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Zitat:
Kann ich als Kleinunternehmer auch zur Umsatzbesteuerung wechseln, wenn ich die Gesamtumsatzgrenze nicht überschreite und eigentlich weiterhin Kleinunternehmer wäre ?
Ja, § 19 (2) UStG lässt eine Option zur sogenannten Regelbesteuerung zu (Umsatzbesteuerung). ***Diese Option ist aber nur zum Anfang des Jahres möglich* und bindet für mindestens 5 Jahre (man kann also nicht einfach nach 2 Jahren wieder zur Kleinunternehmerregelung wechseln). Weiter ist die Option nicht an eine Schriftform gebunden. Einfach ab 1.1 Rechnungen mit Umsatzsteuer erstellen und Umsatzsteuer Voranmeldungen nach entsprechenden Vorschriften abgeben und fertig.
Achtung: beim Wechsel zur Umsatzsteuerpflicht gibt es besondere Bestimmungen. Welche das sind, steht in Nr. 253 der Richtlinien zum Umsatzsteuergesetz.
***ich gebe zu, dass es im Gesetz etwas unglücklich formuliert ist, vor allem weil bei einem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung extra dabei steht, dass dies nur zum Anfang des Jahres möglich ist, aber Fakt ist, dass ein Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur normalen Umsatzbesteuerung auch nur zu Beginn eines Jahres möglich ist (Das Finanzamt erteilt hier scheinbar ganz gerne falsche Auskünfte

).