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EÜR - vom finanzamt erstattete Ust
Habe einen kleinen tricky Fall hier:
Also ich habe im Nov letzten Jahres ein Gerwebe rückwirkend für September angemeldet. Die ersten Ust-Voranmeldungen konnte ich erst rückwirkend im Januar machen (z.B.: Übertragungprotokolldatum für Sep 05 = 19.01) ... Geld vom FA habe ich ebenfalls dann im Jan erhalten. So in welchem Jahr setze ich nun diese Einnahmen vom FA in die EÜR? 05 oder 06? Müsste eigentlich 05 sein, oder? (Zusätzlich mach ich eh Sollversteuerung) ... das einzige was mich halt irritiert, dass ich nicht wie bei anderen Rechnungen ein entsprechendes Datum habe welches ich mit in die EÜR packe. Habe nur das Empfangsdatum also 19.01.06 ... aber ist egal oder?
Gruß Tim
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