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10.05.2006, 18:23
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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Ebay Rechnung und Vorsteuer verbuchen? - bitte um Hilfe
Hallo, ich bin bei Ebay als gewerblicher Kunde angemeldet, und bekomme eine sogenannte Nettorechnung. Wie ist das nun mit der Vorsteuer? Muss ich die verbuchen oder nicht? Wie läuft das genau? Ich versteh das nicht,
kann mir das bitte jemand verständlich auf die Kürze erklären? Das wäre wirklich sehr nett.
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11.05.2006, 09:41
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#2
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2005
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Vorsteuer buchen ist doch das schönste was ein Unternehmer macht, das ist noch besser als Erlöse
Vorsteur verrechnest du doch mit der Ust, das Saldo bildet dann entweder deine Umsatzsetuerzahlast oder einen Rückerstattungsanspruch gegenüber dem Fiannzamt, wenn du mehr Vst als Ust hast. Deswegen ist Vorsteuer buchen ein Luxus 
Denn das Allphasennettomodell macht es möglich, die Ust Belastung trägt ja der Endverbraucher und nicht der Unternehmer.
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Manche Leute halten ihre Fantasie für ihr Gedächtnis
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11.05.2006, 11:04
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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? ja aber in meinem Fall hab ich keine Vorsteuer zu buchen ,da ich Nettorechnungen bekomme von Ebay, und wo keine Mwst ausgewiesen ist kann man auch keine Vorsteuer ziehn. Sag ich jetzt mal so...
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11.05.2006, 11:18
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Such mal § 13b UStG und das Verbuchen. Da gibt es schon einige Beiträge.
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11.05.2006, 11:23
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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ich lass erst mal so ich mach nix, soll meine steuerberaterin ende des monats hinbiegen, das wird schon nicht so schlimm sein sind ja keine megabeträge 
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11.05.2006, 11:27
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Irgendwo im SKR03 gibt es ein Konto, bei dem du den Nettobetrag buchst und er sowohl das USt-Konto und das VorSt-Konto automatisch bebucht. Das nennt sich auch irgendwas mit "§ 13b UStG". Hab' im Moment aber keinen Kontenrahmen zur Hand.
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11.05.2006, 11:28
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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ich arbeite mit quickbooks 2006 plus mit dem kontenrahmen für großund einzelhandel
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11.05.2006, 11:28
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
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Zitat:
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Zitat von Jordan
Hallo, ich bin bei Ebay als gewerblicher Kunde angemeldet, und bekomme eine sogenannte Nettorechnung. Wie ist das nun mit der Vorsteuer? Muss ich die verbuchen oder nicht? Wie läuft das genau? Ich versteh das nicht,
kann mir das bitte jemand verständlich auf die Kürze erklären? Das wäre wirklich sehr nett.
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lol, welche Vorsteuer?
wenn du keine USt. bezahlst kannst du auch keine Vorsteuer ziehen, ist ja wohl logo!
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11.05.2006, 11:29
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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aha noch ne these 
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11.05.2006, 15:16
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2005
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Zitat:
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Zitat von Jordan
aha noch ne these 
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Keine These, sondern ein Fakt.
Jordan nun mal budder bei de fische.
Zahlst du Ust ? wenn nein dann vergiss den Quatsch mit Vorsteuer, weil du dann als Endverbraucher angesehen wirst und die volle Traglast abbekommst, bist du ein Unternehmer sieht es anders aus.
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Manche Leute halten ihre Fantasie für ihr Gedächtnis
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11.05.2006, 16:13
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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bin ein unternehmer das ist korrekt...
ich zieh einfach keine vost und feddig. es ist ja auch keine mwst ausgewiesen, daher war es mir von anfang an seltsam da ne vost zu ziehn. ich machs einfach nicht!
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11.05.2006, 16:15
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#12
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Da dort keine ausgewiesen ist, Netto bedeutet ohne Mwst., haste keine bezahlt, kannste keine buchen/ziehen oder sonstwas.
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11.05.2006, 16:16
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#13
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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das versuche ich doch die ganze zeit zu erklären    hab ich mich irgendwie falsch ausgedrückt?
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12.05.2006, 09:21
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#14
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2005
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Ja sogar ziemlich
Rechnung ohne ausgewiesene Mwst heißt Netto = Brutto
Kauf von Privatpersonen
Rechnung mit ausgewiesener Mwst heißt
Kauf vom Unternehmer
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Manche Leute halten ihre Fantasie für ihr Gedächtnis
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12.05.2006, 10:09
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#15
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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aber bei ebay scheint es wohl anders! die unternehmer bekommen ja eine Nettorechnung also ohne MWST!!!verstehst du?
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