phpbuddy.eu
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 09.04.2006, 14:38   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Frankfurt am Main
Champagner macht alles soweit korrekt

USt Voranmeldung mit ig Erwerb aus Frankreich (Import)


Hallo,

eine Verständnisfrage, da ich eineige Punkte schon in anderen Threads gefunden habe. Dieser hier ist aber noch unklar, vor allem deas Folgeprozedere:

Ausgangslage:
1) Import (innergemeinschaftlicher Erwerb) von Waren (Champagner) aus Fankreich erfolgt nach Deutschland mit UStID Nummer.
2) Kosten für Autobahnmaut MIT USt (da sie dort ja nicht unterscheiden...). Rechnungen habe ich mit französischer USt.
3) Bei der UStVoranmeldung trage ich sowohl die steuerpflichtigen Umsätze aus Deutschland (Formular Zeile 27 und 2 wie auch die steuerpflichtigen aus Frankreich (Autobahnmaut) (Zeile 37 ...zu anderen Steuersätzen) mit der jeweils gezahlten USt ein.

Fragen:
4) Die igErwerbe, die über meine UStIDNummer bezahlt wurden (wo ich also faktisch nur den Netto-Betrag und keine USt in Frankreich bezahlt habe) trage ich in Zeile 34, steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe, ein. (Sollte noch richtig sein...)
5) Muss ich jetzt die in Frankreich bezahlte USt in das Feld "abziehbaren Vorsteuerbeträge" (Zeile 56) eintragen? Und wieso? Ich habe sie doch vorher schon einmal eingetragen?
--> Ich habe gesehen, dass die französische gezahlte USt den (summierten) Umsatzsteuer Betrag in Zeile 53 erhöht. (Hmmm, das versteh ich irgendwie nicht...)
--> Und dann zieh ich die wieder ab in Zeile 56? Also eigentlich ein Nullnummernspiel...

oder 6) Kann ich diese Umsatzsteuerbeträge im EU-Inland (also Frankreich) überhaupt nicht angeben in der USt-Voranmeldung??
Falls Frage Nr 6 korrekt ist (Französische USt wird nicht in D angerechnet), wo genau und wie genau hole ich sie dann (aus Frankreich) wieder???


Vielen Dank für eine erhellende Unterstützung. Komme eigentlich ganz gut zurecht, aber hier ist irgendwie meine Logik nicht ganz sauber. Sollte vielleicht eine Flasche des importierten Champagner köpfen und es nochmal probieren ;-)

Besten Gruss
Stephan

stephan@champagner-genuss.de
www.champagner.genuss.de
Champagner ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 09.04.2006, 15:15   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
1) Import (innergemeinschaftlicher Erwerb) von Waren (Champagner) aus Fankreich erfolgt nach Deutschland mit UStID Nummer.
=> innergemeinschaftlicher Erwerb in Deutschland

Zitat:
2) Kosten für Autobahnmaut MIT USt (da sie dort ja nicht unterscheiden...). Rechnungen habe ich mit französischer USt.
Die Beförderungsleistung an sich wurde jedoch ohne Umsatzsteuer abgerechnet mit Hinweis auf § 13b UStG, oder?

Zitat:
3) Bei der UStVoranmeldung trage ich sowohl die steuerpflichtigen Umsätze aus Deutschland (Formular Zeile 27 und 2 wie auch die steuerpflichtigen aus Frankreich (Autobahnmaut) (Zeile 37 ...zu anderen Steuersätzen) mit der jeweils gezahlten USt ein.
Zeile 27 und 28 sind richtig aber nicht die Zeile 37. Ich kann mir im Moment selber keinen Fall vorstellen bei der die Zeile 37 auszufüllen ist.

Zitat:
4) Die igErwerbe, die über meine UStIDNummer bezahlt wurden (wo ich also faktisch nur den Netto-Betrag und keine USt in Frankreich bezahlt habe) trage ich in Zeile 34, steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe, ein. (Sollte noch richtig sein...)
Was ist wenn ich dir die Zeile 35 vorschlage? Bei Zeile 34 werden nämlich die steuerfreien innergemeinschaftlichen Erwerbe eingetragen und ich beweifel, dass § 4b Nr. 4 UStG bei dir zutrifft.

