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Alt 13.03.2006, 04:04   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2006
LK13 macht alles soweit korrekt

Gewerbeschein und dann Umzug..nur andere Adresse melden?


Hallo! =)

Ich bin Studentin und habe seit knapp 3 Monaten einen kleinen eBay-Shop.

Mein Mitgliedskonto habe ich als privat gekennzeichnet, jedoch soll dies wohl laut eBay bald verbindlich werden und ich komme in Zugzwang

Ich habe mich also schlau gemacht und bin zu dem Entschluss gekommen, mir einen Gewerbeschein zu holen und mich als Kleinunternehmer (Ust.befr.) anzumelden.

Da mein monatlicher Gewinn ungefähr zwischen 100-150 € liegt, muss ich also weder Gewerbesteuer noch Einkommensteuer zahlen.

Jetzt habe ich natürlich schon alle möglichen Waren (vor kurzem erst habe ich bei einem Großhandel in den USA bestellt, dafür brauchte ich keinerlei Nachweis eines Gewerbescheins o.ä.) und natürlich teilweise auch nicht mehr die Rechnungen.

Wie regle ich das dann in meiner EÜ-Rechnung (die ist ja das einzige, was ich beim FA abgeben muss), wenn ich diese Waren, die ich vor meinem Gewerbeschein gekauft habe, mit meinem Gewerbeschein wieder verkaufe ?

Und wegen der Namensgebung:
folgendes hab ich gelesen:
"Vor- und Nachnahme des Inhabers (Zusätze möglich), bei Handelsregistereintrag auch Fantasienamen möglich (mit Zusatz e.K.)"

--> Soll laut IHK-Homepage rund 180 € kosten, wäre mir ehrlich gesagt zu teuer, nur um mir den Firmennamen eintragen zu lassen..

Das heisst, ohne diese Eintragung dürfte ich mein Kleinunternehmen im Briefverkehr nicht einfach "Was weiss ich" nennen, sondern "Was weiss ich Maria Musterfrau" ?

Und wie sieht es eigentlich mit meinem Logo aus - darauf steht momentan nur "Was weiss".
Wenn ich mein Unternehmen jetzt aber "Was weiss ich" nennen möchte, muss ich das dann auf jeden Fall umändern oder ist nur die konkrete Benennung (auf Dokumenten mit Briefkopf , o.ä.) ausschlaggebend ?


Ich habe wirklich stundenlang im Forum gelesen, FAQs, Suchfunktion, Google, bla genutzt...und hoffe dass ich keine Fragen stelle, die schonmal gestellt wurden

Vielen lieben Dank schonmal im Voraus,

LK13

PS: Wirklich klasse , die FAQs !!

Geändert von LK13 (13.03.2006 um 19:15 Uhr).
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Alt 13.03.2006, 08:36   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
wilber macht alles soweit korrekt
Hallo,
Du kannst die Waren sicherlich wieder verkaufen, ist nur schlechtm, wenn Du die Einkaufsrechnungen nicht mehr hast. Ich glaube nicht, das alleine die Kontoauszüge als Nachweis für das Finanzamt reichen.

Soweit ich weiß, kannst Du dich auch als Kleinunternehmer nennen wie Du möchtest, solange dieser name nicht urheberrechtlich geschützt ist. Wichtig ist, das immer dein Vor- und Zuname stark zu erkennen ist. Du mußt diesen immer mit angeben.
wilber ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2006, 14:17   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2006
LK13 macht alles soweit korrekt
Hi! =)

Aber ein Ausdruck der eBay-Auktionsseite (bzw. PayPal-Seite) dürfte ja okay sein wie ich hier jetzt gelesen habe.
Im großen und ganzen wäre es dann nicht mehr wirklich viel, wofür ich keine konkrete Rechnung mehr habe.

Und wie verhält es sich eigentlich, wenn ich mir einen Gewerbeschein hole und kurz darauf umziehe - muss ich dem Amt dann nur meine neue Adresse mitteilen ?

Dankeschön für deine Antwort =)

LG,
LK13

Geändert von LK13 (13.03.2006 um 19:13 Uhr).
LK13 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2006, 15:00   #4
TP-Member
 
Registriert seit: Mar 2006
Ort: BaWü
mamba macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von LK13
Und wie verhält es sich eigentlich, wenn ich mir einen Gewerbeschein hole und kurz darauf umziehe - muss ich dem Amt dann nur meine neue Adresse mitteilen ?
Dann musst du eine Gewerbeummeldung machen. Wenn du in einen anderen Bezirk ziehst, darfst du dich im alten Bezirk abmelden und im neuen wieder anmelden. Kostet alles Geld, von dem her würde ich bei geplantem Umzug warten...
mamba ist offline   Mit Zitat antworten
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