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Alt 07.05.2006, 13:24   #1
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Greenblood macht alles soweit korrekt

EÜR, Belege und Co


Ich habe vor kurzem ein Gewerbe angemeldet. Ich werde nicht mehr als 17000 Euro Umsatz im Jahr haben daher falle ich unter die Kleinstgewerbe Regelung.

Ich habe gelesen das ich nicht den EÜR Vordruck verwenden muss sondern eine formlose EÜR machen kann.
Dies habe ich auch vor ,meine Tätigkeit kann man am einfachsten als Ankauf und Verkauf von Waren betrachten.

Wie detaliert muss die Beschreibung der Ware in der EÜR sein? Reicht der Type der Ware z.b. Computer Hardware oder muss es genauer sein?
Muss ich in der EÜR angeben wohin ich die ware verkauft habe also an welche Person?

Was mache ich wenn ich Ware von Privat Personen kaufe beispielsweise per Ebay. Dort bekomme ich ja keine Rechnung man kann es höchstens auf dem Konto ausdruck sehen reicht das?

Muss ich bei der Steuererklärung die Belege und Kontoausdrücke nur auf anfrage vorlegen?

Ich habe am 14.4.2006 das Gewerbe angemeldet wollte am selben Tag ein gewerbliches Konto neben meinem Privaten Giro Konto anlegen. Das ist aber wohl erst mit dem Gewerbeschein möglich. Ich habe trotzdem einige Waren gekauft und von dem Konto bezahlt wie kann ich diese Ware in der EÜR angeben? Muss ich mit dem Verkauf der Waren warten bis ich offiziell eine Steuernummer vom FA bekommen habe?

Vielen dank schon mal im voraus!!

Florian

Geändert von Greenblood (07.05.2006 um 14:50 Uhr).
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Alt 07.05.2006, 13:45   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
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Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Moin,

also in der EÜR musst du nicht genau aufführen was du ver- oder gekauft hast.

Es reicht quasi, wenn du das ungefähr so darstellst wie in der Anlage...

Die Belege musst du nicht mit an das Finanzamt senden, du hast allerdings eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Es könnte ja irgend wann mal eine Betriebsprüfung kommen...

Du nimmst einfach die Kosten, die Dir entstanden sind mit in die Ermittlung rein, von welchem Konto die Rechnungen bezahlt wurden, ist egal.

Verkaufen kannst du auch jetzt schon, da du ja keine USt in deinen Rechnungen ausweist, oder?

Gruß
MaWeSol
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2006, 14:57   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: May 2006
Greenblood macht alles soweit korrekt
Danke für die schnelle Antwort. Ach so wenig ist das also
Ja genau ich weise keine UST aus. Ich werde mir trotzdem eine Tabelle machen in der ich die einzelnen Ein und Ausgaben mit Beschreibung habe ansonsten wird das ja sicher schwierig wenn mal eine Prüfung ansteht.

Dann habe ich noch eine kleine Frage zu dem Konto. In dem schreiben das ich jetzt vom FA bekommen habe soll ich meine Konto NR angeben, natürlich möchte ich in Zukunft Privates und Geschäftliches getrennt haben. Nur bisher kann ich leider kein Gewerbliches Konto mangels Steuernummer anmelden.
Soll ich jetzt einfach ein 2. Privates Giro Konto anmelden und das später in ein Gewerbliches ändern lassen?

Gruß

Florian
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