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22.06.2006, 11:41
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2006
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Als Kleinunternehmer an Wiederverkäufer verkaufen?
Hi @ all,
erstmal danke für das super Forum genau sowas hab ich gesucht.
Ich möchte als Kleinunternehmer an Wiederverkäufer verkaufen geht das oder ist das nicht möglich weil ich ja die MwSt. nicht ausweissen darf?
Danke schonmal
T-Mc
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22.06.2006, 11:52
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Theoretisch ist das möglich, aber in der Praxis wirst du ja viele Wiederverkäufer haben, die der Regelbesteuerung unterliegen. Und die wollen nunmal Rechnungen mit ausgewiesener Mwst., ergo werden sie nicht bei dir einkaufen.
Nicht umsonst sollte man sich vor der Wahl der Besteuerungsart überlegen welche Kunden man hat, Unternehmer oder Privatleute.
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22.06.2006, 12:00
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2006
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Bisher hatte ich auch nur Privatleute, aber jetzt hätte ich jemanden der einen Laden eröffnen will und der würde dann bei mir als Großkunde einsteigen.
Wobei da fällt mir ein werde ich wohl die 17500€ grenze im Jahr überschreiten und dann muss ich mich als normaler Unternehmer anmelden was ich aber ungerne machen will, weil ich das nebenbei mache und nicht Hauptberuflich.
Gibt es vielleicht andere Lösungen wie ich mit dem "Großkunden" ins geschäft kommen kann?
T-Mc
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22.06.2006, 12:16
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Nö, gibt es nicht, wenn die Rechnungen mit Mwst. wollen, ist das eben so.
Und die Entscheidung für oder gegen die Regelbesteuerung sollte nicht nur davon abhängig sein, ob man das Gewerbe nur nebenbei macht oder nicht.
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03.07.2006, 11:30
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2006
Ort: NRW
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Re:Als Kleinunternehmer an Wiederverkäufer verkaufen?
Seid gegrüßt!
Diese Problematik beschäftigt mich auch sehr.
(Bitte entschuldigt im folgenden die etwas vereinfachte Prozentrechnung, wenn man ganz genau rechnet, gibt es kleine Abweichungen, die die Rechnung aber unnötig komplizieren würden)
Zitat:
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Ich möchte als Kleinunternehmer an Wiederverkäufer verkaufen geht das
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Natürlich geht das.
Schwierigkeiten gibt es mit der Mehrwertsteuer:
Du berechnest als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer, dementsprechend kann ein Wiederverkäufer keine Vorsteuer abführen, muß aber (ist das jetzt richtig? hier kaue ich noch) auf die von Dir eingekauften Sachen Umsatzsteuer aufschlagen.
Das heißt konkret: Angenommen, Du gibst einem Wiederverkäufer 30% Rabatt auf Deinen normalen Verkaufspreis. Der aber muß im Verkaufsfall 16% Umsatzsteuer abführen. Für seinen Gewinn hieße das: 30%-16%=14% Gewinn.
Das lohnt sich für den Wiederverkäufer nicht!
Mögliche Lösungen:
-Du könntest das ausgleichen, indem Du noch höheren Rabatt gibst (30% + 16% = 46%) (Lohnt sich für Dich wahrscheinlich nicht). Damit hat der Wiederverkäufer effektiv 30% Rabatt.
-Etwas umständlicher, aber spart viel Geld: Dein Wiederverkäufer tritt nur als Verkaufsvermittler auf. Für jedes verkaufte Stück erhält er eine Provision von 30% des Verkaufswertes. Somit muß der Wiederverkäufer nur noch 16% Umsatzsteuer auf seinen Anteil von 30% Provision abführen. (Ist das verständlich?). Auf den gesamten Verkaufspreis gesehen entspräche das 30% * 16% = 4,8% Umsatzsteuer.
Wenn ich es richtig verstanden habe, haben wir es hier mit Differenzbesteuerung zu tun.
Diese Fragen sind für mich auch noch nicht abgeschlossen, und es kann sein, daß meine Antwort nicht restlos richtig ist. Ich bin für Hinweise, Tips und Korrekturen sehr dankbar!
Gruß
Lauscher
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03.07.2006, 12:37
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Somit muß der Wiederverkäufer nur noch 16% Umsatzsteuer auf seinen Anteil von 30% Provision abführen.
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das kommt drauf an was vereinbart wurde. Es kann auch sein, dass die USt aus den 30 % herauszurechnen ist.
Zitat:
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Wenn ich es richtig verstanden habe, haben wir es hier mit Differenzbesteuerung zu tun.
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nein, Differenzbesteuerung ist noch etwas anderes. Die Klassiker für die Differenzbesteuerung sind Gebrauchtwagenhändler und Second Hand Läden. Es wird ohne Vorsteuerabzug eingekauft und an eine nicht vorsteuerabzugsberechtigte Person verkauft. Die Differenzbesteuerung ergibt bei Kleinunternehmer jedoch keinen Sinn, weil die Steuer letztlich nicht erhoben wird.
