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Alt 24.04.2006, 12:41   #1
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holydream macht alles soweit korrekt

Ust. bei Steuererklärung und KU zu Ust-pflichtig


Also, war 2005 Kleinunternehmer, aber will rückwirkend Ust-pflichtig meine Steuererklärugn abgeben, soweit ist auch alles fertig.
Habe Ust-Einnahmen und Ausgaben und alles andere fertig in der Erklärung.
141 "Vom Finanzamt erstattete oder verrechnete Ust" hab ich leer gelassen.
Reicht das aus, damit die verstehen was los ist oder muss ich das extra erwähnen oder gibt es da eine festgeschrieben Vorgehensweise?

Danke
holydream ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 26.04.2006, 18:51   #2
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Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
In diesem Beitrag kannst du folgendes lesen:

Zitat:
Kann ich als Kleinunternehmer auch zur Umsatzbesteuerung wechseln, wenn ich die Gesamtumsatzgrenze nicht überschreite und eigentlich weiterhin Kleinunternehmer wäre ?

Ja, § 19 (2) UStG lässt eine Option zur sogenannten Regelbesteuerung zu (Umsatzbesteuerung). ***Diese Option ist aber nur zum Anfang des Jahres möglich* und bindet für mindestens 5 Jahre (man kann also nicht einfach nach 2 Jahren wieder zur Kleinunternehmerregelung wechseln). Weiter ist die Option nicht an eine Schriftform gebunden. Einfach ab 1.1 Rechnungen mit Umsatzsteuer erstellen und Umsatzsteuer Voranmeldungen nach entsprechenden Vorschriften abgeben und fertig.

Achtung: beim Wechsel zur Umsatzsteuerpflicht gibt es besondere Bestimmungen. Welche das sind, steht in Nr. 253 der Richtlinien zum Umsatzsteuergesetz.

***ich gebe zu, dass es im Gesetz etwas unglücklich formuliert ist, vor allem weil bei einem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung extra dabei steht, dass dies nur zum Anfang des Jahres möglich ist, aber Fakt ist, dass ein Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur normalen Umsatzbesteuerung auch nur zu Beginn eines Jahres möglich ist (Das Finanzamt erteilt hier scheinbar ganz gerne falsche Auskünfte ).
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2006, 21:19   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Feb 2005
holydream macht alles soweit korrekt
Mir wurde gesagt rückwirkend kein Problem...
Rufe da mal an.
holydream ist offline   Mit Zitat antworten
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