Zitat:
5) Muss ich jetzt die in Frankreich bezahlte USt in das Feld "abziehbaren Vorsteuerbeträge" (Zeile 56) eintragen? Und wieso? Ich habe sie doch vorher schon einmal eingetragen?
--> Ich habe gesehen, dass die französische gezahlte USt den (summierten) Umsatzsteuer Betrag in Zeile 53 erhöht. (Hmmm, das versteh ich irgendwie nicht...)
Französische USt kann nicht in Deutschland geltend gemacht werden. Was du da genau gebuchst hast, so dass sich da irgendwelche Zahlen erhöhen weiß ich nicht.

Zitat:
oder 6) Kann ich diese Umsatzsteuerbeträge im EU-Inland (also Frankreich) überhaupt nicht angeben in der USt-Voranmeldung??
Falls Frage Nr 6 korrekt ist (Französische USt wird nicht in D angerechnet), wo genau und wie genau hole ich sie dann (aus Frankreich) wieder???
Die USt kann nur in einem Vorsteuervergütungsverfahren geltend gemacht werden.
http://www.google.de/search?hl=de&q=...le-Suche&meta=

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2006, 16:28   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Frankfurt am Main
Champagner macht alles soweit korrekt
Smile

Zitat:
Zitat von Poloatze
=> innergemeinschaftlicher Erwerb in Deutschland

Die Beförderungsleistung an sich wurde jedoch ohne Umsatzsteuer abgerechnet mit Hinweis auf § 13b UStG, oder?
--> Doch, es handelt sich um den Betrag für die Nutzung der Autobahn, auf der Quittung steht die ausgewiesene Mehrwertsteuer von 19,7%. Also wäre der Eintrag richtig, oder?

Zitat:
Zitat von Poloatze
Zeile 27 und 28 sind richtig aber nicht die Zeile 37. Ich kann mir im Moment selber keinen Fall vorstellen bei der die Zeile 37 auszufüllen ist.
Hmm, OK, aber in der Überschrift dafür steht doch "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe". Und da die AUtobahnmaut ein "Erwerb einer Dienstleistung" ist und umsatzsteuerpflichtig in Frankreich war, müsste sie hier doch aufgeführt werden, oder?

Zitat:
Zitat von Poloatze
Was ist wenn ich dir die Zeile 35 vorschlage? Bei Zeile 34 werden nämlich die steuerfreien innergemeinschaftlichen Erwerbe eingetragen und ich beweifel, dass § 4b Nr. 4 UStG bei dir zutrifft.
Aah, ich glaube, wir haben unterschiedliche Zeilennummerierung? Ich denke, wir sprechen von den gleichen Feldern.
a) Ja, ich habe steuerfreie Erwerbe nach §4b UStG (denke ich), nämlich die Champagner für die ich meine UStID Nummer angebe - und somit die USt dort nicht zahlen muss... So interpretiere ich das zumindest Daher in Zeile 34 die Einträge für den (steuerbefreiten) Warenerwerb.

b) Zeile 35 sind die steuerpflichtigen ig Erwerbe mit 16%, Zeile 36 mit7% und Zeile 37 mit anderen Steuersätzen. Daher Zeile 37, da ich in Frankreich ja einen "anderen" Satz bezahle als 16 oder 7 %.


Zitat:
Zitat von Poloatze
Französische USt kann nicht in Deutschland geltend gemacht werden. Was du da genau gebuchst hast, so dass sich da irgendwelche Zahlen erhöhen weiß ich nicht.
Ich habe bei den "Erwerben" auf Seite 1 die USt-Ausgaben für die Autobahn-Maut eingetragen (wie oben beschrieben) udn auf Seite 2 in Zeile 56 "Vorsteuerbeträge aus dem ig Erwerb von Gegenständen" diesen Betrag noch einmal... ("Gegenstände" sind z.B. Flaschen, die ich dort kaufe, aber doch auch die Gebühren für die Autobahn???) D.H. im Ergebnis, dass sich Zeile 37 und Zeile 56 gegeneinander aufheben. Im ELSTER Programm wird Zeile 37 zu den USt Beträgen hinzuaddiert, die Zeile 56 wird abgezogen...

