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23.03.2006, 17:33
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Aug 2004
Ort: Gebsattel
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EÜR - Wohin mit der Umsatzsteuer?
Hallo,
kleine Frage zur EÜR. Wo taucht eigentlich die Umsatzteuer auf, die ich vom Finanzamt zurückbekomme? Gar nicht?
Gruss Markus
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23.03.2006, 17:47
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Nö, dafür gibst du dem FA ja auch die eingenommene Umsst. und machst jeden Monat, später alle 3, schön ordentlich deine Umsatzsteuervoranmeldung.
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23.03.2006, 17:56
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#3
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TP-Supporter
Registriert seit: Aug 2004
Ort: Gebsattel
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Super!
Irgendwie ist die EÜR zu einfach um es zu glauben...
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23.03.2006, 18:25
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
nö... so einfach ist es ja auch nicht, die Antwort war nur falsch!
Erstattete Vorsteuern sind Einnahmen, die nach oben in die Einnahmen bei der EÜR kommen und abgeführte Umsatzsteuern gehören in die Betriebsausgaben.
MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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23.03.2006, 18:59
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Oh, danke für die Korrektur, aber deshalb wird es nicht schwieriger  .
Ich würd ja auch gern mal 'ne Umsatzsteuervoranmeldung oder EÜR schreiben, aber die Bank und jetzt noch die KfW... das dauert... drückt mal die Daumen, bisher ist bei mir leider noch immer alles graue Theorie.
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23.03.2006, 19:08
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#6
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TP-Supporter
Registriert seit: Aug 2004
Ort: Gebsattel
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Steuerfreie Einnahmen und Ausgaben dann quasi?
Gibts eigentlich irgendwelche Excel Vordrucke wie so etwas aussehen kann oder sollte? Mein Steuerberater meinte zwar Einnahmen/Ausgaben auflisten reicht, aber ist mir irgendwie zu simpel..
Gruss Markus
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23.03.2006, 19:26
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Irgendwo war hier mal 'nen Link, ich such ma ...
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23.03.2006, 20:20
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#8
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TP-Supporter
Registriert seit: Aug 2004
Ort: Gebsattel
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Kleine Frage noch. Das ist jetzt die Umsatzsteuer Zahlung für Dezember. Den Abschluss für Januar habe ich aber schon gemacht.. kann ich das noch in Februar packen? Und in welchen Monat packt man das normalerweise? Immer in nächsten?
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23.03.2006, 20:37
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#9
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
Sie schreiben in Rätseln... meinen Sie, dass die erhaltene Erstattung Vorsteuer aus Dezember ist ?
MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
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25.03.2006, 09:48
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2004
Ort: München
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Die ganze EÜR ist sowieso völlig blödsinn. Wenn man das Formular mal genauer anschaut, dann merkt man, dass es keine Aufteilung der Einnahmen auf 7% bzw. 16% gibt.
Ich denke, dass das FA bestimmt den Kontennachweis anfordert wenn ich bei den Einnahmen z. B. 1 Mio. reinschreiben würde. Und wenn man den Kontennachweis mitsenden muss kann man gleich wieder eine normale EÜR abgeben.
Gruß Flori
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25.03.2006, 10:34
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Das Formular ist ja auch nicht immer anzuwenden. Wenn die Betriebseinnahmen (nicht Gewinn) 17.500 EUR nicht übersteigen, kann nach wie vor eine Excel-Tabelle als EÜR eingereicht werden.
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29.03.2006, 03:18
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#12
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2006
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Ich hab hier auch mal ne Frage.
Zunächst habe ich irgendwo gelesen, dass Abgabefrist für Steuererklärung Abgabefrist 31.03.2006 sein soll. Nicht wirklich oder. Überall sonst stand 31.05.2006. Ich bin hauptberuflich Arbeitnehmer und nebenbei selbständig mit einem Onlineshop.
Dann bin ich grad dabei, die EÜR auszufüllen. Ich hoffe, das ist einigermaßen nachvollziehbar.
1. Unter "vom Finanzamt erstattete und ggf. verechnete Umsatzsteuer" (Zeile 7) verstehe ich die Beträge, die ich gegen die Umsatzsteuer gegenrechnen konnte quasi die absetzbaren Vorsteuerbeträge oder? Doch nicht die Zahlungen, die tatsächlich vom Finanzamt auf mein Konto erfolgten. Richig?
