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Du musst das anders sehen:
Der Kleinunternehmer hat an seinem Produkt Ausgaben in Höhe von 5 Euro inkl. Mwst. - verkauft für 9,90 € und hat somit 4,90 € Gewinn.
Der Unternehmer mit Regelbesteuerung hat am Produkt Ausgaben in Höhe von 4,31 € (5 € - 16% Vorsteuerabzug) und verkauft ebenfalls für 9,90 € - muss aber davon 1,37 € Mwst. an das FA abführen. Bleibt für ihn ein Gewinn von 4,22 €. Andererseits bekommt aber dieser Unternehmer auch von seinen sonstigen Ausgaben im Zusammenhang mit dem Gewerbe die 16% Vorsteuer erstattet.
Ergo lohnt die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung für Gewerbetreibende die kaum Ausgaben und Investitionen haben und/oder deren Kunden Endkunden sind. Für alle anderen ist imho die Regelbesteuerung sinnvoller.
Geändert von dorintia (03.07.2006 um 16:31 Uhr).
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