@poloatze
Danke Dir, sorry, dass ich nochmal hinterfrage, ich bin noch unsicher. Du schreibst:
Zitat:
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Zitat von poloatze
Problem GWG: Geringwertige Wirtschaftsgüter (Nettobetrag < 410,- €) können im Jahr der Anschaffung und nur in diesem Jahr vollständig abgeschrieben werden.
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Was mich wundert ist: "in diesem Jahr".
Wenn ich aber im Monat Juni eine Anschaffung < 410,- € netto tätige, dann kann ich die doch auch im Juni voll in der EÜR als Belastung deklarieren. Richtig?
Und als Anschaffung gilt eine Rechnung, richtig? Also, wenn ich eben einerseits besagten Rechner unter der Grenze habe und andererseits den Monitor unter besagter Grenze habe, muss ich nicht abschreiben, oder wird das gar als "Komplettanschaffung" gesehen und ich muss das aufaddieren?
Sorry, sorry, sorry......für vielleicht aus Eurer Sicht extrem (bl)öde Fragen.