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Alt 25.05.2006, 12:32   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jun 2005
knuddelmausi2 macht alles soweit korrekt
Question

Doch Verzicht auf Kleinunternehmer. Wann Ust.-Voranmeldung abgeben etc.?


Hallo,

ich habe Ende April 2006 ein Nebengewerbe angemeldet.
Erst habe ich vorgehabt, vom Kleinunternehmer gebrauch zu machen und habe deshalb in meinen Rechnungen bisher nie Umsatzsteuer ausgewiesen.

Jetzt habe ich aber nach reiflichen Überlegungen den Entschluss gefasst, doch auf den Kleinunternehmer zu verzichten (da nun hauptsächlich gewerbliche Kunden und hohe Anschaffungskosten).

Nun stellen sich mir einige Fragen. Ich weiß, dass ich dann immer bis zum 10. des Folgemonats eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben muss. Für April wäre es dann bis zum 10. Mai gewesen. Ich habe jedoch bisher noch keinen Betriebseröffnungsbogen vom Finanzamt erhalten. Soll ich die Voranmeldung für April am besten sofort abgeben (da ja der 10. längst vorbei ist) oder soll ich damit warten, bis ich einen Betriebseröffnungsbogen vom Finanzamt erhalte?

Dann wäre da noch ein anderes Problem Bei meinen bisherigen Rechnungen habe ich ja keine Umsatzsteuer gesondert aufgeführt. Soll ich diese Rechnungen für meine Unterlagen so aufheben, wie ich sie ausgestellt habe oder soll ich nachträglich neue Rechnungen mit gesonderter Umsatzsteuer erstellen? Soll ich diese dann an meine früheren Kunden (da einige Unternehmer waren) schicken? Diese Fragen klingen für einige vielleicht blöd, aber ich war bisher nie in dieser Situation und dafür finde ich auch keine Beispiele in den Gesetzestexten.

Ich wäre über hilfreiche Tipps sehr dankbar.
knuddelmausi2 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 25.05.2006, 12:39   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
Soll ich die Voranmeldung für April am besten sofort abgeben (da ja der 10. längst vorbei ist) oder soll ich damit warten, bis ich einen Betriebseröffnungsbogen vom Finanzamt erhalte?
ich würde dir raten beim Finanzamt anzurufen und dort mal direkt nachfragen. Es kann nämlich sein, dass du die Voranmeldung per Elster verschickst und dort gar nicht im Computer verarbeitet werden kann weil die entsprechenden Signale für den Unternehmer noch gar nicht gesetzt wurden. Von daher sollte ein einfacher Anruf Licht ins Dunkel bringen.

Zitat:
Dann wäre da noch ein anderes Problem Bei meinen bisherigen Rechnungen habe ich ja keine Umsatzsteuer gesondert aufgeführt. Soll ich diese Rechnungen für meine Unterlagen so aufheben, wie ich sie ausgestellt habe oder soll ich nachträglich neue Rechnungen mit gesonderter Umsatzsteuer erstellen?
das hängt vom Kunden ab ob dieser mitmacht. Ich würde diesen vorher fragen ob er damit einverstanden ist - sollte er eigentlich, wenn er vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer ist. Ansonsten denkt der noch, dass er eine zweite Rechnung erhält und diese auch noch bezahlen soll.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Sven ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2006, 13:00   #3
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
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Zitat:
Zitat von Poloatze
Es kann nämlich sein, dass du die Voranmeldung per Elster verschickst und dort gar nicht im Computer verarbeitet werden kann weil die entsprechenden Signale für den Unternehmer noch gar nicht gesetzt wurden.
Das stimmt, ohne entsprechende Signale beim FA geht nix. Die Daten landen dann zwar bei deinem Finanzamt, aber die bekommen dann nur eine Fehlermeldung und werden sich dann mit Dir in Verbindung setzen.

Und da UStVa per Elster ja Pflicht ist...
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2006, 15:37   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Jun 2005
knuddelmausi2 macht alles soweit korrekt
Vielen Dank für die Antworten.
Ja an die Signale habe ich auch schon gedacht.
Deswegen war ich mir nicht sicher, wie ich das jetzt machen soll.
Ich will schon seit zwei Wochen beim Finanzamt anrufen, bin aber wegen der Arbeit bisher nicht dazu gekommen. Denn um 17.30 Uhr ist dort leider keiner mehr erreichbar ;-)

Am Freitag habe ich zum Glück frei. Da versuche ich es mal telefonisch. Aber könnte gut sein, dass wegen dem heutigen Feiertag die am Freitag zu haben

Mal eine andere Frage. Kann mir jemand sagen, was mit Umsatzsteuernachweis/ -quittung gemeint ist?
Für die Anmeldung bei einem Großhändler soll ich meinen Gewerbenachweis, einen Handelsregisterauszug oder eine/n Umsatzsteuernachweis/ -quittung einreichen. Da ich keinen Eintrag im Handelsregister habe, bleibt nur das letztere. Aber was ist damit gemeint??? Wenn man eine Ust-ID beantragt, erhält man doch einen Bescheid mit der Ust-Nummer. Ist das damit gemeint?
knuddelmausi2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2006, 17:31   #5
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Meist wird eine Kopie des Gewerbescheines und/oder die Ust.-ID verlangt.
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