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31.03.2006, 13:55
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#16
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Also buchen wir die Rechnung dann, wenn wir sie erhalten haben und nicht erst wenn wir sie bezahlt haben?
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§ 11 EStG spricht vom Zahlungsein- und -ausgang
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31.03.2006, 16:00
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#17
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Bitte, das Kopf-Hau-Smilie ist zwar nett, aber es hat leider keine Sprechblase dran.....und ich kann manchmal auch nicht zwischen den Zeilen lesen.
Erst verweist du selbst auf den Unterschied Umst. und Ekst. und wenn ich dann nochmal etwas wegen der EÜR nachfrage, führst du das EStG an????
Ich denke das hat mit dem nix zu tun.....?
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31.03.2006, 16:17
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#18
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Die EÜR ist die Einnahme-Überschuss-Rechnung und stellt die einkommensteuerliche Gewinnermittlungsart des § 4 Abs. 3 EStG dar. Dementsprechend ist § 11 EStG anzuwenden, so dass Betriebseinnahmen im Zeitpunkt der Vereinnahmung des Geldes zu erfassen sind und Betriebsausgaben mit Geldabfluss.
Jetzt klargeworden?
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31.03.2006, 17:22
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#19
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Nee, weil, wenn ich Sollbesteuerung wähle, muss ich meine Einnahmen in dem Moment erfassen, sprich buchen, wo ich die Rechnung schreibe. Oder buch ich dann erst nur die Umsatzsteuer, weil ich die ja an's FA abführen muss, und den Rest erst, wenn das Geld tatsächlich da ist???
Was für ein Kuddelmuddel...
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31.03.2006, 17:40
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#20
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Das gedankliche Problem besteht darin, dass die Umsatzsteuer auch ertragsteuerliche Auswirkungen hat zumal sie Betriebsausgaben bzw. bei der Vorsteuer Betriebseinnahmen erstellt. In der EÜR sind diese je nach Zahlungszeitpunkt zu erfassen, während sie in der Umsatzsteuervoranmeldung bereits mit Ausführung der Leistung einzutragen sind (Sollversteuerung unterstellt). Bei der Istversteuerung würde natürlich wie bei der Einkommensteuer dann auf den Zahlungszeitpunkt abgestellt werden und die Umsatzsteuer dann entsprechend in die jeweilige Voranmeldung eingetragen.
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31.03.2006, 17:49
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#21
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Sollbesteuerung vorausgesetzt, bedeutet das also: ich schreibe bspw. am 30. eines Monats eine Rechnung. Buche die noch nicht, weil ist ja noch keine Zahlung eingegangen, der Kunde hat 14 Tage Zahlungsziel  .
Bei der Umst.-voranmeldung bis 10. des Folgemonats muss die ausgewiesene Steuer schon eingetragen und ggf. abgeführt werden.
Die komplette Rechnung buche ich allerdings erst, wenn am 13. des Folgemonats das Geld auf meinem Konto eingetrudelt ist.
Hab ich's jetzt?
Ich sach ja, Kuddelmuddel...
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31.03.2006, 17:53
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#22
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
Sollbesteuerung vorausgesetzt, bedeutet das also: ich schreibe bspw. am 30. eines Monats eine Rechnung.
...
Hab ich's jetzt?
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Wenn du zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung auch die Leistung ausgeführt hast ist das richtig, weil für die umsatzsteuerliche Sollbesteuerung der Zeitpunkt der Ausführung der Leistung maßgebend ist.
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31.03.2006, 17:55
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#23
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ok, jetzt muss ich das nur noch dem Progrämmchen beibringen, daß mir meine EÜR und Umsatzsteuervoranmeldung erstellen soll.
Hoffentlich vergisst es nicht die Zahlungen an's FA ..... 
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04.04.2006, 19:56
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#24
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
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Darf ich an diesem Punkt nachhaken:
- Wenn die umsatzsteuerliche Betrachtung nun ergibt, dass eine Rechnung mit Leistungserbringung (20.12.05) nun ins Vorjahr gehört,
- aber die einkommensteuerliche Betrachtung den Zahlungseingang (5.1.2006) aber in diesem Jahr verortet,
wie bitte soll ich das dem Programm beibringen? Wiso Sparbuch z.B. ermittelt die Vorsteueranmeldungen doch aus den Buchungen für die EÜR?
Danke für euren Rat.
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07.04.2006, 12:47
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#25
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Ich habe selbst mit Buchführungsprogrammen nichts zu tun, allerdings sollte das Problem in der Programmeinstellung zur "Soll- und Istversteuerung liegen".
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