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23.06.2006, 17:35
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
Ort: www.mein-Siegen.de
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Reparatur-Kosten für geschäftlich genutzten Privat-PKW absetzen?
Hallo,
da ich mich heute so ausgiebig mit PKW und Steuer beschäftige  kommt hier noch eine Frage:
Ich benutze meinen Privat-PKW für geschäftliche Fahrten (Fahrtenbuch, 0,30 €/km) blabla...
Jetzt hat mir ein Marder an dem Wagen 3 Zündkabel zerbissen. Ich habe drei neue und Ersatz (für den Notfall  ) gekauft. Kann ich solche Kosten irgendwie absetzen...? Der Wagen wird ja schließlich privat und beruflich genutzt...
Danke und Grüße
DieMilchMachts
Geändert von DieMilchMachts (23.06.2006 um 18:57 Uhr).
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23.06.2006, 20:55
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
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Nein, weil in den 0,30€/km das schon mit drin ist.
Entweder Fahrtenbuch und am Ende vom Jahr eben die aufgeschriebenen Kilometer mal 0,30€ angeben, oder das Fahrzeug komplett als Firmenfahrzeug laufen lassen, alle Rechnungen für das Fahrzeug absetzen und ein Fahrtenbuch für die privaten Fahrten führen.
Oder es gibt glaube ich noch so eine % Regelung bei der man pauschal die private Nutzung angibt und abzieht............. ich habe bisher bei jeder Steuererklärung durchrechenen lassen, was besser kommt, bisher hole ich am meissten Geld mit dem aufschreiben der geschäftlich gefahrenen Kilometer raus. Wobei ich wie gesagt auch immer schön alle Belege und Rechnungen sammle und das eben am Jahresende durchrechnen lasse.
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Grüsse Jörg
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24.06.2006, 10:17
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
Ort: www.mein-Siegen.de
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Danke!
Zitat:
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Zitat von Bodensee
Nein, weil in den 0,30€/km das schon mit drin ist.
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Ah, vielen Dank! Endlich mal eine konkrete Aussage.
Dann werde ich das wohl auch mal ausrechnen müssen...
Grüße
DieMilchMachts
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24.06.2006, 10:32
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
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Sammle die Belege und rechne am Jahresende durch was für Dich besser ist, gefahrene Kilometer oder Fahrzeug als Geschäftswagen angeben. das Fahrtenbuch führen ist zwar ein bischen doof, aber es geht schon. Ich schreibe jeweils nur auf bei wem ich war, warum und wieviel Kilometer..........das Fahrtenbuch geht ja nciht mit zum FA und wird dann nur auf Verlangen vorgezeigt.
Laut meinem Steuerberater reicht das so.
__________________
Grüsse Jörg
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24.06.2006, 11:53
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Tatsächliche Kosten für einen Pkw kann man nur geltend machen, wenn der Pkw im Betriebsvermögen ist. Er muss zu mindestens 50% betrieblich genutzt werden. Um den Privatgenutzten Teil steuerlich zu berücksichtigen ist dann die 1%-Regel anzuwenden...
Wenn es sich um einen USt-Pflichtigen Unternehmer handelt, besteht auch das Problem mit den USt-Voranmeldungen. Man kann ja nicht alle Belege sammeln, und wenn man dann am Ende des Jahres zum Schluss kommt, dass die tatsächlichen Kosten höher sind, alle Kosten und auch die Vorsteuer mit in die USt-Jahreserklärung packen. Da kommt dann wahrscheinlich eine hohe Erstattung raus, und das FA fragt sich dann, warum. Es könnte dann evtl. auch eine USt-Sonderprüfung ins Haus stehen...
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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24.06.2006, 12:04
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
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Zitat:
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Wenn es sich um einen USt-Pflichtigen Unternehmer handelt, besteht auch das Problem mit den USt-Voranmeldungen. Man kann ja nicht alle Belege sammeln, und wenn man dann am Ende des Jahres zum Schluss kommt, dass die tatsächlichen Kosten höher sind, alle Kosten und auch die Vorsteuer mit in die USt-Jahreserklärung packen. Da kommt dann wahrscheinlich eine hohe Erstattung raus, und das FA fragt sich dann, warum. Es könnte dann evtl. auch eine USt-Sonderprüfung ins Haus stehen...
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Ich denke mal, dass es zu keiner Sonderprüfung kommt, wenn es sich bei dem Ust-plichtigen Unternehmer um eine Einzelperson handelt, bei der eh nciht soooo viel rum kommt 
Ist das Ust-pflichtige Unternehmen so gross, dass es sich rechnet, dass ein Firmenfahrzeug her muss ist es doch eh klar, dass dann monatlich oder quartalsmässig mit dem FA abgerechnet wird
Denn so hoch werden die Kosten für das Auto pro Jahr nicht sein, gemessen am Umsatz des Unternehmens.
Mit meinem Steuerberater mache ich das jedes jahr so und es geht.......... bisher wurden auch alle Belege gesammelt, jedoch ergab die Kilometerangabe mehr Erstattung.
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Grüsse Jörg
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