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Darf ich diesen Monitor sofort als GWG absetzen
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nein
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oder muss ich ihn nach AfA Tabelle abschreiben?
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nein
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Ein Monitor wäre ja streng genommen nicht wirklich eingeständig nutzbar ein PC oder ähnliches wird man ja zum Betrieb schon benötigen.
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richtig. Der Klassiker ein PC ist nicht eigenständig nutzbar.
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Im Forum gefunden hatte ich einen Beitrag von Anfang 2005 da es ja aber sein könnte das sich die gesetzeslage geändert hat wollte ich die Frage nochmal stellen.
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Da hat sich nichts geändert. Es sind weiterhin nachträgliche Anschaffungskosten.
Der bisherige PC wird ja abgeschrieben und dessen Anschaffungskosten werden nun erhöht. Für die AfA wird nun so getan, als wenn der Monitor am 1.1. angeschafft wurde, vgl. R 44 Abs. 10 S. 3 EStR 2003.
PC Anschaffung 1.1.05: 1.200,- €
TFT Monitor Anschaffung 3.4.06 200,- €
Jahr 05: 1.200,- € : 3 Jahre = 400,- €
Restbuchwert 31.12.05: 800,- €
Jahr 06: Es wird so getan, als wenn die Anschaffung am 1.1.06 erfolgte.
Buchwert: 800,- € + nachträgliche Anschaffungskosten 400,- € = 1.200,- €
1.200,- € : Restnutzungsdauer 2 Jahre = 600,- €
=> AfA in 06 600,- €
Jahr 07: AfA 600,- €
Ist der PC bereits abgeschrieben so kommt m.E. die Abschreibung nach der AfA-Tabelle in Betracht. Die Dauer weiß ich jetzt allerdings nicht, ich tippe aber mal auf 3 Jahre.
Das ist aber alles die Theorie. Evtl. Abweichungen in der Praxis, wie es tatsächlich gemacht wird ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Eine Computermaus z.B. würde ich so durchlotsen und diese nicht auf die Nutzungsdauer verteilen. Gleiches gilt für einen 100 EUR teuren Drucker, aber alles was höher ist, da würde ich persönlich mir Gedanken machen. Aber das ist nur meine subjektive Meinung.
Gruß
Sven