Zitat:
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Zitat von Poloatze
es würde in 2007 keine USt anfallen. Allerdings würde ich den Wechsel zum Kleinunternehmer in 06 definitiv nicht ohne Steuerberater machen, da der § 15a Abs. 7 UStG doch ziemlich ins Portemonnaie hauen kann.
EDIT: Kleine Lektüre zum § 15a UStG
http://www2.nwb.de/portal/content/ir...eseprobe_1.pdf
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Wenn ich das bei kurzem Überfliegen richtig sehe, geht es hier um Vorsteuerberichtigungen für vorhandene Güter, bei denen ursprüngliche Vorsteuer >1000EUR war.
Bei mir gäbe es da laut Anlagenbuchhaltung aber nur 2 Posten:
PKW, Anschaffung 6/2001, damalige VST ca. 4000DM, davon aber nur 2000 anerkannt, da auch Privatnutzung.
Gebäudeumbau&Raumeinrichtung, Restwert lt. AFA 16000EUR, abgeschrieben seit 1992
Wenn ich die Leseprobe richtig interpretiere, dürften da dann keine Berichtigungen anfallen, da PKW 5 Jahre alt, und der Rest länger als 10 Jahre her.
Ist meine Einschätzung wohl korrekt? Habe seit ca. 8 Jahren keinen Steuerberater mehr, und der meines damaligen Vertrauens ist weggezogen.