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Alt 24.06.2006, 12:49   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2005
TimBruegmann macht alles soweit korrekt

EÜR - vom finanzamt erstattete Ust


Habe einen kleinen tricky Fall hier:

Also ich habe im Nov letzten Jahres ein Gerwebe rückwirkend für September angemeldet. Die ersten Ust-Voranmeldungen konnte ich erst rückwirkend im Januar machen (z.B.: Übertragungprotokolldatum für Sep 05 = 19.01) ... Geld vom FA habe ich ebenfalls dann im Jan erhalten. So in welchem Jahr setze ich nun diese Einnahmen vom FA in die EÜR? 05 oder 06? Müsste eigentlich 05 sein, oder? (Zusätzlich mach ich eh Sollversteuerung) ... das einzige was mich halt irritiert, dass ich nicht wie bei anderen Rechnungen ein entsprechendes Datum habe welches ich mit in die EÜR packe. Habe nur das Empfangsdatum also 19.01.06 ... aber ist egal oder?

Gruß Tim
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Alt 24.06.2006, 13:16   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
bei einer EÜR werden nur die tatsächlichen Geldflüsse erfasst. Es kommt für die Erfassung dabei auf den Zahlungszeitpunkt bzw. den Eingang des Geldes auf dem Konto an (Wertstellung). Somit wären die Einnahmen in 06 zu erfassen. Das gilt unabhängig von der Soll- oder Istversteuerung.
Die Soll- und Istversteuerung bezieht sich nur auf das Entstehen der Umsatzsteuer und nicht auf die zeitliche einkommensteuerrechtliche Erfassung der Einnahmen. Da gilt nämlich immer wie oben beschrieben das Zu- und Abflussprinzip.

Gruß
Sven
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Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Sven ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2006, 14:11   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2005
TimBruegmann macht alles soweit korrekt
Danke!

Allen viel Spass heut abend beim Fußball!
TimBruegmann ist offline   Mit Zitat antworten
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