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Alt 11.05.2006, 01:31   #1
TP-Junior
 
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uteki macht alles soweit korrekt

Besteuerung von Fotogalerien im Web


Hallo,

folgende Ausgangssituation ist vorhanden:
Wir sind eine GbR, Umsatzsteuerpflichtig mit Ist-Besteuerung.
Bislang war unsere Tätigkeit normaler Warenverkauf. Nun möchten wir gerne
noch ein zweites Projekt auf die Beine stellen, und zwar eine Aboseite für Fotos.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass es sich dann hierbei um "Sonstige Leistungen" handelt? Wie genau sind diese zu besteuern, wenn die Empfänger allesamt Privatkunden und keine Unternehmer sind?
In Deutschland + EU: 16% USt und für die restlichen Länder ohne USt?


Eine zweite Frage habe ich noch zu den Fotomodels. Was gibt es da genau wegen der Beschäftigung zu beachten? Wir würden ein entsprechendes Model 1-2x im Monat für vielleicht 1-2 Stunden beschäftigen. Ist es da mit einer einfachen Honorarzahlung, dessen Beleg einfach als Ausgabe gebucht wird, getan, oder muss die Models noch irgendwo anmelden wegen Versicherung, etc.?

Vielen Dank für die Hilfe.
uteki ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 11.05.2006, 02:00   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Zitat:
Zitat von uteki
allesamt Privatkunden und keine Unternehmer sind?
In Deutschland + EU: 16% USt und für die restlichen Länder ohne USt?
yep, richtig

wg. deiner zweiten Frage bin ich im Detail überfragt, tippe aber mal, das zumindest Berufsgenossenschaftsbeitrag fällig ist (der rechnet sich nach Jahresbrutto-Lohnsumme, die euer Betrieb zahlt)
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2006, 02:34   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2006
uteki macht alles soweit korrekt
Vielen Dank für die Antwort.

Die Situation ist z.Z. so, das wir nach der Gründung unseres Webshops einen Fragebogen von der Großhandels- und Lagera BG bekommen haben und daraufhin einen Bescheid, dass die GroLa BG für uns zuständig ist und momentan von einer Eintragung abgesehen wird, da wir keine Beschäftigten haben und uns auch nicht freiwillig versichern (Das ganze läuft als Nebengewerbe zum Studium), wir uns aber melden müssen, sobald eine Person beschäftigt wird.

Die Frage wäre jetzt, was ist die genaue Definition von "beschäftigt".

In einem Mustervertrag für Fotomodelle habe ich folgenden Passus gefunden:

"Dem Modell ist bekannt, daß durch die vorliegende Vereinbarung kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Die Verpflichtung zur Zahlung anfallender Steuern, Versicherungsbeiträge und Sozialversicherungsabgaben, soweit diese anfallen, übernimmt das Modell"

Zumal es auch so sein wird, das wir Modelle suchen und gegen eine Aufwandsentschädigung Fotos für diese Webgalerie oder auch Katalogfotos machen würden und die Modelle ansonsten mit unserem Betrieb ja auch garnichts zu tun haben.
uteki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2006, 20:29   #4
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
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fridge bringt sich richtig ein
such mal nach den stichworten abhängige beschäftigung

die frage ist

a) handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges oder -freies Arbeitsverhältnis

b) daran meistens gekoppelt ist dann die frage der lohnsteuerpflicht
__________________

fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2006, 21:45   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2006
uteki macht alles soweit korrekt
Ich würde für die Fotos einige Studienfreundinnen als Models nehmen. Das ganze sollte dann so aussehen:

- Mehrere Models (z.B. 6-8 insgesamt)
- Shootings je Model jeweils nach Bedarf, also sehr unregelmässig (z.B. von 2x im Monat bis hin zu 1x alle 3-4 Monate) für jeweils 1-1,5 Stunden.
- Es würde eine Aufwandsentschädigung von z.B. 15 Euro / Std gezahlt werden.

