 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
13.05.2006, 21:29
|
#1
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: May 2006
|
Kleinunternehmer / Import von Waren aus Ungarn
Hallo,
ich plane, einen Webshop als Kleinunternehmer zu gründen.
Das Gewerbe wird erst noch eröffnet.
Hierzu möchte ich Waren aus der EU (Ungarn) importieren. Was ist hierbei rechtlich und Steuerlich (Zoll, Mwst., Besteuerung...) zu beachten. Was für Unterlagen brauche ich für meine erste Betsellung und wie wickle ich das am besten ab. (Zollamt etc...???) Ist der Versender für die Zollabwicklung zuständig??
Sorry, habe aber leider gar keinen Plan nur einen großen Traum
Grüße und Danke
|
|
|
14.05.2006, 11:25
|
#2
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
|
Als 1. holst du dir einen Gewerbeschein und wartest auf die Zuteilung deiner Steuernummer, dann holst du dir kostenlos beim Bundesamt für Finanzen http://www.bzst.de/003_menue_links/0...dnr/index.html deine USt.-Idnr.
Die Waren kaufst du mit deiner USt.-Idnr. ohne ungarische MWSt. in Ungarn ein und verkaufst diese hier in D mit der deutschen MWSt.
Das wars auch schon, Zoll gibt es keinen mehr, außer bei Tabakwaren, alkoholische Getränke, Benzin, Kaffee.
|
|
|
14.05.2006, 11:49
|
#3
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: May 2006
|
hallo
Vielen dank für Ihre Antwort aber wir haben uns beim Steuerberater erkundigt und er hat uns gesagt das man als Kleinunternehmer die Ust.-Idnr nicht bekommt.
|
|
|
14.05.2006, 13:00
|
#4
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
|
Kleinunternehmer erhalten eine UStIdNr. nur dann, wenn sie innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen und zur Erwerbsbesteuerung optieren oder die Erwerbsschwellen überschreiten.
siehe: https://qvbau.de/pages/index.php?id=ust_id
Kleinunternehmer erhalten dagegen nur dann eine USt-IdNr., wenn sie § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) anwenden.
siehe: http://www.foerderland.de/1007.0.html
Antragsberechtigt ist jeder Unternehmer. Kleinunternehmer (s. 8.4) oder Unternehmer, die nur Umsätze tätigen, die zum vollen Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, erhalten nur dann eine USt-IdNr., wenn sie diese benötigen, weil ihre Bezüge aus anderen EG-Mitgliedstaaten im Inland als innergemeinschaftliche Erwerbe zu besteuern sind.
siehe: http://www.steuer.bayern.de/faq/alle...euer.htm#tz8.4
Das dein Steuerberater sagt das Kleinunternehmer keine USt.-IdNr. bekommen ist FALSCH!!! Ich würde dir raten diesen zu wechseln weil Ahnung scheint er wohl nicht gerade zu haben. Außerdem hat er damit gar nichts zu tun weil die USt-IdNr. musst du selbst formlos beim Bundesamt für Finanzen beantragen.
Achja der Antrag ist jetzt auch online möglich: http://www.bzst.de/003_menue_links/0...dnr/index.html
Steht auch alles nochmal hier: http://www.wer-weiss-was.de/theme128...le1930707.html
ab folgendem Beitrag:
Titel:
Re^3: Kleinunternehmer und USt-ID-Nummer
Autor: M a r t i n M a y
Datum: 9.1.2004 22:49 Uhr
Geändert von Sven0 (14.05.2006 um 13:14 Uhr).
|
|
|
15.05.2006, 09:39
|
#5
|
|
TP-Member
Registriert seit: Sep 2005
|
Dein Glück die Ungarn gesellten sich 2004 ins Boot der EU, d.h.
innergemeinschaftlicher Erwerb, dieser ist zwar steuerbar, aber derzeit steuerfrei.
Als Kleinunternehmer gibst du keine Ust-ID an, dann wird dort keine Mwst ausgewiesen und du verkaufst die Fläschchen nach dein Belieben.
Solltest du eine Ust-ID angeben, signalisierst du, dass du UN bist, welcher du ja sogesehen gar nicht richtig bist, bist halt nur nen halber 
__________________
Manche Leute halten ihre Fantasie für ihr Gedächtnis
|
|
|
15.05.2006, 10:52
|
#6
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
|
Zitat:
|
Zitat von Bilanztrainer
Dein Glück die Ungarn gesellten sich 2004 ins Boot der EU, d.h.
innergemeinschaftlicher Erwerb, dieser ist zwar steuerbar, aber derzeit steuerfrei.
Als Kleinunternehmer gibst du keine Ust-ID an, dann wird dort keine Mwst ausgewiesen und du verkaufst die Fläschchen nach dein Belieben.
Solltest du eine Ust-ID angeben, signalisierst du, dass du UN bist, welcher du ja sogesehen gar nicht richtig bist, bist halt nur nen halber 
|
????????
Ein Ungar wird ihm niemals Waren ohne USt.-Idnr. steuerfrei aushändigen/senden.
|
|
|
15.05.2006, 11:01
|
#7
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Muss er doch auch nicht, denn sonst müsste der Kleinunternehmer hier die Mwst. an das FA bezahlen. Normalerweise hat der aber mit der Mwst. nix zu schaffen.
|
|
|
15.05.2006, 11:04
|
#8
|
|
TP-Member
Registriert seit: Sep 2005
|
Also nicht das hier irgendwas missverstanden wird.
Nur an einen Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat darf man umsatzsteuerfrei liefern. Die so genannte Unternehmereigenschaft weist der Kunde mit seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: USt-IdNr.) nach.
