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Alt 12.03.2006, 18:21   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Mar 2006
axnipa macht alles soweit korrekt

Einkommensteuer, wo trage ich einen Betrugsverlust ein.


Hallo Leute,

ich bin neu und freue mich das es euch gibt.
ich hoffe das Ihr mir helfen könnt.
Meine Frage:
Ich bin an der Einkommensteuererklärung und habe ein Problem:
Ich wollte mir letztes Jahr eine Neuanschaffung tätigen, habe die dann auch wie Vertraglich festgelegt vor Lieferung (einen 5 stelligen Betrag) bezahlt, aber die Firma hat in berügerischer Absicht gehandelt und ist zwischenzeitlich konkurs.

Laut Anwalt werde ich mangels Masse auch nichts mehr erwarten können.
Da dies mein gesamtes Erspartes war und ich laut Anwalt auch nichts zu erwarten habe, frage ich jetzt ist es möglich dieser Verlust als aussergewöhnliche Belastung oder ect. wenigstens in der Einkommensteuer abzusetzen.
Vorweg schon besten dank, das Ihr euch für mein Anliegen interessiert.
Danke!
axnipa
axnipa ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 12.03.2006, 18:28   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Wenn der Gewinn mit einer EÜR ermittelt wird hat sich der Gewinn bereits durch die Zahlung gemindert und insofern war es das steuerlich.

EDIT: Vorhandensein eines Gewerbes wird unterstellt.

EDIT2: Ich würde es aber trotzdem als agwBel angeben.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

Geändert von Sven (12.03.2006 um 18:37 Uhr).
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
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