Der Verkaufsvermittler wäre ein echter Agent und du ganz normaler Unternehmer. Mit Differenzbesteuerung hat das nichts zu tun.
Im Großen und Ganzen lässt sich das Problem aber außer Welt schaffen indem man auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und USt ausweist, die dann auch als Vorsteuer abgezogen werden kann.
Gruß
Sven
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03.07.2006, 15:21
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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@dorintia: Dein erstes Posting ist zum Teil nicht richtig; siehe nachfolgend.
@all: ich weiß nicht, wieso nicht die Suche benutzt wird, dieses Thema habe ich schon mehrfach erläutert.
Lauscher hat Recht, wenn er schreibt, dass der Kleinunternehmer keine USt ausweisen darf und berechnet. Man muss aber die Kniffe in zwei Bereichen beleuchten:
a) Dienstleistung wird erbracht (vorzugsweise vom Kleinunternehmer selbst)
Du arbeitest 10 Stunden und berechnest 1000 €. Der UN, der Regelbesteuerer ist, würde dann 1000 + 16% = 1160€ auf seine Rechnung schreiben. Der Kleinunternehmer schreibt aber nur 1000 € auf die Rechnung.
Wenn der Empfänger der Leistung Unternehmer mit Vorsteuerabztugsberechtigung ist, kann er sich ausgewiesene USt vom FA wiederholen. Er würde also in beiden Fällen schlußendlich eine Belastung von 1000€ haben. Der private Leistungsempfänger würde allerdings von dem Kleinunternehmer profitieren.
Aber merke, das gilt nur für die Diensleistung!!!
b)Warenverkauf
Bei dem Verkauf von Waren sieht das anders aus, weil der Kleinunternehmer selbst "vorbelastete" Kosten, nämlich seinen Einkauf hat. Kauft er von einem Händler Ware mit ausgewiesener USt bezahlt er. z.B. 116€ für seine Ware. DIe Vorsteuer (USt) kann er ja nicht abziehen (wg. Kleinunternehmerregelung).
Verkauft er diese Ware weiter (wir nehmen der Einfachheit halber mal an, er verkauft seine Ware zum Einstandsbpreis weiter), berechnet er an seinen Kunden wiederum 116€. Ist der Käufer unseres Kleinunternehmers ein UN der die Vorsteuerabziehen könnte, hat er ein Problem, denn der Kleinunternehmer darf keine USt ausweisen; somit verteuert sich der Artikel um diesen Betrag. An dieser Stelle ist die Kleinunternehmerregelung nicht sinnvoll.
Es gilt also zu prüfen, welche Art von Leistungen der Kleinunternehmer erbringen will, danach sollte man sich richten, um am Markt gleichwertige PReise anbieten zu können.
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03.07.2006, 16:31
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ich weiss zwar nicht, was an meinem Posting falsch sein soll, allenthalben ist es nicht so ausführlich wie deines, aber ich zitiere mich mal aus einem anderen Thema selbst:
"Der Kleinunternehmer hat an seinem Produkt Ausgaben in Höhe von 5 Euro inkl. Mwst. - verkauft für 9,90 € und hat somit 4,90 € Gewinn.
Der Unternehmer mit Regelbesteuerung hat am Produkt Ausgaben in Höhe von 4,31 € (5 € - 16% Vorsteuerabzug) und verkauft ebenfalls für 9,90 € - muss aber davon 1,37 € Mwst. an das FA abführen. Bleibt für ihn ein Gewinn von 4,22 €. Andererseits bekommt aber dieser Unternehmer auch von seinen sonstigen Ausgaben im Zusammenhang mit dem Gewerbe die 16% Vorsteuer erstattet.
Ergo lohnt die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung für Gewerbetreibende die kaum Ausgaben und Investitionen haben und/oder deren Kunden Endkunden sind. Für alle anderen ist imho die Regelbesteuerung sinnvoller."
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03.07.2006, 16:34
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#9
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Nicht umsonst sollte man sich vor der Wahl der Besteuerungsart überlegen welche Kunden man hat, Unternehmer oder Privatleute.
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Es ist nicht unbedingt eine Frage der Kunden sondern der erbrachten Leistung (siehe mein Beispiel).
Aber ich denke in der Summe sind wir uns einig. 
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03.07.2006, 16:37
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#10
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ich finde schon, weil einfach UN egal welche Art Leistung sie in Anspruch nehmen, gerne Vorsteuer ziehen wollen.
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03.07.2006, 18:44
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#11
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Ich finde schon, weil einfach UN egal welche Art Leistung sie in Anspruch nehmen, gerne Vorsteuer ziehen wollen.
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das mag sein, aber nur weil die UN keine Ahnung vom System haben.
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