Also müsste diese Tätigkeit dann iirc auf jedenfall sozialversicherungsfrei als kurzfristiger Minijob gelten. (Mehr als 50 Tage im Jahr wird niemand beschäftigt und da die Models Studentinnen sind ist die Berufsmäsigkeit auch nicht erfüllt.)

Auf der anderen Seite steht wie oben geschrieben in den Musterverträgen die man für Fotomodels findet eben der obengenannte Passus, dass durch das Shooting kein Arbeitsverhältnis begründet wird und das Model alle steuerlichen Verpflichtungen selbst übernehmen muss.

Die Frage ist jetzt, wie ich da vorgehen muss.
a) einfach Shooting und Vertrag aushandeln, Honorar zahlen, Quittung geben lassen und Aufwand verbuchen (eben auf den Passus begründet)
oder b) jedes Model bei der Minijobzentrale anmelden ?
uteki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2006, 10:08   #6
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
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fridge bringt sich richtig ein
Deine Fragen sind schon sehr detailiert, die solltest Du zu Deiner eigenen Sicherheit mal mit einem Berater besprechen.

Ich habe von der Model-Branche leider keine umfangreiche Erfahrung, aber wenn ich mir das so durchlese, vermute ich eher eine abhängige Beschäftigung; dann wäre die Minijobzentrale die richtige Wahl.

Aber wie gesagt, da steckt Zunder drin und damit Du nicht später bei einer Überprüfung eine böse Überraschung erlebst, würde ich mich beraten lassen.

kannst ja auch mal versuchen auf der seite der minijobzentrale mehr infos zu bekommen
__________________

fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2006, 19:54   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2006
uteki macht alles soweit korrekt
Also ich habe heute einmal mit der Minijobzentrale und dem Handelskammermitarbeiter für Recht telefoniert.

Ungefähre Aussage der Minijobzentrale:
- Es liegt auf jeden Fall kurzfristige Beschäftigung vor
- Models müssen angemeldet werden
- Wie es bei Studenten aussieht, wusste die Mitarbeiterin dort nicht. Vermutlich müsse Geld an das Finanzamt abgeführt werden. Ich sollte mich dort besser erkundigen

Ungefähre Aussage der Handelskammer:
- Es liegt keine kurzfristige Beschäftigung vor
- Die Models stehen ja in keinem abhängigen Verhältnis zum Betrieb, da sie ja jederzeit frei entscheiden können, ob, wann und wie oft sie ein Shooting annehmen möchten.
- Models wären demnach freie Mitarbeiter ohne Bezug zum Betrieb.
- Kurzfristige Beschäftigung wäre nur, wenn direkte Abhängigkeit bestehen würde, wie z.B. jemand, der einen Monat lang als Kellner jobbt.


Was haltet ihr davon?
Ich denke, ich werde mal demnächst beim Finanzamt anfragen und ansonsten versuchen herauszufinden, wie andere Webmaster das handeln.
uteki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2006, 09:57   #8
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
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Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
das finanzamt brauchst du da nicht zu fragen, eher deine für dich zuständige krankenkasse

aber das thema abhängig/nicht abhängig beschäftigt hatte ich dir ja bereits ans herz gelegt.

da hilft wohl nur noch ein bißchen googlen

habe das gerade mal bei wikipedia gefunden: http://de.wikipedia.org/wiki/Modelvertrag
__________________

fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2006, 20:31   #9
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2006
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Ich denke, die Krankenkasse dürfte da bei Studenten nicht so das Problem werden, da der Monatsverdienst ja weit unter der Grenze (iirc 345 Euro/Monat, oder ein 400 Euro Job) liegt und auch die Stundengrenze (müssten glaube ich so irgendwas zwischen 16-20 Std in der Woche sein, danach erkennt die KK das Studium ja nicht mehr als Lebensmittelpunkt an) nicht erreicht wird.
uteki ist offline   Mit Zitat antworten
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