So hat er diese Nicht, gilt für den Ungarn nicht als Unternehmer, sondern als Endverbraucher.
__________________
Manche Leute halten ihre Fantasie für ihr Gedächtnis
|
|
|
18.05.2006, 10:46
|
#9
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
|
Also ich beharre weiterhin auf dem Standpunkt das auch Kleinunternehmer eine USt.-Idnr. bekommen können die keine USt. auf der deutschen Rechnung ausweisen (d.h. die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen).
Deren USt.-Idnr. darf dann nur bei Auslandsgeschäften eingesetzt werden, d.h. nur zu dem Zweck USt.-frei im Ausland einkaufen zu können.
Zeigt mir mal bitte den Absatz wo dies verneint wird.
|
|
|
18.05.2006, 11:18
|
#10
|
|
TP-Member
Registriert seit: Sep 2005
|
so ich schwenke langsam um auf die Meinung von Sven0.
Die Ust für die Einfuhr von Gegenständen (§1 Abs.1 Nr.4UstG) für den innergemeinschaftlichen Erwerb geschuldete Ust hat der Kleinunternehmer abzuführen.
Nun nochmal verwirrend bleibt für mich, da ja innergemeinschaftlicher Erwerb steuerbar aber steuerfrei ist.
Also muss er auf eine Regelbesteuerung optieren nach §19 Abs.2
dann unterliegt er aber auch der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG.
__________________
Manche Leute halten ihre Fantasie für ihr Gedächtnis
|
|
|
18.05.2006, 13:00
|
#11
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Zitat:
|
Zitat von Sven0
Also ich beharre weiterhin auf dem Standpunkt das auch Kleinunternehmer eine USt.-Idnr. bekommen können die keine USt. auf der deutschen Rechnung ausweisen (d.h. die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen).
Deren USt.-Idnr. darf dann nur bei Auslandsgeschäften eingesetzt werden, d.h. nur zu dem Zweck USt.-frei im Ausland einkaufen zu können.
|
Das ist doch auch so, diese UN müssen dann die Ware hier mit 16% versteuern.
|
|
|
18.05.2006, 14:13
|
#12
|
|
TP-Member
Registriert seit: Sep 2005
|
Kann jemand mal Klarheit schaffen ?
Die Ust-Id dient als Anzeichen dafür, dass der Inhaber der Ust-Id Nr. Bezüge aus anderen Mitgliedsstaaten als innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des §1a versteuern muss.
Um auch mal begriffliche Sauberkeit reinzubekommen wird hier von Erwerb und nicht von Einfuhr gesprochen (Einfuhr, wenn die Ware aus dem Drittlandsgebiet stammt).
Für privat Personen gilt... Ursprungsland wird besteuert (Ungarn)
Für gewerbliche... Bestimmungsland wird besteuert (D)
.... so und nun ???
Meine These er tritt als privat auf, genau wie in D
oder wie meint ihr das ?
__________________
Manche Leute halten ihre Fantasie für ihr Gedächtnis
|
|
|
18.05.2006, 15:51
|
#13
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Das würde ich danach entscheiden, was mich als Kleinunternehmer günstiger kommt, die Mwst. in Ungarn oder die 16% hier......
|
|
|
19.05.2006, 15:00
|
#14
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Zitat:
|
Zitat von Bilanztrainer
Nun nochmal verwirrend bleibt für mich, da ja innergemeinschaftlicher Erwerb steuerbar aber steuerfrei ist.
|
Eine Steuerbefreiung für einen igE ist nur in § 4b UStG geregelt und das sind eher die Exotenfälle wie "Import-Export", vgl. § 4b Nr. 4 UStG. § 4 UStG ist in diesen Fällen nicht anwendbar.
Zitat:
Also muss er auf eine Regelbesteuerung optieren nach §19 Abs.2
dann unterliegt er aber auch der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG.
|
Muss er nicht zwingend. vgl. § 27a Abs. 1 S. 2 UStG
Zitat:
|
Die Ust-Id dient als Anzeichen dafür, dass der Inhaber der Ust-Id Nr. Bezüge aus anderen Mitgliedsstaaten als innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des §1a versteuern muss.
|
Die USt-IDNr drückt m.E. aus, dass die Person entweder ein "(Voll)Unternehmer" ist oder ein "großer Exot". Ein "Exot" ist dabei eine Person i.S.v. § 1a Abs. 3 Nr. 1a-d UStG, so dass auch Kleinunternehmer darunter fallen.
Dieser Exot muss nun auch noch "groß" sein und dies ist in § 1a Abs. 3 Nr. 2 UStG geregelt in der Erwerbsschwellenregelung. Überschreitet der Exot die Erwerbsschwelle oder verzichtet er freiwillig darauf, so gilt er als "groß".
Zitat:
Für privat Personen gilt... Ursprungsland wird besteuert (Ungarn)
Für gewerbliche... Bestimmungsland wird besteuert (D)
|
Richtig. Allerdings muss man bei diesen Exoten bedenken, dass diese im Vergleich zum Vollunternehmer keine umsatzsteuerlichen Kenntnisse haben. Daher wird auf die Regelung zum Bestimmungsland vorerst aufgegeben. Erst ab einer bestimmten Schwelle (Erwerbsschwelle) mutet man es den Leuten zu einen igE zu versteuern und deshalb ist auch zwischen großen und kleinen Exoten zu differenzieren.
Näheres ist in meiner Signatur in der Linkliste Steuerrecht zu finden in einem selbst geschriebenen Skript "Das Umsatzsteuersystem im EU-Binnenmarkt" oder so ähnlich heißt die PDF-Datei.
Gruß
Sven
Geändert von Sven (20.05.2006 um 12:29 Uhr).
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:20 Uhr.
|
 |