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Alt 24.05.2006, 20:36   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2003
das_y0gi macht alles soweit korrekt

Umsatzsteuererklärung - Vorrauszahlung


Nabend allerseits....

im Grunde ist es ja was positives steuern zu zahlen.. so weiss man, dass man Gewinn gemacht hat und tut was für die leeren Staatskassen

Allerdings nervt es ohne Ende....

Die Frage ist, ich habe letztes Jahr vorschriftsmässig meine Voranmeldungen abgegeben und die letzte für Dezember natürlich im Januar als Ausgabe gebucht...

Jetzt ist die Frage: Ich muss jetzt ja noch die Umsatzsteuererklärung abgeben und den Betrag, den ich dann zahlen muss, muss ich den einfach als Ausgabe buchen an dem Tag, wo ich es überweise ?? oder den Betrag quasi noch am 31.12. "Nachbuchen" so dass die Steuer aufs einkommen korrekt ist ?

weil sonst wäre es ja theoretisch eine Verzerrung des Gewinns in diesem Jahr ? weil ich ja dann auf die noch nicht bezahlte Umsatzsteuer erstmal Einkommensteuer zahle und in diesem Jahr quasi weniger, weil ich ja am 1.1. mit 0 anfange und dann noch die Umsatzsteuer runter geht ??

Ich hoffe irgendwer versteht was ich mitteilen wollte

Vielen Dank für Hilfe.

gruss
das_y0gi ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 24.05.2006, 20:46   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
Jetzt ist die Frage: Ich muss jetzt ja noch die Umsatzsteuererklärung abgeben und den Betrag, den ich dann zahlen muss, muss ich den einfach als Ausgabe buchen an dem Tag, wo ich es überweise ?? oder den Betrag quasi noch am 31.12. "Nachbuchen" so dass die Steuer aufs einkommen korrekt ist ?
Bei einer EÜR kommt es immer auf den Zahlungszeitpunkt an, vgl. § 11 EStG

Zitat:
weil sonst wäre es ja theoretisch eine Verzerrung des Gewinns in diesem Jahr ? weil ich ja dann auf die noch nicht bezahlte Umsatzsteuer erstmal Einkommensteuer zahle und in diesem Jahr quasi weniger, weil ich ja am 1.1. mit 0 anfange und dann noch die Umsatzsteuer runter geht ??
richtig. Dies wird aber bei der EÜR so hingenommen. Bei einer Bilanz hingegen nicht.

Zitat:
Ich hoffe irgendwer versteht was ich mitteilen wollte
jupp, die Frage wird mindestens einmal im Monat gestellt; wenn auch in abgewandelter Form.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2006, 01:31   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Aug 2004
Ort: München
POONS ist auf einem guten Weg
Servus das_y0gi,

also für die USt-Erklärung gehst du wie folgt vor:
Du hast alle Buchungen bis 31.12. berücksichtigt. Die USt-Zahlung 11 bzw. 12/2005 ist in der FIBU normalerweise noch nicht drin, da ja die Zahlung erst im neuen Jahr (2006) war.

Dann trägst du alle in die USt-Erklärung ein. Bei dem VSt-Soll zählst du alle USt-VA's zusammen und zwar von 01/2005 bis 12/2005 und trägst es ganz unten ein.

Somit kannst du deine Nachzahlung/Erstattung berechnen. Was da rauskommt musst du eben zahlen oder bekommst es einen Monat nach Abgabe der Erklärung (ohne Bescheid bzw. neue Aufforderung). Wenn du Geld bekommst/zahlst verbuchst du es im Jahr 2006 ganz normal wie jede andere Ausgabe auch.

So läuft das Ganze im Normalfall ab. Die USt-VA 11 + 12/2005 buchst du bei Zahlung i. d. R. im Jahr 2006.

Hoffe soweit geholfen zu haben - allerdings fällt mir grad ein, dass es gar nicht so gut ist wenn das nun jeder weiß und kann, denn dann haben wir Steuerleute bald keine Aufgabe mehr.

Naja trotzdem viel Spaß - bei Fragen einfach hier posten.
Flori
POONS ist offline   Mit Zitat antworten
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