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09.04.2006, 02:49
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: May 2005
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Rechnung aus Ausland - Ust zurückholen?
Vor kurzem habe ich eine Dienstleistung eines Unternehmens in Berlin in Anspruch genommen, welches aber den Hauptfirmensitz in England hat. Jetzt bekam ich eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. von 17,5%... Kann ich mir diese zurückholen? Oder wenigstens den deutschen Anteil von 16%? Bin vorsteuerabzugsberechtigt, habe aber keine Ust-ID... Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, die MwSt. wiederzubekommen?
Habe schon die Suche benutzt, aber keine passenden Themen gefunden... Falls ich einfach nur zu blind war, bitte ich um Entschuldigung! :-)
Gruß
Blacksiba
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09.04.2006, 09:38
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Um was für eine Dienstleistung handelt es sich denn?
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09.04.2006, 21:28
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: May 2005
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Datenrettung... Wieso ist das von Bedeutung?
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10.04.2006, 03:06
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#4
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Guest
Registriert seit: May 2005
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Die MwSt schuldet hier der Leistungsempfänger. Du selbst musst bei deinem FA die MwSt bezahlen und zwar auch dann, wenn dir diese vom leistenden Unternehmen zu Unrecht berechnet wurde, da du derjenige bist, der gesetzlich verpflichtet ist die MwSt hierfür abzuführen (selbst bei Kleinunternehmern wäre dies der Fall !). Wenn entsprechende Vorraussetzungen vorliegen kannst du die MwSt dann wieder als Vorsteuer abziehen (es muss aber dennoch korrekt in deiner Voranmeldung angegeben werden). Das leistende Unternehmen müsste dir eigentlich die MwSt zurück erstatten. Nur wie das jetzt war wenn keine UStID vorhanden ist...da bin ich mir jetzt auch nicht mehr 100%ig sicher. Prinzipiell schuldest aber auf jeden Fall du die MwSt.
Geändert von boundles (10.04.2006 um 03:15 Uhr).
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10.04.2006, 11:43
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: May 2005
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Bloß welche MwSt? 16% oder 17,5%? Und wo müßte ich das dann im Formular eintragen?
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13.04.2006, 21:08
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Bloß welche MwSt? 16% oder 17,5%? Und wo müßte ich das dann im Formular eintragen?
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Du kannst dir die USt nur in England zurückholen im Vorsteuervergütungsverfahren. Da dies jedoch nicht ganz einfach ist und auch erst ab bestimmten Summen möglich ist wird dies sicherlich nicht gehen. Alternativ besteht die Möglichkeit der Korrektur der Rechnung, zumal der leistende Unternehmer dich als Privatperson behandelt hat. Es müsste dann eine Nettorechnung ausstellen, so dass du als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldest, Stichwort § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren).
Sollte beides nicht möglich sein, so ist eine Erstattung der Vorsteuer nicht möglich. Auch nicht in Höhe der deutschen USt i.H.v. 16 %. Es wäre somit eine Betriebsausgabe für dich in Höhe der englischen USt.
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13.04.2006, 22:39
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: May 2005
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Danke für die Antworten!
Hab mir inzwischen eine UID besorgt.. gilt die auch rückwirkend? Könnte mir der Unternehmer jetzt eine Rechnung ohne Mwst ausstellen?
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13.04.2006, 23:00
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Hab mir inzwischen eine UID besorgt.. gilt die auch rückwirkend?
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jupp
Zitat:
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Könnte mir der Unternehmer jetzt eine Rechnung ohne Mwst ausstellen?
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jupp
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19.04.2006, 13:57
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: May 2005
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Danke!
Kann ich vom Unternehmer verlangen, daß er meine zuviel gezahlte MWSt. zurücküberweist? Muß ich irgendwelche Formalia beachten?

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24.04.2006, 09:41
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
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Nein, du musst dir die USt. über Dienstleister vom dortigen Finanzamt zurückholen, die IHK wäre die teure Variante (rund 250 Euro Gebühr!!) es gibt aber auch preiswertere Dienstleister wie http://www.mwst-vat-tva-dph.cz/mwst/mwst.htm
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