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Alt 13.05.2006, 17:52   #1
TP-Veteran
 
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Nicolas hilft, wo's gehtNicolas hilft, wo's gehtNicolas hilft, wo's geht

Was muss man denn alles für Steuern zahlen?


Wenn ich irgendwann mal als Freiberufler tätig werde, was muss man dann für Steuern zahlen?
Mehrwersteuer auf die Produkte zu erheben und dann abzuführen ist klar.
Aber was kommt da noch dazu? Und ab welchem Betrag, und wie viel Prozent?

Kann mich da jemand belehren?
__________________
Nicolas ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 13.05.2006, 20:32   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Gerade du solltest es wissen die Suchfunktion zu benutzen. Alle 2 Wochen kommt nämlich diese Frage.

Zitat:
Aber was kommt da noch dazu?
Als Freiberufler wird dann wohl nur noch Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag hinzukommen. Gewerbesteuer wird nicht gezahlt. Evtl. noch Lohnsteuer für deine Arbeitnehmer.

Zitat:
Und ab welchem Betrag, und wie viel Prozent?
Ab dem Grundfreibetrag von derzeit 7.664,- EUR. Der Prozentsatz ist progressiv, also je höher das Einkommen umso höher der Prozentsatz. Einfach mal in die Grundtariftabelle glotzen oder auch mal einen Einkommensteuerrechner bemühen.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2006, 21:20   #3
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Nicolas
 
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Hm, das dass bereits schonmal gefragt wurde, habe ich vermutet. Aber eine Suche mit den Begriffen "Freiberufler Steuer" brachte mir nicht die gewünschten Antworten rein. Also habe ich hier gefragt.

Danke für deine Antwort, hat mir weitergeholfen. Werde bei weiteren Fragen posten
PS: Ist der Grundfreibetrag monatlich oder jährlich zu verstehen?

Danke.
__________________
Nicolas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2006, 21:34   #4
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von Nicolas
PS: Ist der Grundfreibetrag monatlich oder jährlich zu verstehen?
Nimm's mir nicht übel: *pruuuuuust*

Und damit wäre deine Frage wohl auch beantwortet.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2006, 21:41   #5
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Benutzerbild von Nicolas
 
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Ok!

Man weiß ja nie.

Aber ist bei dem Betrag die Mehrwertsteuer schon mit eingerechnet?
__________________
Nicolas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2006, 21:53   #6
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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MWSt. ist ein durchlaufender Posten, den zieht ein Unternehmer quasi nur "im Auftrag" des Finanzamtes von den Endverbrauchern ein und reicht ihn weiter

hat also keinen Einfluss auf Einkommenssteuer/Gewerbesteuer u.ä.
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2006, 08:58   #7
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Nicolas
 
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Na dann ist ja alles klar.

Danke für die Hilfe allerseits!
__________________
Nicolas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2006, 21:40   #8
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CupraR macht alles soweit korrekt
www.abgabenrechner.de und www.gruenderleitfaden.de sind Seiten von den Ämtern. Finde die sehr hilfreich und auch aktuell.

HTH
__________________
Unsauberes Programmieren wird zu einer Kunst! Man könnte es als den Impressionismus der Informatik bezeichnen!
CupraR ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2006, 20:25   #9
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Nicolas
 
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Ah, vielen Dank.
Sehr interessant.
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Nicolas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2006, 20:11   #10
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Nicolas
 
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Zitat:
Zitat von Poloatze
Ab dem Grundfreibetrag von derzeit 7.664,- EUR. Der Prozentsatz ist progressiv, also je höher das Einkommen umso höher der Prozentsatz. Einfach mal in die Grundtariftabelle glotzen oder auch mal einen Einkommensteuerrechner bemühen.

Gruß
Sven
Entschuldigung, dass ich das noch mal aufwärme. Stelle mich vielleicht auch ein wenig doof an.
Aber:
Der Freibetrag, gilt der für Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag?
Was passiert, wenn man über den Freibetrag kommt, muss man dann Einkommenssteuer und Solidariätszuschlag auf den gesamten Gewinn zahlen, oder nur auf die Differenz?
Wann ist die Mehrwertsteuer an den Staat abzuführen?

Entschuldigt die vielen doofen Fragen, ist mir n wenig peinlich, aber das muss ich wissen
__________________
Nicolas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2006, 22:45   #11
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MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu welchem keine Steuern zu zahlen sind. Kommst du über diesen Betrag, dann musst du Einkommensteuer bezahlen. Die Höhe richtet sich hierbei nach der gültigen Einkommensteuertabelle.

Der Solidaritätszuschlag wird dann von der zu zahlenden Einkommensteuer berechnet (z.Zt. 5,5%).

Also mal angenommen du musst 1000,- Einkommensteuer bezahlen, dann kommen da noch 55,- Solidaritätszuschlag zu und ggf. Kirchensteuer, falls du in der Kirche sein solltest...

Die Umsatzsteuer muss bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt sein (bei monatlicher Abgabe der UStVa), bzw. bis zum 10. des auf das Quartal folgenden Monats (quartalsweise UStVa).

Du hast jedoch die Möglichkeit einen Antrag auf Dauerfristverlängerung (so genannte 1/11-Sondervorauszahlung) zu stellen. Wird dieser genehmigt, dann hast du für die Abgabe der UStVa und der Zahlung jeweils einen Monat mehr Zeit.

Der Antrag ist bei monatlicher Abgabe jedes Jahr neu zu stellen, bei quartalsweiser Einreichung der UStVa, genügt es wenn er einmal zu Beginn der Tätigkeitsaufnahme gestellt wird.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

Geändert von MaWeSol (16.05.2006 um 22:47 Uhr).
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2006, 19:51   #12
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Nicolas
 
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Ok, thx. Jetzt ist vieles klarer.

Aber mit der Aussage
Zitat:
Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu welchem keine Steuern zu zahlen sind. Kommst du über diesen Betrag, dann musst du Einkommensteuer bezahlen. Die Höhe richtet sich hierbei nach der gültigen Einkommensteuertabelle.
ist meine Frage noch nicht ganz beantwortet. Wenn ich darüber komme, wird die gesammte Summe versteuert (alles was ich verdient habe), oder nur all das was über dem Freibetrag ist?

Grüße,
Nico
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Nicolas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2006, 21:55   #13
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
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Der Grundfreibetrag ist frei. Steuern fallen erst für den übersteigenden Betrag an.
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MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2006, 14:32   #14
TP-Veteran
 
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Danke
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