Deine Aussage hiesse aber, dass alle Quittungen, Ausgaben, etc. für die ich in Frankreich USt bezahlt habe, fallen in dieser USt-Voranmeldung überhaupt nicht an?


Besten Dank für die erste Runde

Stephan


stephan@champagner-genuss.de
www.champagner-genuss.de
Champagner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2006, 16:41   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
--> Doch, es handelt sich um den Betrag für die Nutzung der Autobahn, auf der Quittung steht die ausgewiesene Mehrwertsteuer von 19,7%. Also wäre der Eintrag richtig, oder?
Die Mautgebühr wird wahrscheinlich eine Extraleistung sein, ich meinte vielmehr die Transportleistung des Spediteurs. Aber das wäre letztlich für die Mautgebühr irrelevant.

Zitat:
Hmm, OK, aber in der Überschrift dafür steht doch "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe".
Innergemeinschaftlicher Erwerb gilt nur bei Gegenständen.

Zitat:
a) Ja, ich habe steuerfreie Erwerbe nach §4b UStG (denke ich), nämlich die Champagner für die ich meine UStID Nummer angebe - und somit die USt dort nicht zahlen muss... So interpretiere ich das zumindest Daher in Zeile 34 die Einträge für den (steuerbefreiten) Warenerwerb.
Nein, du zahlst ja hier in Deutschland auf den Erwerb Umsatzsteuer und somit ist dieser nicht steuerfrei und daher kann § 4b UStG auch nicht zutreffen.

Zitat:
b) Zeile 35 sind die steuerpflichtigen ig Erwerbe mit 16%, Zeile 36 mit7% und Zeile 37 mit anderen Steuersätzen. Daher Zeile 37, da ich in Frankreich ja einen "anderen" Satz bezahle als 16 oder 7 %.
Du kannst aber keine französische USt in Deutschland geltend machen.

Zitat:
Ich habe bei den "Erwerben" auf Seite 1 die USt-Ausgaben für die Autobahn-Maut eingetragen (wie oben beschrieben) udn auf Seite 2 in Zeile 56 "Vorsteuerbeträge aus dem ig Erwerb von Gegenständen" diesen Betrag noch einmal... ("Gegenstände" sind z.B. Flaschen, die ich dort kaufe, aber doch auch die Gebühren für die Autobahn???) D.H. im Ergebnis, dass sich Zeile 37 und Zeile 56 gegeneinander aufheben. Im ELSTER Programm wird Zeile 37 zu den USt Beträgen hinzuaddiert, die Zeile 56 wird abgezogen...
Ist aber falsch auch wenn es sich letztlich aufhebt. Ich würde es auf jeden Fall nicht so machen um mir spätere lästige Rückfragen zu ersparen, die durch falsche Interpretationen der Eintragungen im Finanzamt entstehen könnten.

Zitat:
Deine Aussage hiesse aber, dass alle Quittungen, Ausgaben, etc. für die ich in Frankreich USt bezahlt habe, fallen in dieser USt-Voranmeldung überhaupt nicht an?
richtig, dafür ist dann das Vorsteuervergütungsverfahren der einzelnen Länder gedacht.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2006, 16:55   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Frankfurt am Main
Champagner macht alles soweit korrekt
Hallo Sven,

