Hallo! =)
Ich bin Studentin und habe seit knapp 3 Monaten einen kleinen eBay-Shop.
Mein Mitgliedskonto habe ich als privat gekennzeichnet, jedoch soll dies wohl laut eBay bald verbindlich werden und ich komme in Zugzwang
Ich habe mich also schlau gemacht und bin zu dem Entschluss gekommen, mir einen Gewerbeschein zu holen und mich als Kleinunternehmer (Ust.befr.) anzumelden.
Da mein monatlicher Gewinn ungefähr zwischen 100-150 € liegt, muss ich also weder Gewerbesteuer noch Einkommensteuer zahlen.
Jetzt habe ich natürlich schon alle möglichen Waren (vor kurzem erst habe ich bei einem Großhandel in den USA bestellt, dafür brauchte ich keinerlei Nachweis eines Gewerbescheins o.ä.) und natürlich teilweise auch nicht mehr die Rechnungen.
Wie regle ich das dann in meiner EÜ-Rechnung (die ist ja das einzige, was ich beim FA abgeben muss), wenn ich diese Waren, die ich vor meinem Gewerbeschein gekauft habe, mit meinem Gewerbeschein wieder verkaufe ?
Und wegen der Namensgebung:
folgendes hab ich gelesen:
"Vor- und Nachnahme des Inhabers (Zusätze möglich), bei Handelsregistereintrag auch Fantasienamen möglich (mit Zusatz e.K.)"
--> Soll laut IHK-Homepage rund 180 € kosten, wäre mir ehrlich gesagt zu teuer, nur um mir den Firmennamen eintragen zu lassen..
Das heisst, ohne diese Eintragung dürfte ich mein Kleinunternehmen im Briefverkehr nicht einfach "Was weiss ich" nennen, sondern "Was weiss ich Maria Musterfrau" ?
Und wie sieht es eigentlich mit meinem Logo aus - darauf steht momentan nur "Was weiss".
Wenn ich mein Unternehmen jetzt aber "Was weiss ich" nennen möchte, muss ich das dann auf jeden Fall umändern oder ist nur die konkrete Benennung (auf Dokumenten mit Briefkopf , o.ä.) ausschlaggebend ?
Ich habe wirklich stundenlang im Forum gelesen, FAQs, Suchfunktion, Google, bla genutzt...und hoffe dass ich keine Fragen stelle, die schonmal gestellt wurden
Vielen lieben Dank schonmal im Voraus,
LK13
PS: Wirklich klasse , die FAQs !!