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09.04.2006, 11:39
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Jun 2004
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Welcher § für Kleinunternehmerregelung (Verdienstgrenzen)
Hallo,
ich habe letzte Woche einen Brief vom Finanzamt bekommen, dass ich UST abführen muss.
Allerdings habe ich mich als Kleinunternhemer angemeldet und mich für die Kleinunternehmerregelung entschieden. (keine UST)
Als Umsatz habe ich im ersten Jahr 12.000 € und im Zweiten 20.000 € angegeben.
Dann habe ich dort angerufen und mir wurde gesagt, dass dies überprüft wird.
Nun bekomme ich einen Brief:
Zitat:
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...Aufgrund Ihrer geschätzten Umsätze für die ersten beiden Jahre können Sie aber nicht als Kleinunternehmer geführt werden, da ihre Umsätze schon im zweiten Jahr nach Aufnahme des Gewerbes die Höchstgrenze von 17.500 € übersteigen...
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Ich bin allerdings der Meinung, dass im ersten Jahr nicht mehr als 17.500 € umsatz gemacht werden darf und im Zweiten nicht mehr als 50.000 €.
Liege ich da falsch?
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09.04.2006, 12:10
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Im ersten Jahr beträgt die Grenze 17.500 EUR für das Kalenderjahr. Wenn das Gewerbe z.B. im April angemeldet wird, werden die 17.500 EUR natürlich entsprechend gekürzt
9/12 von 17.500 EUR = 13.125 EUR
Rechtsgrundlage ist der § 19 UStG
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09.04.2006, 12:18
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Jun 2004
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Hallo,
vielen Dank.
Aber ich bin doch unter der Grenze?
ich habe am 1.02.06 mein Gewerbe angemeldet, also darf ich bis zum 31.12.2006 insg. 16041,67 € umsatz machen.
Ich hab nur 12.000 € angegeben. Im zweiten jahr habe ich 20.000 € angegeben, das ist ja weit unter 50.000 € da brauch ich gar nicht erst ausrechnen.
Liegen die vom Finanzamt also falsch?
oder bin ich einfach nur blind und sehe den Fehler nicht?
Danke schonmal
__________________
Geändert von DisCover (09.04.2006 um 12:39 Uhr).
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09.04.2006, 12:24
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
Liegen die vom Finanzamt also falsch?
oder bin ich einfach nur blind und sehe den Fehler nicht?
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wenn der Fall so ist liegen die vom Finanzamt falsch. Einfach anrufen und den Fall so schildern wie hier im Forum beschrieben.
EDIT:
Zitat:
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ich habe am 1.02.06 mein Gewerbe angemeldet, also darf ich bis zum 31.01.07 insg. 14583.33 € umsatz machen.
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Bis zum 31.12.06: 16.041,67 EUR (11/12 von 17.500 EUR)
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09.04.2006, 12:39
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Jun 2004
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Zitat:
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Zitat von Poloatze
EDIT:
Bis zum 31.12.06: 16.041,67 EUR (11/12 von 17.500 EUR)
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natürlich, mein ich auch
rufe morgen mal nochmal an.
DANKE!
__________________
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11.04.2006, 14:05
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2006
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Hallo, ich hab mal bei dir reingeschaut, hast du den zum Jahresende deine Anträge auch abgegeben beim Finanzamt ? das sieht mir nach einer schätzung aus , was du da bekommen hast
gruß Uwe
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11.04.2006, 18:50
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Jun 2004
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Zitat:
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Zitat von Herr Schleie
Hallo, ich hab mal bei dir reingeschaut, hast du den zum Jahresende deine Anträge auch abgegeben beim Finanzamt ? das sieht mir nach einer schätzung aus , was du da bekommen hast
gruß Uwe
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Ich bin, wie gesagt, seit dem 1.02. selbstständig und habe beim finanzamt ledeglich das Formular von der Gewerbeanmeldung ausgefüllt abgegeben.
Ich habe dort noch einmal angerufen, nach 5 minuten in Akten kramen hat der gute Mann gesagt, dass dies richtiggestellt wird. "ich ändere das" mehr kam nicht.
Es soll wohl etwas mit "Neugründer" zutun gehabt haben, was ihn unsicher gemacht hat. Allerdings habe ich keine Erklärung bekommen, warum die das erst fälschlicherweise als normalgewerblicher laufen lassen haben.
Naja, jetzt ist wieder alles im Lot, vielen Dank für die Hilfe!
MfG
__________________
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