Zitat:
Zitat von Poloatze
Die Mautgebühr wird wahrscheinlich eine Extraleistung sein, ich meinte vielmehr die Transportleistung des Spediteurs. Aber das wäre letztlich für die Mautgebühr irrelevant.
Mein letzter Kenntnisstand war, dass die MAUT in diesem Fall akzeptiert wird. Aber, und das ist eigentlich die wichtige Aussage, bezieht sich das USt-Verfahren für die Voranmeldungen wirklich nru auf "Gegenstände". Also eine Kiste Champagner, für die ich evtl. USt in Frankreich gezahlt habe, z.B. im normalen Ladengeschäft. Wenn ich einen Erwerb als Importeur mit USt-ID Nummer in Frankreich mache, dann führe ich diese Kosten für den Champagner im Gegensatz dazu nicht im Formular auf, richtig? Auch wenn ich indirekt die Steuern dafür zahle... Wie Du schon sagtest:

Zitat:
Zitat von Poloatze
Nein, du zahlst ja hier in Deutschland auf den Erwerb Umsatzsteuer und somit ist dieser nicht steuerfrei und daher kann § 4b UStG auch nicht zutreffen.
Du kannst aber keine französische USt in Deutschland geltend machen.
Meine Güte, eigentlich ganz einfach, aber schwierig, zu verstehen was genau richtig ist. Im Endeffekt gebe ich nun
- unsere Umsätze (Verkäufe) aus Deutschland an, für die wir USt erhalten,
- die Erwerbe in Deutschland, für die wir selber Vorsteuer (USt) zahlen,

und sonst gar nichts.
Alles französische läuft über das Vorsteuervegütungsverfahren. (Kannst Du jemanden empfehlen, der das für uns machen könnte?)

Falls das so richtig ist, sage ich ganz herzlichen Dank für Deine Hilfe! Jetzt sind die einzelnen Punkte auf jeden Fall klar geworden. War vorher etwas ungenauer, zumal ich die "steuerfreien" Produkte anders definiert hatte. Also MERCI VIELMALS

Stephan

stephan@champagner-genuss.de
www.champagner-genuss.de
Champagner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2006, 17:15   #6
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Du musst dir zuerst klarmachen, dass nur deutsche Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden kann und keine ausländische USt. Demnach gehört alles, was bisher mit einer anderen ausländischen USt belastet wurde nicht in die Voranmeldung hinein.
Macht ja auch Sinn, weil ansonsten würde man in dem einen Staat immer die USt zahlen und der andere Staat würde immer nur erstatten müssen, so dass ein Ungleichgewicht zwischen den jeweiligen EU-Staaten entstehen würde und dies die Wirtschaft gefährden würde.

Bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb ist es ja so, dass du eine Rechnung ohne ausgewiesener USt bekommst, weil die vorhergehende Lieferung steuerfrei ist. In diesen Fällen würde dann deutsche USt im Rahmen des innergemeinschaftlichen Erwerbs anfallen.

Zitat:
Mein letzter Kenntnisstand war, dass die MAUT in diesem Fall akzeptiert wird. Aber, und das ist eigentlich die wichtige Aussage, bezieht sich das USt-Verfahren für die Voranmeldungen wirklich nru auf "Gegenstände".
"Das USt-Verfahren für die Voranmeldungen" ????? Wenn du damit das Verfahren für innergemeinschaftliche Erwerbe meinst dann bezieht sich dies nur auf Gegenstände, vgl. § 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG.

Zitat:
Meine Güte, eigentlich ganz einfach, aber schwierig, zu verstehen was genau richtig ist. Im Endeffekt gebe ich nun
- unsere Umsätze (Verkäufe) aus Deutschland an, für die wir USt erhalten,
- die Erwerbe in Deutschland, für die wir selber Vorsteuer (USt) zahlen,
Richtig, überall wo deutsche USt im Spiel ist, ist auch in Deutschland anzumelden.

Zitat:
Alles französische läuft über das Vorsteuervegütungsverfahren. (Kannst Du jemanden empfehlen, der das für uns machen könnte?)
Steuerberater deines Vertrauens.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist gerade online   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Steuer & Buchführung
USt Voranmeldung mit ig Erwerb aus Frankreich (Import) USt Voranmeldung mit ig Erwerb aus Frankreich (Import)
« Veranstalter in einem Club - wie Eintritt versteuern? | Kleinunternehmen - Wie KFZ Kosten am besten absetzen? »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:11 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67