getreidemuehlen
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 17.03.2006, 09:46   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2006
Ort: Berlin
Geradegeründet macht alles soweit korrekt
Smile

Umsatzsteuerident-Nr.Habe vom Finanzamt eine gegenteilige Antwort dazu bekommen Hilfe


Hallo Ihr alle Zusammen.
Habe jetzt das 1. Formular zur steuerlichen Erfassung bekommen.
Ich habe mehrmals hier das Thema Umsatzsteuerident.Nr. gelesen und wollte mich beim Finanzamt noch mal vergewissern, ob ich als Kleingewerbeunternehmer nach §19 auch eine U.indent.Nr. bekommen kann, da ich eventuell in Zukunft, falls mein Gewerbe sich hält, in der Türkei Waren kaufen möchte.

Ich hatte folgendes gelesen:

Ich benötige für die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
64 Zusatzangaben für Unternehmer,
- die nur steuerfreie Umsätze ausführen, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen,
- für deren Umsätze Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben wird,

1.) Das trifft doch auf mich zu, oder? Also auf meine Umsätze wird keine Umsatzsteuer erhoben, da Kleinunternehmer nach § 19.

Die Dame vom Finanzamt sagte, dass ich nach § 19 keinen Anspruch auf U.indent-Nr. hätte. Bin jetzt völlig verwirrt. Wer kann mir da nun helfen?

2.) Bin ich dann berechtigt, Nettorechnungen zu bekommen (von ebay mit U.ident-Nr.. Oder wird gilt das für "normal-Gewerbe-treibende"

3.) Was ich nicht verstehe, warum ich unter Punkt 3. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer) das Einkommen meines Mannes aus nichtselbständiger Arbeit, auch mit angeben muß. Ich habe dort unter Punkt 3 und unter Punkt 7 Angaben zum Gesamtumsatz geschätzt jedesmal angegeben: im Jahr der Betriebsöffnung 17.500 Euro und im Folgejahr 40.000 Euro

Würde mich sehr freuen, wenn Ihr darauf antwortet.
Geradegeründet ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 17.03.2006, 15:15   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
1.) Das trifft doch auf mich zu, oder? Also auf meine Umsätze wird keine Umsatzsteuer erhoben, da Kleinunternehmer nach § 19.
richtig

Zitat:
Die Dame vom Finanzamt sagte, dass ich nach § 19 keinen Anspruch auf U.indent-Nr. hätte. Bin jetzt völlig verwirrt. Wer kann mir da nun helfen?
Dann soll die ehrenwerte Dame doch einfach mal ins Gesetz schauen bevor sie solch dumme Sprüche loslässt und den § 27a Abs. 1 S. 2 UStG durchlesen in dem eindeutig steht, dass auch Kleinunternehmer eine UStID-Nr. beantragen können.

Zitat:
2.) Bin ich dann berechtigt, Nettorechnungen zu bekommen (von ebay mit U.ident-Nr.. Oder wird gilt das für "normal-Gewerbe-treibende"
Du wirst mit UStID-Nr. wie ein normaler Gewerbetreibender für die innergemeinschaftlichen Geschäfte behandelt. Ein Vorsteuerabzug besteht jedoch nicht.

Zitat:
3.) Was ich nicht verstehe, warum ich unter Punkt 3. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer) das Einkommen meines Mannes aus nichtselbständiger Arbeit, auch mit angeben muß. Ich habe dort unter Punkt 3 und unter Punkt 7 Angaben zum Gesamtumsatz geschätzt jedesmal angegeben: im Jahr der Betriebsöffnung 17.500 Euro und im Folgejahr 40.000 Euro
Wenn ihr zusammenveranlagt werdet, dann werden auch die Einkünfte zusammengerechnet und danach die Steuer berechnet. Bei der Ermittlung der Vorauszahlungen geschieht das gleiche, so dass auch da die Einkünfte des Ehegatten anzugeben sind. Einfach in den letzten Steuerbescheid reinschauen. Das dürfte dann in etwa hinkommen, sofern sich im Vergleich zum Vorjahr nicht großartig etwas geändert hat.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2006, 19:08   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2006
Ort: Berlin
Geradegeründet macht alles soweit korrekt
Danke Sven für Deine Antwort,

ich nahm an, dass ich als Gewerbetreibende beim Lohnsteuerjahresausgleich nicht zusammen veranlagt werde. Kann man pauschal sagen, was am Günstigsten wäre? Zusammen oder getrennt?

Gruß und danke nochmal.
Geradegeründet ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2006, 19:16   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von Geradegeründet
...als Gewerbetreibende...Kann man pauschal sagen, was am Günstigsten wäre? Zusammen oder getrennt?
Korrigiert mich, aber das hat doch nun nicht direkt was mit dem Gewerbe zu tun. Einkünfte sind erstmal Einkünfte (ja ich weiß, da gibbet schon Unterscheidungen )), aber @Geradegegründet - wie haben dein Mann und du es denn bisher gehalten und für gut befunden?
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2006, 20:36   #5
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2006
Ort: Sachsen
wiantomi macht alles soweit korrekt
Innergemeinschaftlicher Handel mit der Türkei? Ist das überhaupt schon möglich? 18% MwSt. haben die. Bald also kein Unterschied mehr zu Germany!
wiantomi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2006, 22:34   #6
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Kann man pauschal sagen, was am Günstigsten wäre?
In den meisten Fällen ist die Zusammenveranlagung günstiger, wobei dies wie dorintia vorerst nichts mit dem Gewerbebetrieb zu tun hat.

Zitat:
Innergemeinschaftlicher Handel mit der Türkei?
Vielleicht sollte ich mir doch wieder angewöhnen die Threads von vorne bis hinten zu lesen. Mit der Türkei geht das natürlich noch nicht. In diesen Fällen würde es sich beim Einkauf um Einfuhren handeln bzw. beim Verkauf um steuerfreie Ausfuhrlieferungen.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Steuer & Buchführung
Umsatzsteuerident-Nr.Habe vom Finanzamt eine gegenteilige Antwort dazu bekommen Hilfe Umsatzsteuerident-Nr.Habe vom Finanzamt eine gegenteilige Antwort dazu bekommen Hilfe
« Kleinunternehmer mit eBay-Shop - Logo etc. | PC-Kauf und Steuern »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:14 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67