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Alt 17.03.2006, 19:58   #1
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r0y4l macht alles soweit korrekt

TFT Monitor - sofort absetzbar? wie absetzen?


Hallo Leute,

ich gedenke mir einen neuen TFT Monitor für meinen Arbeitsplatz (ich bin selbständig tätig) zuzulegen der nicht mehr als 410,00€ kosten wird.

Darf ich diesen Monitor sofort als GWG absetzen oder muss ich ihn nach AfA Tabelle abschreiben? Ein Monitor wäre ja streng genommen nicht wirklich eingeständig nutzbar ein PC oder ähnliches wird man ja zum Betrieb schon benötigen. Wie seht ihr das?

Im Forum gefunden hatte ich einen Beitrag von Anfang 2005 da es ja aber sein könnte das sich die gesetzeslage geändert hat wollte ich die Frage nochmal stellen.

Vielen Dank für eure Antworten!

- r0y4l
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Alt 17.03.2006, 22:50   #2
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Zitat:
Darf ich diesen Monitor sofort als GWG absetzen
nein

Zitat:
oder muss ich ihn nach AfA Tabelle abschreiben?
nein

Zitat:
Ein Monitor wäre ja streng genommen nicht wirklich eingeständig nutzbar ein PC oder ähnliches wird man ja zum Betrieb schon benötigen.
richtig. Der Klassiker ein PC ist nicht eigenständig nutzbar.

Zitat:
Im Forum gefunden hatte ich einen Beitrag von Anfang 2005 da es ja aber sein könnte das sich die gesetzeslage geändert hat wollte ich die Frage nochmal stellen.
Da hat sich nichts geändert. Es sind weiterhin nachträgliche Anschaffungskosten.

Der bisherige PC wird ja abgeschrieben und dessen Anschaffungskosten werden nun erhöht. Für die AfA wird nun so getan, als wenn der Monitor am 1.1. angeschafft wurde, vgl. R 44 Abs. 10 S. 3 EStR 2003.

PC Anschaffung 1.1.05: 1.200,- €
TFT Monitor Anschaffung 3.4.06 200,- €

Jahr 05: 1.200,- € : 3 Jahre = 400,- €
Restbuchwert 31.12.05: 800,- €

Jahr 06: Es wird so getan, als wenn die Anschaffung am 1.1.06 erfolgte.
Buchwert: 800,- € + nachträgliche Anschaffungskosten 400,- € = 1.200,- €
1.200,- € : Restnutzungsdauer 2 Jahre = 600,- €
=> AfA in 06 600,- €

Jahr 07: AfA 600,- €


Ist der PC bereits abgeschrieben so kommt m.E. die Abschreibung nach der AfA-Tabelle in Betracht. Die Dauer weiß ich jetzt allerdings nicht, ich tippe aber mal auf 3 Jahre.
Das ist aber alles die Theorie. Evtl. Abweichungen in der Praxis, wie es tatsächlich gemacht wird ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Eine Computermaus z.B. würde ich so durchlotsen und diese nicht auf die Nutzungsdauer verteilen. Gleiches gilt für einen 100 EUR teuren Drucker, aber alles was höher ist, da würde ich persönlich mir Gedanken machen. Aber das ist nur meine subjektive Meinung.

Gruß
Sven
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Alt 20.03.2006, 12:54   #3
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r0y4l macht alles soweit korrekt
Vielen Dank für deine Antwort Sven!

Unter diesem Link habe ich eben verschiedene Meinungen gelesen wie man es machen könnte bzw. wie andere es machen, deswegen bin ich was das angeht ziemlich verwirrt.

Hier steht z.B.

Zitat:
Du hast das Wahlrecht den Monitor über 3 Jahre abzuschreiben oder ihn als geringwertiges Wirtschaftsgut (€60 < GWG < € 410 netto) sofort abzuschreiben.
So kannte ich es bisher eigentlich auch wobei ich dann bei weiteren Recherchen eben auf diese andere Methodik gekommen bin das ich den Monitor nach AfA abschreiben müsste.

Im genannten Forenbeitrag finden sich aber natürlich auch Leute die genau das sagen was du mir jetzt gesagt hast, im eigentlichen kann man es ja garnicht richtiger machen - werde aber dennoch mal beim Finanzamt genauer nachfragen wie ich das zu handhaben habe.
r0y4l ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2006, 10:42   #4
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r0y4l macht alles soweit korrekt
Also wie gesagt wollte ich ja nochmal beim Fiskus genauer nachfragen was ich dann auch heute getan habe - laut Aussagen eines Mitarbeiters kann ich den TFT als GWG absetzen, ist also überhaupt garkein Problem und so werde ich es jetzt auch machen.
r0y4l ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2006, 14:46   #5
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Zitat:
Zitat von r0y4l
Also wie gesagt wollte ich ja nochmal beim Fiskus genauer nachfragen was ich dann auch heute getan habe - laut Aussagen eines Mitarbeiters kann ich den TFT als GWG absetzen, ist also überhaupt garkein Problem und so werde ich es jetzt auch machen.
Ich schrieb ja schon, dass Theorie und Praxis da oftmals sehr weit auseinander gehen.
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