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19.06.2006, 12:11
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Köln
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§ 13 b USTG - Freistellungsantrag
Hi,
hab einen Auftrag bekommen zum versiegeln.
In dem Auftrag steht drin, dass die Rechnung keine MwSt erhalten darf, sondern mit dem zusatz:
Die Umsatzsteuer für diese Umsatzsteuerpflichtige Werkleistung schuldet der Auftraggeber nach § 13b USTG.
Soweit ist mir das ja klar, aber in dem Auftrag steht auch drin, dass ich der Firma bitte bei der ersten Rechnung einen Freistellungsantrag beilegen soll!!??
Was für einen Freistellungsantrag, worüber?
Hat da vielleicht einer ne Vorlage?
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19.06.2006, 13:28
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#2
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Hanau
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Freistellungsantrag musst du beim Finanzamt beantragen.
Das Ding nennt sich so:
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1
Wird dann meistens für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt und ich würde das Original auch nicht aus der Hand geben, sondern immer nur die Kopie.
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19.06.2006, 13:52
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Köln
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Muss ich das machen??
Ich meine warum kann ich dem nicht einfach ne Rechnung mit MwSt schreiben??
Dann muss ich ja extra sowas beantragen?
Wie lange dauert das denn?
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19.06.2006, 18:27
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von KölnerJung
Muss ich das machen??
Ich meine warum kann ich dem nicht einfach ne Rechnung mit MwSt schreiben??
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Ja, musst du. Ist per Gesetz so geregelt. § 13b UStG.
Zitat:
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Zitat von KölnerJung
Dann muss ich ja extra sowas beantragen?
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Richtig.
Zitat:
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Zitat von KölnerJung
Wie lange dauert das denn?
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Keine Ahnung, einfach mal beim zuständigen Finanzamt nachfragen.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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19.06.2006, 19:54
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Hanau
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Dauert nicht lange, wenn die fit drauf sind hast du das in ein paar Tagen.
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19.06.2006, 21:09
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Köln
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Danke.
Naja, die sind alles nur nicht Fit, warte schon seit 2 Wochen auf den Fragebogen, hab immer noch keine St.Nr. Hab da heute noch mal Druck gemacht, will endlich mich den schönen dingen witmen, dem Rechnung schreiben :-)))))

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19.06.2006, 22:35
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Also zwei Wochen ist auch ein bischen oprimistisch 
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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