Bedeutet logischerweise, dass ich bei "an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" die reine Umsatzsteuer eintragen muss ohne Abzug der Vorsteuer oder?
1. Müssen vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer (Zeile 7) mit gezahlte Vortsteuerbeträge (Zeile 50) übereinstimmen? Und: müssen vereinnahmte Umsatzsteuer und an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer übereinstimmen?
Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar!
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01.05.2006, 18:02
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#13
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TP-Newbie
Registriert seit: May 2006
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Möchte mich gerne der Frage von "malnefrage" anschließen, da ich exakt die selbe Bildungslücke habe :
Zitat:
Dann bin ich grad dabei, die EÜR auszufüllen. Ich hoffe, das ist einigermaßen nachvollziehbar.
1. Unter "vom Finanzamt erstattete und ggf. verechnete Umsatzsteuer" (Zeile 7) verstehe ich die Beträge, die ich gegen die Umsatzsteuer gegenrechnen konnte quasi die absetzbaren Vorsteuerbeträge oder? Doch nicht die Zahlungen, die tatsächlich vom Finanzamt auf mein Konto erfolgten. Richig?
Bedeutet logischerweise, dass ich bei "an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" die reine Umsatzsteuer eintragen muss ohne Abzug der Vorsteuer oder?
1. Müssen vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer (Zeile 7) mit gezahlte Vortsteuerbeträge (Zeile 50) übereinstimmen? Und: müssen vereinnahmte Umsatzsteuer und an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer übereinstimmen?
Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar!
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Wäre prima, wenn jemand etwas dazu sagen könnte.
Vielen Dank schonmal im Voraus. 
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01.05.2006, 19:05
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#14
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Zunächst habe ich irgendwo gelesen, dass Abgabefrist für Steuererklärung Abgabefrist 31.03.2006 sein soll. Nicht wirklich oder. Überall sonst stand 31.05.2006.
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Es hat sich zwar dieses Jahr etwas hinsichtlich der Abgabefrist geändert, aber nur für die beratenden Steuerpflichtigen. Diese haben jetzt bis zum 31.12. Zeit ohne gesonderten Fristverlängerungsantrag. Für die nichtberatenden Steuerpflichtigen gilt dies nicht, so dass weiterhin der 31.05. maßgebend ist.
Zitat:
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1. Unter "vom Finanzamt erstattete und ggf. verechnete Umsatzsteuer" (Zeile 7) verstehe ich die Beträge, die ich gegen die Umsatzsteuer gegenrechnen konnte quasi die absetzbaren Vorsteuerbeträge oder? Doch nicht die Zahlungen, die tatsächlich vom Finanzamt auf mein Konto erfolgten. Richig?
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Richtig, die Vorsteuer ist darunter zu verstehen.
Zitat:
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Bedeutet logischerweise, dass ich bei "an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" die reine Umsatzsteuer eintragen muss ohne Abzug der Vorsteuer oder?
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richtig
Zitat:
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1. Müssen vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer (Zeile 7) mit gezahlte Vortsteuerbeträge (Zeile 50) übereinstimmen? Und: müssen vereinnahmte Umsatzsteuer und an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer übereinstimmen?
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Jupp.
Zeile 50 stellt die USt im Zeitpunkt der Zahlung der Ware dar und Zeile 7 dann die USt im Rahmen des Vorsteuerabzugs.
An sich muss man nur nach folgendem Schema vorgehen und man kann auch etwas mit dem Vordruck anfangen
Bsp. Einkauf 100 + 16 USt
=> Betriebsausgabe in Höhe des Nettobetrags und natürlich auch in Höhe der USt (Zeile 50)
=> Betriebseinnahme Vorsteuerabzug (Zeile 7)
Warenverkauf 200 + 32 USt
=> Betriebseinnahme in Höhe des Nettobetrag und natürlich auch in Höhe der USt (Zeile 6)
=> Betriebsausgabe in Höhe der Umsatzsteuerzahlung an das FA (Zeile 51)
Eine genaue Anleitung zum Vordruck EÜR gibt es auch in der Linkliste Steuerrecht in meiner Signatur
Gruß
Sven
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01.05.2006, 21:32
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#15
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TP-Newbie
Registriert seit: May 2006
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Vielen Dank Poloatze.
Du hast mir sehr geholfen.
Wünsche Dir und allen anderen noch nen schönen Feiertag.
Gruß
Timo
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