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29.03.2006, 16:50
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2006
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Kleinunternehmer und nichtselbständiger Arbeitnehmer
Ich weiß zwar, dass beides miteinander vereinbar ist, jedoch sehe ich abrechnungstechnisch noch nicht ganz durch. Mein Kleinunternehmerstatus habe ich zum 1.3.2006 angemeldet, Steuernummer kam sofort.
1. Ich bin an der Uni als studentsiche Hilfskraft angestellt, Steuerkarte musste abgegeben werden, da ich ca. 440 Euro brutto verdiene, nach sozialversicherungsabgaben usw. 424 Euro netto.
nun meine erste frage: werden diese einnahmen, da nicht aus selbständiger tätigkeit, bei der berechnung meines steuerfreibetrages (wenn ich im forum richtig gelesen habe so um die 8000 Euro) hinzugerechnet oder nicht? Schlieslich muss ich ja daran denken, bei meinen Einnahmen etwas zurückzulegen, um am Jahresende eventuell fällige Steuern zu bezahlen.
Ich bin mir deshalb nicht sicher, da die Uni ja schliesslich von diesem Gehalt schon etwas abführt.
2. Wie gesagt, das Unternehmen wurde erst zum März angemeldet. Ich habe im Januar und Februar schon Sportkurse gegeben (Sportstudent). (Auch schon die Jahre davor, hatte nie mehr als 600 Euro im Monat, nie eine Einkommenssteuererklärung gemacht, da sich Finanzamt auch nie gemeldet hat). Bin ja auch immer unterm Existensminimum geblieben. Wie rechne ich denn diese Beträge ab? Wie vermerke ich sie in der Steuererklärung? Dazu muss ich sagen, dass ich einmal für einen Verein (Januar) eine Rechnung geschrieben habe, und einmal an ein Unternehmen (Feb). Die Rechnung sah so aus, dass keine Rechnungsnummer drauf war, keine Mwst. ausgewiesen und einfach nur "steuerlich veranlage ich mich selbst" drauf stand. Bei Vereinen weis ich, dass man hier auch noch einen Freibetrag von 1800 Euro
hat. Zählt der auch noch, wenn man selbstständig ist? Das Problem was ich sehe ist, wie gebe ich die Rechnung aus dem Februar an und wie verrechne ich sie?
3. Wenn ich den Betrag von ca. 8000 Euro überschreite (wie hoch ist der eigentlich genau?), wird dann nur alles über 8000 Euro versteuert oder die gesamten Einnahmen des ganzen Jahres?
So, das wars schon
Besten Dank
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31.03.2006, 12:33
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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nun meine erste frage: werden diese einnahmen, da nicht aus selbständiger tätigkeit, bei der berechnung meines steuerfreibetrages (wenn ich im forum richtig gelesen habe so um die 8000 Euro) hinzugerechnet oder nicht?
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Die werden hinzugerechnet, wobei die abgeführte Lohnsteuer als Einkommensteuervorauszahlung anzusehen ist und dann letztlich bei der endgültigen Prüfung im Rahmen der Einkommensteuererklärung im Jahr darauf angerechnet wird.
Zitat:
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2. Wie gesagt, das Unternehmen wurde erst zum März angemeldet. Ich habe im Januar und Februar schon Sportkurse gegeben (Sportstudent). (Auch schon die Jahre davor, hatte nie mehr als 600 Euro im Monat, nie eine Einkommenssteuererklärung gemacht, da sich Finanzamt auch nie gemeldet hat). Bin ja auch immer unterm Existensminimum geblieben.
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Die ganzen Sachen solltest du mit einem Steuerberater besprechen, da es sich hier um eine Selbstanzeige handelt, auch wenn letztlich keine Steuern bei herumkommen.
Zitat:
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Bei Vereinen weis ich, dass man hier auch noch einen Freibetrag von 1800 Euro
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???? Ist mir nicht bekannt
Zitat:
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3. Wenn ich den Betrag von ca. 8000 Euro überschreite (wie hoch ist der eigentlich genau?), wird dann nur alles über 8000 Euro versteuert oder die gesamten Einnahmen des ganzen Jahres?
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Der Betrag lautet 7.664,- EUR und alles darüber hinaus wird dann besteuert.
Gruß
Sven
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31.03.2006, 14:53
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2006
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Zitat:
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Zitat von Poloatze
Die ganzen Sachen solltest du mit einem Steuerberater besprechen, da es sich hier um eine Selbstanzeige handelt, auch wenn letztlich keine Steuern bei herumkommen.
