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01.04.2006, 19:30
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2006
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Veranstalter in einem Club - wie Eintritt versteuern?
Hallo,
wir machen eine Veranstaltung in einem Club und erhalten dafür ausschließlich das Eintrittsgeld (Getränke, Personal usw. kommt vom Club). Wie und in welcher Form müssen diese Einnahmen versteuert werden? Greift hier die Mehrwertsteuer? Muss der Netto-Einnahmebetrag aus den Eintrittspreisen einkommenssteuerlich berücksichtigt werden?
Ohne dass mir jetzt bitte betrügerische Absichten unterstellt werden, aber: Wie überprüft das FA die Höhe der eingenommenen Eintrittspreise? (Belege dafür gibt es ja nicht...)
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Flo
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08.04.2006, 11:02
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
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würde mich auch mal interessieren...
Ich denke in diesem Genre liegen die Graumethoden recht hoch...
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08.04.2006, 11:23
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#3
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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falls kein Kleinunternehmertum, müssen Eintrittsgelder ganz normal mit 16% USt. versteuert werden.
Wg. Höhe/Nachweisbarkeit der Einnahmen: unterschätzt die Finanzämter nicht, auch die haben ihre "Spione" und wissen oft mehr, als einem lieb ist 
manchmal steht z.B. auch ganz einfach in der Zeitung, wieviele Leute eine Veranstaltung besucht haben ... 
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08.04.2006, 12:08
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
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äääh Moment, Eintrittspreise zu Veranstaltungen werden immer mit 7% USt. versteuert.
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08.04.2006, 13:16
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
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Aha ist ja durchaus interessant, also sind 7% nur für größere Events, z.b. Open Airs geeignet wo Live Künstler (nicht nur DJs) auftreten.
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09.04.2006, 00:12
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
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Hmm ein einfaches JA oder NEIN würde mir in dem Fall auch schon sehr weiterheflen. Hab den Fall diesen Monat nämlich auch noch mit genau diesem Sachverhalt. Eintritt geht an Künstler, der Rest läuft über den Veranstalter. Wär aber gar nicht auf die Idee gekommen, dass da evtl nur die 7% greifen.
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09.04.2006, 00:59
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#8
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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meines Wissens sind 7% nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.
z.B. als "Zweckbetriebs"-Einnahme eines Vereins, und auch nur dann,
wenn die Veranstaltung in keiner Konkurrenz zu ansonsten voll steuerpflichtigen Gerwerbetreibenden steht.
(denn dann nimmt man ja potentiell woanders voll steuerpflichtigen Umsatz weg
und und würde die Gesamtsteuereinnahmen des FA schmälern  )
die §§§ dazu hab' ich auf 'nem anderen Schreibtisch liegen und glücklicherweise nicht im Kopf 
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09.04.2006, 09:36
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
z.B. als "Zweckbetriebs"-Einnahme eines Vereins, und auch nur dann,
wenn die Veranstaltung in keiner Konkurrenz zu ansonsten voll steuerpflichtigen Gerwerbetreibenden steht.
(denn dann nimmt man ja potentiell woanders voll steuerpflichtigen Umsatz weg
und und würde die Gesamtsteuereinnahmen des FA schmälern )
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Das ist eine gaaaaaaaaaaaaaaanz andere Welt
Das würde dann unter § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG i.V.m. § 65 AO fallen, während das andere den § 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG betrifft.
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09.04.2006, 11:20
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#10
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2006
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Ok, das mit der Mehrwertsteuer habe ich verstanden, danke für die vielen Antworten!
Aber wie ist es mit dem "Netto-Gewinn"?
Ich habe eine kleine Werbeagentur, die ich als Gewerbe angemeldet habe. Muss ich den Netto-Gewinn aus den Eintritten dann als Betriebseinnahme versteuern?
Danke für Eure Hilfe,
Flo
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09.04.2006, 12:06
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Die Brutteinnahmen als Betriebseinnahmen ansetzen und die USt dann ans Finanzamt zahlen bzw. wenn du Kleinunternehmer bist dann natürlich den Endpreis als Betriebseinnahme ohne Zahlung der USt ans Finanzamt.
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