)


Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem:

Ich hab mich mit Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt, aus der Arbeitslosigkeit heraus als "Onlinhändler" (hauptsächlich ebay) selbständig gemacht.
(Überbrückungsgeld 12/2005-5/2006)
Im Moment bin ich als Kleinunternehmer angemeldet.Bekomme also keine Vorsteuer wieder,muß aber auch keine Umsatzsteuer abführen,wenn mein Jahresumsatz in diesem Jahr unter 17.500 Euro bleibt.

Hauptsächlich kaufe und verkaufe ich im Moment Kleidungstücke.
Alle Sachen welche ich dieses Jahr als Firma eingekauft habe, kann ich mit Rechnung auf meinem Namen belegen und alle verkauften Sachen werden ordnungsgemäß verbucht.

Jetzt zu meinem Problem:
Im Herbst/Winter 2004 hatte ich von einem Bekannten erfahren das ein Markenhersteller (meist kurz vor Weihnachten) ältere unverkaufte Kleidungsstücke in Kartons abpackt und als "Überraschungspakete" verkauft.
Ich habe mir damals mehrere Pakete gekauft,einige Kleidungsstücke für mich selbst behalten und dachte mir das ich den Rest später gut als Selbständiger verkaufen könnte.(Ich hatte bereits meine Kündigung,halbes Jahr Kündigungsfrist,da ich über 10 Jahre bei der Firma war.)
Leider kann ich die Kaufbelege nicht mehr wiederfinden,habe so also keinen Beleg mehr über diese "alte Ware".

Jetzt sagte mir ein Bekannter ("angeblicher Experte") das ich diese Waren dann nicht als Firma verkaufen dürfe,da ich sie nicht mehr belegen könne.


Beim googeln bin ich dann ua. auf dieses Forum gestoßen und wenn die gefundenen Informationen richtig sind, dann müßte ich die Kleidungsstücke als Eigeneinlage verbuchen können.
Bringe die Waren von Privat in die Firma ein und stelle mir selbst einen Eigenbeleg aus...geschätzter (niedrig angesetzter) Einkaufswarenwert.

Wenn es mit dem Eigenbeleg nicht gehen sollte...kann ich die Kleidungstücke wenigstens trotzdem gewerblich verkaufen?

Wäre schön wenn mir da jemand weiterhelfen könnte,denn ich möchte das in meinen Büchern alles seine Ordnung hat.

Grüße cliffi
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Alt 12.03.2006, 17:59   #2
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Zitat:
Wenn es mit dem Eigenbeleg nicht gehen sollte...kann ich die Kleidungstücke wenigstens trotzdem gewerblich verkaufen?
sehr unwahrscheinlich, dass dieses beanstandet wird. Einfach bei eBay ein paar vergleichbare Preise raussuchen, evtl. einen Screenshot ausdrucken und dabei heften. Schon wird das Wirtschaftsgut in das Betriebsvermögen eingelegt mit dem ermittelten Wert. Im übrigen würde ich einen hohen Wert raussuchen, da dies ja als Betriebsausgabe deinen Gewinn schmälert.
Auf jeden Fall kannst du das Wirtschaftsgut im Rahmen des Gewerbes verkaufen. Das Finanzamt wird sich lediglich die Ermittlung des Einlagewertes anschauen, dass dieser nicht zu hoch ist.

Gruß
Sven
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Alt 12.03.2006, 18:55   #3
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Registriert seit: Mar 2006
cliffi macht alles soweit korrekt
Hallo Sven,

Erstmal Danke für Deine Info!

Mal eine "doofe Frage": Was ist ein "Screenshot"?

Könnte das so funktionieren?:

Ich mache eine genaue Bestandsliste (sind ca 300-400 Kleidungsstücke)einige "Gesammtfotos" der Ware und schätze dann den Einkaufs-Wert (was ich damals bezahlt habe weiß ich noch in etwa),dann stell ich mir über den Betrag einen Eigenbeleg aus...
(Andere Vergleichsangebote zur Wertermittlung lassen sich schlecht raussuchen,da die Kleidungsstücke meist einzeln verkauft werden)
...meine dann verkauften Artikel kann ich dem Finanzamt dann ja wieder belegen.

Für wann sollte oder muß man die Eigeneinlage verbuchen?

Dezember 2005 oder Anfang 2006,denn bis jetzt habe ich noch nichts von diesen Artikeln verkauft.
(logisch gedacht würde ich sagen egal,hauptsache vor dem ersten Verkauf!?)

Grüße cliffi
cliffi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2006, 19:14   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Ein Screenshot ist ganz einfach gemacht. Man suche auf der Tastatur die Taste "Print Screen" (dürfte neben der Taste "F12" sein) und drücke diese einmal. Dadurch wird der Inhalt des Bildschirms in die Zwischenablage kopiert und man kann dies in einem Grafikprogramm dann einfügen und letztlich auch ausdrucken. Alternativ kann man natürlich auch gleich die Seite über den Internetbrowser ausdrucken.

Zitat:
Für wann sollte oder muß man die Eigeneinlage verbuchen?
Im Zeitpunkt ab dem die Absicht besteht das Wirtschaftsgut im Rahmen des Unternehmens zu verkaufen. Reine Theorie natürlich.

Bedenke aber, dass ein gebrauchtes Wirtschaftsgut immer weniger Wert sein wird und dementsprechend auch der Einlagewert und folglich auch die Betriebsausgabe.
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2006, 21:02   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Mar 2006
cliffi macht alles soweit korrekt
Hallo Sven,

Ich Danke Dir für Deine hilfreichen Antworten!
Hast mir damit wirklich weitergeholfen!

Grüße cliffi
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