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Wieso denn Selbstanzeige? Klingt ja so kriminell. Vielleicht ist das ja wieder einer dieser Gerüchte, welche sich hartnäckig halten. Ich dachte, das niemand dazu verpflichtet ist eine Einkommenssteuererklärung zu machen, nur wenn man sie einmal gemacht hat dann bitte auch immer.
Was kommt denn da rechtlich auf mich zu? Steuerberater werde ich auf jeden Fall nehmen. Danke!
Zitat:
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Zitat von Poloatze
???? Ist mir nicht bekannt (Verein 1800€ Freibetrag)
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Ja, das weis ich ziemlich genau. Wenn du ein ganz normaler Arbeitnehmer bist und für einen Verein als Übungsleiter tätig bist, dann darfst du ca. 1800 € im Jahr dazu verdienen.
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31.03.2006, 15:23
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Wieso denn Selbstanzeige? Klingt ja so kriminell.
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Ist es rein theoretisch auch. Es liegen die gesetzlichen Merkmale der versuchten Steuerhinterziehung vor. Da Steuerhinterziehung jedoch "Vorsatz" als zusätzliches Merkmal erfordert und dieser hier nicht vorliegt, liegt letztlich auch keine Steuerhinterziehung vor. Die Erklärung nennt sich umgangssprachlich unter den Experten jedoch "Selbstanzeige".
Du hättest schon viel früher ein Gewerbe anmelden müssen, da dies unabhängig davon ist, ob Steuern zu zahlen sind. Jemand betreibt ein Gewerbe wenn er eine Tätigkeit nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt. Hier liegt schon länger eine nachhaltige Tätigkeit vor. Es wurde jedoch erst jetzt ein Gewerbe angemeldet. Die Einnahmen zuvor wurden dabei nicht erklärt. Ob letztlich eine Steuer bei raus kommt spielt keine Rolle.
Zitat:
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Ja, das weis ich ziemlich genau. Wenn du ein ganz normaler Arbeitnehmer bist und für einen Verein als Übungsleiter tätig bist, dann darfst du ca. 1800 € im Jahr dazu verdienen.
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Gut, wenn du die Steuerbefreiung für Übungsleiter damit meinst dann gibt es diese 1.848 EUR, wobei dies kein Freibetrag ist.
Zitat:
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Ich dachte, das niemand dazu verpflichtet ist eine Einkommenssteuererklärung zu machen, nur wenn man sie einmal gemacht hat dann bitte auch immer.
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Das stimmt nicht. Grds. ist jeder dazu verpflichtet eine Erklärung abzugeben, lediglich § 46 EStG beschreibt die Ausnahmefällen bei denen man keine Erklärung abgeben braucht.
Gruß
Sven
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31.03.2006, 19:00
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2006
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@Poloatze
Na dann danke ich Dir erst mal ganz herzlich für Deine Auskünfte. Das wird wahrscheinlich nicht ganz so angenehm werden. Wenigstens habe ich immer alles ordentlich dokumentiert. Werde mich auf jeden FAll hier weiter schlau lesen, ein Existensgründersemiar besuchen und einen Steuerberater nehmen. Ich hoffe, mein Studentenstatus hilft mir da bei einer NETTEN Finanzamtsachbearbeiterin ein bissel weiter :-) .
Aber warum hat mich eigentlich nie das Finanzamt aufgefordert, mal etwas einzureichen? Ich war doch erfasst, Steuerkarte wurde mir ja auch zugeschickt. Weil ich Student bin?
Na gut, das war dann meine letzte Frage. Vielen Dank noch mal.
Gruß Vansen
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31.03.2006, 19:51
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Woher soll denn das FA so ohne weiteres von deinen Tätigkeiten vor der Gewerbeanmeldung wissen? Wenn du sie nicht angibst.....
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01.04.2006, 01:00
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#7
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2006
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Woher soll denn das FA so ohne weiteres von deinen Tätigkeiten vor der Gewerbeanmeldung wissen? Wenn du sie nicht angibst.....
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na zumindest wissen sie doch das ich mindestens 440 euro brutto verdiene. und die uni meldet das auch. wenn man nun laut poloatze gezwungen ist, eine EÜR zu machen, hätten sie es doch irgendwie mal mitbekommen müssen.
das die nicht unbedingt was von dem nebenjob mitbekommen ist natürlich verständlich, da gebe ich dir recht. 
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